Familienkompass Hannover
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21. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden. Wenn ein Kind wegen<br />
fehlender Ausbildungsplätze keinen Ausbildungsplatz erhalten hat,<br />
bekommt es Kindergeld nach der Regel für Kinder in Ausbildung.<br />
Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können,<br />
wird Kindergeld ohne Altersbeschränkung gewährt.<br />
Wenn Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) erhalten, wird das Kindergeld<br />
in der Regel als Einkommen angerechnet.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
e-mail<br />
internet<br />
Kinderzuschlag<br />
Familienkasse <strong>Hannover</strong><br />
Wenn Sie über ein geringes Familieneinkommen verfügen,<br />
könnten Sie zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf<br />
einen Kinderzuschlag haben. Den Kinderzuschlag erhalten<br />
Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren können,<br />
nicht aber den Ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag soll verhindern,<br />
dass Sie von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II<br />
(„Hartz IV“) abhängig werden.<br />
Der Zuschlag wird für maximal drei Jahre gezahlt und entfällt,<br />
sobald Ihr Einkommen den Familienbedarf deckt. Auf der Internetseite<br />
des Bundesfamilienministeriums gibt es einen Kinderzuschlagrechner<br />
(http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/),<br />
mit dem Sie herausfinden können, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag<br />
haben. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie genau<br />
wie für das Kindergeld bei der Familienkasse der Arbeitsagentur<br />
(bezeihungsweise bei Ihrer Personalstelle für Beschäftigte im öffentlichen<br />
Dienst) stellen.<br />
Unterhaltsansprüche<br />
Brühlstraße 4<br />
30169 <strong>Hannover</strong><br />
Postanschrift: Familienkasse <strong>Hannover</strong><br />
30131 <strong>Hannover</strong><br />
familienkasse-hannover@arbeitsagentur.de<br />
www.familienkasse.de<br />
Während einer bestehenden Partnerschaft gestalten Eltern<br />
die finanzielle Grundlage des Familienlebens in der<br />
Regel gemeinsam. Ob Sie sich nach einer Beziehung ohne<br />
Trauschein trennen oder Ihre Ehe scheiden lassen: Bei gemeinsamen<br />
Kindern ist damit stets die Frage nach deren<br />
Unterhalt verbunden, oft auch für den oder die PartnerIn.<br />
einkommen, 6<br />
unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />
Die Regelung von Unterhaltsansprüchen verläuft häufig nicht ohne<br />
Konflikte. Unterhalt wird grundsätzlich für die Zukunft geschuldet,<br />
Sie müssen ihn also nachweisbar und konkret beziffert einfordern,<br />
um Ihren Anspruch nicht zu verlieren, wenn die Partnerin oder der<br />
Partner nicht zahlt. Dabei ist die genaue Berechnung des Ehegatten-<br />
und Kindesunterhaltes sehr kompliziert, und eine falsche Annahme<br />
kann Ihnen später große finanzielle Nachteile bringen.<br />
Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig Beratung und Unterstützung<br />
im Fachbereich Jugend und Familie oder in einer Beratungsstelle<br />
zu suchen. Sollten Ihnen für juristischen Rat die finanziellen Mittel<br />
fehlen, können Sie Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe beim<br />
Amtsgericht <strong>Hannover</strong> oder über Ihren Rechtsbeistand beantragen<br />
(siehe „Beratungs- und Anlaufstellen“, ab Seite 111). Wenn<br />
Sie eine professionelle Gesprächsmoderation in Anspruch nehmen<br />
möchten, können Sie sich an die Elterntrennungsberatung der Landeshauptstadt<br />
<strong>Hannover</strong> wenden.<br />
Unterhalt des Kindes<br />
Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, für den Unterhalt<br />
ihrer Kinder gemeinsam zu sorgen. Eine Trennung oder<br />
Schei dung ändert daran nichts. Der Elternteil, der das Kind<br />
überwiegend betreut, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung<br />
in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der<br />
andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig, sofern er leistungsfähig<br />
ist. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs für Kinder<br />
ist unter anderem einkommensabhängig. Die Berechnung<br />
orientiert sich an den Sätzen der „Düsseldorfer Tabelle“.<br />
∑Für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen können Sie<br />
sich an den Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt<br />
<strong>Hannover</strong> wenden. Sie können dort auch eine Beistandschaft für<br />
Ihr Kind beantragen. Dann wird vom Fachbereich Jugend und Familie<br />
aus unter anderem der Unterhaltsanspruch geltend gemacht<br />
und die regelmäßige Zahlung überwacht.<br />
Die Broschüre „Die Beistandschaft“ können Sie auf der Internetseite<br />
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und<br />
Jugend (www.bmfsfj.de) per Post bestellen oder als PDF-Datei herunterladen.<br />
Sie informiert zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten<br />
des Jugendamts bei der Feststellung der Vaterschaft<br />
und der Geltendmachung von Unterhalt, insbesondere durch Einrichtung<br />
einer Beistandschaft für das Kind.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Fachbereich Jugend und Familie<br />
Beistandschaften, Unterhaltsfragen<br />
Ihmeplatz 5<br />
30449 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-42786<br />
51.1@hannover-stadt.de<br />
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