Familienkompass Hannover
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Familienkompass Hannover
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1 familiengründung<br />
Ein herzliches<br />
Willkommen in der<br />
Stadt <strong>Hannover</strong><br />
Kinder sind unsere Zukunft. Die Stadt möchte Ihnen deshalb<br />
zur Geburt Ihres Kindes gratulieren und ihm die besten<br />
Startchancen verschaffen, indem Sie einen Überblick über<br />
die zahlreichen Angebote und Unterstützungsleistungen in<br />
<strong>Hannover</strong> bekommen.<br />
Das Begrüßungspaket „Willkommen Baby“ enthält neben einem<br />
kleinen Geschenk viele Tipps für das Leben mit Kindern in unserer<br />
Stadt und Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche<br />
Aufklärung für die ersten Lebensmonate Ihres Kindes.<br />
Informationen zu „Willkommen Baby“ bekommen Sie im Familien-<br />
ServiceBüro. Die MitarbeiterInnen dort nennen Ihnen bei Bedarf<br />
auch kompetente Ansprechpersonen in Ihrem Stadtteil.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
internet<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
FamilienServiceBüro<br />
Kurt-Schumacher-Straße 24<br />
30159 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-43535<br />
familienservicebuero@hannover-stadt.de<br />
www.hannover.de/familie<br />
Die Geburt<br />
beurkunden lassen<br />
Wenn Ihr Kind in einer Klinik geboren wird, übermittelt die<br />
Entbindungsklinik dem Standesamt Ihre Daten schriftlich.<br />
In allen anderen Fällen melden Sie als Elternteil die Geburt<br />
innerhalb einer Woche persönlich im Standesamt an. Sie<br />
benötigen dazu<br />
die Personalausweise beziehungsweise<br />
Pässe beider Elternteile und<br />
Ihre Geburtsurkunde(n) (wenn Sie unverheiratet sind) und<br />
die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung (wenn Sie<br />
wünschen, dass beide Elternteile in die Geburtsurkunde<br />
eingetragen werden)<br />
das Familienstammbuch beziehungsweise Ihre Eheurkunde<br />
und Ihre Geburtsurkunden (wenn Sie verheiratet sind)<br />
das rechtskräftige Scheidungsurteil (wenn Sie geschieden sind)<br />
die Sterbeurkunde oder Todeserklärung (wenn ein Elternteil<br />
verstorben ist)<br />
eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung (wenn Sie eine andere<br />
Staatsangehörigkeit haben und über keinen Pass verfügen).<br />
Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist kostenpflichtig. Nach der<br />
Beurkundung der Geburt erhalten Sie kostenfreie Geburtsbescheinigungen<br />
für Ihre Anträge auf Mutterschaftshilfe, Kindergeld und<br />
Erziehungsgeld und für religiöse Zwecke.<br />
In besonderen Fällen, zum Beispiel wenn Sie nachträglich eine im<br />
Ausland erfolgte Geburt beurkunden lassen möchten, wenden Sie<br />
sich bitte vorab für ein Beratungsgespräch an das Standesamt.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Standesamt<br />
Heiligerstraße 1, 30159 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-42958<br />
32.32@hannover-stadt.de