29.01.2013 Aufrufe

Familienkompass Hannover

Familienkompass Hannover

Familienkompass Hannover

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

21. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden. Wenn ein Kind wegen<br />

fehlender Ausbildungsplätze keinen Ausbildungsplatz erhalten hat,<br />

bekommt es Kindergeld nach der Regel für Kinder in Ausbildung.<br />

Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können,<br />

wird Kindergeld ohne Altersbeschränkung gewährt.<br />

Wenn Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) erhalten, wird das Kindergeld<br />

in der Regel als Einkommen angerechnet.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

e-mail<br />

internet<br />

Kinderzuschlag<br />

Familienkasse <strong>Hannover</strong><br />

Wenn Sie über ein geringes Familieneinkommen verfügen,<br />

könnten Sie zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf<br />

einen Kinderzuschlag haben. Den Kinderzuschlag erhalten<br />

Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren können,<br />

nicht aber den Ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag soll verhindern,<br />

dass Sie von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II<br />

(„Hartz IV“) abhängig werden.<br />

Der Zuschlag wird für maximal drei Jahre gezahlt und entfällt,<br />

sobald Ihr Einkommen den Familienbedarf deckt. Auf der Internetseite<br />

des Bundesfamilienministeriums gibt es einen Kinderzuschlagrechner<br />

(http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/),<br />

mit dem Sie herausfinden können, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag<br />

haben. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie genau<br />

wie für das Kindergeld bei der Familienkasse der Arbeitsagentur<br />

(bezeihungsweise bei Ihrer Personalstelle für Beschäftigte im öffentlichen<br />

Dienst) stellen.<br />

Unterhaltsansprüche<br />

Brühlstraße 4<br />

30169 <strong>Hannover</strong><br />

Postanschrift: Familienkasse <strong>Hannover</strong><br />

30131 <strong>Hannover</strong><br />

familienkasse-hannover@arbeitsagentur.de<br />

www.familienkasse.de<br />

Während einer bestehenden Partnerschaft gestalten Eltern<br />

die finanzielle Grundlage des Familienlebens in der<br />

Regel gemeinsam. Ob Sie sich nach einer Beziehung ohne<br />

Trauschein trennen oder Ihre Ehe scheiden lassen: Bei gemeinsamen<br />

Kindern ist damit stets die Frage nach deren<br />

Unterhalt verbunden, oft auch für den oder die PartnerIn.<br />

einkommen, 6<br />

unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />

Die Regelung von Unterhaltsansprüchen verläuft häufig nicht ohne<br />

Konflikte. Unterhalt wird grundsätzlich für die Zukunft geschuldet,<br />

Sie müssen ihn also nachweisbar und konkret beziffert einfordern,<br />

um Ihren Anspruch nicht zu verlieren, wenn die Partnerin oder der<br />

Partner nicht zahlt. Dabei ist die genaue Berechnung des Ehegatten-<br />

und Kindesunterhaltes sehr kompliziert, und eine falsche Annahme<br />

kann Ihnen später große finanzielle Nachteile bringen.<br />

Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig Beratung und Unterstützung<br />

im Fachbereich Jugend und Familie oder in einer Beratungsstelle<br />

zu suchen. Sollten Ihnen für juristischen Rat die finanziellen Mittel<br />

fehlen, können Sie Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe beim<br />

Amtsgericht <strong>Hannover</strong> oder über Ihren Rechtsbeistand beantragen<br />

(siehe „Beratungs- und Anlaufstellen“, ab Seite 111). Wenn<br />

Sie eine professionelle Gesprächsmoderation in Anspruch nehmen<br />

möchten, können Sie sich an die Elterntrennungsberatung der Landeshauptstadt<br />

<strong>Hannover</strong> wenden.<br />

Unterhalt des Kindes<br />

Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, für den Unterhalt<br />

ihrer Kinder gemeinsam zu sorgen. Eine Trennung oder<br />

Schei dung ändert daran nichts. Der Elternteil, der das Kind<br />

überwiegend betreut, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung<br />

in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der<br />

andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig, sofern er leistungsfähig<br />

ist. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs für Kinder<br />

ist unter anderem einkommensabhängig. Die Berechnung<br />

orientiert sich an den Sätzen der „Düsseldorfer Tabelle“.<br />

∑Für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen können Sie<br />

sich an den Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt<br />

<strong>Hannover</strong> wenden. Sie können dort auch eine Beistandschaft für<br />

Ihr Kind beantragen. Dann wird vom Fachbereich Jugend und Familie<br />

aus unter anderem der Unterhaltsanspruch geltend gemacht<br />

und die regelmäßige Zahlung überwacht.<br />

Die Broschüre „Die Beistandschaft“ können Sie auf der Internetseite<br />

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und<br />

Jugend (www.bmfsfj.de) per Post bestellen oder als PDF-Datei herunterladen.<br />

Sie informiert zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten<br />

des Jugendamts bei der Feststellung der Vaterschaft<br />

und der Geltendmachung von Unterhalt, insbesondere durch Einrichtung<br />

einer Beistandschaft für das Kind.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Fachbereich Jugend und Familie<br />

Beistandschaften, Unterhaltsfragen<br />

Ihmeplatz 5<br />

30449 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-42786<br />

51.1@hannover-stadt.de<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!