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Familienkompass Hannover

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Familienfreundliche<br />

Arbeitsplätze<br />

Ob Wissenschafts-, Produktions- oder Handwerksbetrieb,<br />

Einzelhandel, Dienstleister oder Behörde: Viele Arbeitgebe-<br />

rInnen unterstützen ihre Beschäftigten bei dem Kraftakt,<br />

Familien- und Berufsleben auszubalancieren.<br />

Dazu gehören zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle,<br />

Rück sichtnahme bei der Dienst- und Urlaubsplanung, gemischte<br />

Altersstrukturen in Teams, Einmalzahlungen oder<br />

Darlehen für Eltern und Unterstützung bei der Suche nach<br />

einem Betreuungsplatz.<br />

Manche Unternehmen haben sogar Verträge mit Betreuungsanbietern<br />

geschlossen, für die Regelversorgung oder für kurzfristige<br />

Betreuung in Ausnahmesituationen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer<br />

Personalstelle oder bei Ihrem Chef, oft gibt es schon eine passende<br />

Lösung oder sie ist schnell gefunden.<br />

Auch von kommunaler Seite wird viel getan, um der rasant angestiegenen<br />

Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten gerecht zu<br />

werden. Nach dem Ausbau der Kindergartenplätze investiert die<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong> in großem Umfang in die Schaffung<br />

von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Und auch für<br />

Grundschulkinder engagiert sie sich mit dem Modell der offenen<br />

Ganztagsschule für eine verlässliche Betreuung. Mehr Informationen<br />

zum Angebotsspektrum finden Sie im Abschnitt Bildung und<br />

Betreuung.<br />

eltern in ausbildung und arbeitswelt 5<br />

Freistellung<br />

zur Pflege eines<br />

kranken Kindes<br />

Wenn Ihr Kind krank ist und deshalb von Ihnen betreut und<br />

gepflegt werden muss, können Sie sich von der Arbeit freistellen<br />

lassen, vorausgesetzt<br />

Ihr Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

oder ist behindert oder hilfebedürftig,<br />

Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit sind ärztlich<br />

attestiert und<br />

die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende<br />

Person ist nicht möglich oder nicht zumutbar.<br />

Für bis zu fünf Tage können Sie sich bezahlt freistellen lassen, falls<br />

diese Möglichkeit nicht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen<br />

ist. Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben Sie unabhängig<br />

vom Arbeits- oder Tarifvertrag. Ihre Einkommensausfälle<br />

werden dann durch Krankengeld aufgefangen, das die gesetzliche<br />

Krankenversicherung zahlt. Die Freistellungsmöglichkeit ist pro<br />

Kalenderjahr begrenzt. Elternpaare können pro Kind je Elternteil<br />

zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen, bei mehreren Kindern<br />

höchstens 25 Arbeitstage je Elternteil. Alleinerziehende können<br />

den Gesamtanspruch geltend machen, also 20 Arbeitstage pro Kind<br />

beziehungsweise höchstens 50 Tage bei mehreren Kindern. Für BeamtInnen<br />

gelten abweichende Freistellungsregelungen, die in einer<br />

Sonderurlaubsverordnung festgelegt sind. Welche Verordnung<br />

für Sie zutrifft, erfragen Sie bitte bei Ihrem Dienstherrn.<br />

Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Betreuung Ihres erkrankten Kindes<br />

haben, können Sie über den Kommunalen Sozialdienst Unterstützung<br />

bekommen.<br />

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