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Familienkompass Hannover

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Au-pair –<br />

Unterstützung bei der<br />

Kinderbetreuung zu Hause<br />

Wenn Sie eine flexible Kinderbetreuung suchen, über ausreichenden<br />

Wohnraum verfügen und einem jungen Menschen<br />

aus dem Ausland Einblicke in das Alltagsleben hier<br />

gewähren möchten, dann könnte für Sie auch die Aufnahme<br />

eines Au-pair infrage kommen, das Sie bei der Betreuung<br />

Ihrer Kinder unterstützt.<br />

Es gibt eine Altersbegrenzung (mindestens 17 beziehungsweise 18<br />

Jahre je nach Herkunftsland und höchstens 25 Jahre) für die Arbeit<br />

als Au-pair sowie einen festen zeitlichen Rahmen (mindestens<br />

sechs, maximal zwölf Monate) für dieses Beschäftigungsverhältnis.<br />

Ein Deutschland-Aufenthalt als Au-pair ist für jeden nur einmal<br />

möglich, auch wenn die oder der Jugendliche die zwölf Monate<br />

nicht ausschöpft.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

internet<br />

Großelterndienst<br />

Verein für internationale Jugendarbeit<br />

Au-pair-Beratung und -Vermittlung<br />

Emdenstraße 14<br />

30167 <strong>Hannover</strong><br />

0511 1317298<br />

hannover@au-pair-vij.org<br />

hannover.au-pair-vij.org<br />

Viele Eltern können aufgrund der räumlichen Entfernungen<br />

nicht auf ihr eigenes Familiennetzwerk zurückgreifen. Leben<br />

die Großeltern weit entfernt, begegnen die Kinder der<br />

älteren Generation kaum noch.<br />

Wenn Sie das Nützliche mit dem Schönen für Ihre Kinder verbinden<br />

möchten, wenden Sie sich an das Diakonische Werk: Der Großelterndienst<br />

dort vermittelt kinderliebe vitale ältere Menschen als<br />

„Wunschgroßeltern“ an Familien zur Betreuung der Kinder für bis<br />

zu 20 Stunden pro Monat. Die Seniorinnen und Senioren gehen mit<br />

den Kindern auf den Spielplatz oder in den Zoo, helfen ihnen bei<br />

Hausaufgaben oder holen sie aus dem Kindergarten ab. Oft sind<br />

die „Wunschgroßeltern“ wegen Ihrer vielschichtigen Erfahrungen<br />

auch gerngesehene Ratgeber der Eltern.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Diakonisches Werk<br />

Stadtverband <strong>Hannover</strong><br />

Angelika Becker<br />

Burgstraße 10<br />

30159 <strong>Hannover</strong><br />

0511 26177837<br />

angelika.becker@evlka.de<br />

bildung und betreuung 3<br />

Leben und<br />

Lernen lernen –<br />

Die Schulzeit<br />

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig,<br />

die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder<br />

mit Beginn des Schuljahres 2011/12 bis<br />

zum 31. August 2011<br />

ab Beginn des Schuljahres 2012/13 bis<br />

zum folgenden 30. September<br />

das sechste Lebensjahr vollenden werden.<br />

Auf Antrag der Eltern können auch jüngere Kinder in die Schule<br />

aufgenommen werden, wenn Sie über die sozialen, körperlichen<br />

und geistigen Fähigkeiten für einen Schulbesuch verfügen. Die<br />

Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. Schulpflichtige Kinder<br />

können aber auch um ein Jahr zurückgestellt werden, wenn<br />

die persönliche Entwicklung des Kindes einen Schulbesuch nicht<br />

ratsam erscheinen lässt. Dann kommt Ihr Kind zur Vorbereitung in<br />

einen Schulkindergarten.<br />

Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre. Davon verbringt Ihr Kind mindestens<br />

neun Jahre in Vollzeit im Primar- und Sekundarbereich<br />

I. Die verbleibenden drei Jahre können im Sekundarbereich II<br />

einer allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Schule absolviert<br />

werden. Im Rahmen einer Berufsausbildung wird der Schulpflicht<br />

durch den Besuch der Berufsbildenden Schule genügt. Details und<br />

Abweichungen regelt das Niedersächsische Schulgesetz. Es ist als<br />

PDF-Datei kostenlos verfügbar auf den Internetseiten des Kultusministeriums<br />

(www.mk.niedersachsen.de > Service > Rechts- und<br />

Verwaltungsvorschriften). Dort finden Sie auch Broschüren wie<br />

„Unser Schulwesen in Niedersachsen – auf einen Blick“, die viele<br />

grundsätzliche Fragen beantworten und auf Zusatzangebote hinweisen.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

internet<br />

Niedersächsisches Kultusministerium<br />

Schiffgraben 12<br />

30159 <strong>Hannover</strong><br />

0511 120-0<br />

bibliothek@mk.niedersachsen.de<br />

www.mk.niedersachsen.de<br />

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