Familienkompass Hannover
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Au-pair –<br />
Unterstützung bei der<br />
Kinderbetreuung zu Hause<br />
Wenn Sie eine flexible Kinderbetreuung suchen, über ausreichenden<br />
Wohnraum verfügen und einem jungen Menschen<br />
aus dem Ausland Einblicke in das Alltagsleben hier<br />
gewähren möchten, dann könnte für Sie auch die Aufnahme<br />
eines Au-pair infrage kommen, das Sie bei der Betreuung<br />
Ihrer Kinder unterstützt.<br />
Es gibt eine Altersbegrenzung (mindestens 17 beziehungsweise 18<br />
Jahre je nach Herkunftsland und höchstens 25 Jahre) für die Arbeit<br />
als Au-pair sowie einen festen zeitlichen Rahmen (mindestens<br />
sechs, maximal zwölf Monate) für dieses Beschäftigungsverhältnis.<br />
Ein Deutschland-Aufenthalt als Au-pair ist für jeden nur einmal<br />
möglich, auch wenn die oder der Jugendliche die zwölf Monate<br />
nicht ausschöpft.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
internet<br />
Großelterndienst<br />
Verein für internationale Jugendarbeit<br />
Au-pair-Beratung und -Vermittlung<br />
Emdenstraße 14<br />
30167 <strong>Hannover</strong><br />
0511 1317298<br />
hannover@au-pair-vij.org<br />
hannover.au-pair-vij.org<br />
Viele Eltern können aufgrund der räumlichen Entfernungen<br />
nicht auf ihr eigenes Familiennetzwerk zurückgreifen. Leben<br />
die Großeltern weit entfernt, begegnen die Kinder der<br />
älteren Generation kaum noch.<br />
Wenn Sie das Nützliche mit dem Schönen für Ihre Kinder verbinden<br />
möchten, wenden Sie sich an das Diakonische Werk: Der Großelterndienst<br />
dort vermittelt kinderliebe vitale ältere Menschen als<br />
„Wunschgroßeltern“ an Familien zur Betreuung der Kinder für bis<br />
zu 20 Stunden pro Monat. Die Seniorinnen und Senioren gehen mit<br />
den Kindern auf den Spielplatz oder in den Zoo, helfen ihnen bei<br />
Hausaufgaben oder holen sie aus dem Kindergarten ab. Oft sind<br />
die „Wunschgroßeltern“ wegen Ihrer vielschichtigen Erfahrungen<br />
auch gerngesehene Ratgeber der Eltern.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Diakonisches Werk<br />
Stadtverband <strong>Hannover</strong><br />
Angelika Becker<br />
Burgstraße 10<br />
30159 <strong>Hannover</strong><br />
0511 26177837<br />
angelika.becker@evlka.de<br />
bildung und betreuung 3<br />
Leben und<br />
Lernen lernen –<br />
Die Schulzeit<br />
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig,<br />
die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder<br />
mit Beginn des Schuljahres 2011/12 bis<br />
zum 31. August 2011<br />
ab Beginn des Schuljahres 2012/13 bis<br />
zum folgenden 30. September<br />
das sechste Lebensjahr vollenden werden.<br />
Auf Antrag der Eltern können auch jüngere Kinder in die Schule<br />
aufgenommen werden, wenn Sie über die sozialen, körperlichen<br />
und geistigen Fähigkeiten für einen Schulbesuch verfügen. Die<br />
Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. Schulpflichtige Kinder<br />
können aber auch um ein Jahr zurückgestellt werden, wenn<br />
die persönliche Entwicklung des Kindes einen Schulbesuch nicht<br />
ratsam erscheinen lässt. Dann kommt Ihr Kind zur Vorbereitung in<br />
einen Schulkindergarten.<br />
Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre. Davon verbringt Ihr Kind mindestens<br />
neun Jahre in Vollzeit im Primar- und Sekundarbereich<br />
I. Die verbleibenden drei Jahre können im Sekundarbereich II<br />
einer allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Schule absolviert<br />
werden. Im Rahmen einer Berufsausbildung wird der Schulpflicht<br />
durch den Besuch der Berufsbildenden Schule genügt. Details und<br />
Abweichungen regelt das Niedersächsische Schulgesetz. Es ist als<br />
PDF-Datei kostenlos verfügbar auf den Internetseiten des Kultusministeriums<br />
(www.mk.niedersachsen.de > Service > Rechts- und<br />
Verwaltungsvorschriften). Dort finden Sie auch Broschüren wie<br />
„Unser Schulwesen in Niedersachsen – auf einen Blick“, die viele<br />
grundsätzliche Fragen beantworten und auf Zusatzangebote hinweisen.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
internet<br />
Niedersächsisches Kultusministerium<br />
Schiffgraben 12<br />
30159 <strong>Hannover</strong><br />
0511 120-0<br />
bibliothek@mk.niedersachsen.de<br />
www.mk.niedersachsen.de<br />
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