Familienkompass Hannover
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Familienfreundliche<br />
Arbeitsplätze<br />
Ob Wissenschafts-, Produktions- oder Handwerksbetrieb,<br />
Einzelhandel, Dienstleister oder Behörde: Viele Arbeitgebe-<br />
rInnen unterstützen ihre Beschäftigten bei dem Kraftakt,<br />
Familien- und Berufsleben auszubalancieren.<br />
Dazu gehören zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle,<br />
Rück sichtnahme bei der Dienst- und Urlaubsplanung, gemischte<br />
Altersstrukturen in Teams, Einmalzahlungen oder<br />
Darlehen für Eltern und Unterstützung bei der Suche nach<br />
einem Betreuungsplatz.<br />
Manche Unternehmen haben sogar Verträge mit Betreuungsanbietern<br />
geschlossen, für die Regelversorgung oder für kurzfristige<br />
Betreuung in Ausnahmesituationen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer<br />
Personalstelle oder bei Ihrem Chef, oft gibt es schon eine passende<br />
Lösung oder sie ist schnell gefunden.<br />
Auch von kommunaler Seite wird viel getan, um der rasant angestiegenen<br />
Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten gerecht zu<br />
werden. Nach dem Ausbau der Kindergartenplätze investiert die<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong> in großem Umfang in die Schaffung<br />
von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Und auch für<br />
Grundschulkinder engagiert sie sich mit dem Modell der offenen<br />
Ganztagsschule für eine verlässliche Betreuung. Mehr Informationen<br />
zum Angebotsspektrum finden Sie im Abschnitt Bildung und<br />
Betreuung.<br />
eltern in ausbildung und arbeitswelt 5<br />
Freistellung<br />
zur Pflege eines<br />
kranken Kindes<br />
Wenn Ihr Kind krank ist und deshalb von Ihnen betreut und<br />
gepflegt werden muss, können Sie sich von der Arbeit freistellen<br />
lassen, vorausgesetzt<br />
Ihr Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
oder ist behindert oder hilfebedürftig,<br />
Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit sind ärztlich<br />
attestiert und<br />
die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende<br />
Person ist nicht möglich oder nicht zumutbar.<br />
Für bis zu fünf Tage können Sie sich bezahlt freistellen lassen, falls<br />
diese Möglichkeit nicht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen<br />
ist. Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben Sie unabhängig<br />
vom Arbeits- oder Tarifvertrag. Ihre Einkommensausfälle<br />
werden dann durch Krankengeld aufgefangen, das die gesetzliche<br />
Krankenversicherung zahlt. Die Freistellungsmöglichkeit ist pro<br />
Kalenderjahr begrenzt. Elternpaare können pro Kind je Elternteil<br />
zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen, bei mehreren Kindern<br />
höchstens 25 Arbeitstage je Elternteil. Alleinerziehende können<br />
den Gesamtanspruch geltend machen, also 20 Arbeitstage pro Kind<br />
beziehungsweise höchstens 50 Tage bei mehreren Kindern. Für BeamtInnen<br />
gelten abweichende Freistellungsregelungen, die in einer<br />
Sonderurlaubsverordnung festgelegt sind. Welche Verordnung<br />
für Sie zutrifft, erfragen Sie bitte bei Ihrem Dienstherrn.<br />
Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Betreuung Ihres erkrankten Kindes<br />
haben, können Sie über den Kommunalen Sozialdienst Unterstützung<br />
bekommen.<br />
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