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Familienkompass Hannover

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8<br />

1 familiengründung<br />

Ein herzliches<br />

Willkommen in der<br />

Stadt <strong>Hannover</strong><br />

Kinder sind unsere Zukunft. Die Stadt möchte Ihnen deshalb<br />

zur Geburt Ihres Kindes gratulieren und ihm die besten<br />

Startchancen verschaffen, indem Sie einen Überblick über<br />

die zahlreichen Angebote und Unterstützungsleistungen in<br />

<strong>Hannover</strong> bekommen.<br />

Das Begrüßungspaket „Willkommen Baby“ enthält neben einem<br />

kleinen Geschenk viele Tipps für das Leben mit Kindern in unserer<br />

Stadt und Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche<br />

Aufklärung für die ersten Lebensmonate Ihres Kindes.<br />

Informationen zu „Willkommen Baby“ bekommen Sie im Familien-<br />

ServiceBüro. Die MitarbeiterInnen dort nennen Ihnen bei Bedarf<br />

auch kompetente Ansprechpersonen in Ihrem Stadtteil.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

internet<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

FamilienServiceBüro<br />

Kurt-Schumacher-Straße 24<br />

30159 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-43535<br />

familienservicebuero@hannover-stadt.de<br />

www.hannover.de/familie<br />

Die Geburt<br />

beurkunden lassen<br />

Wenn Ihr Kind in einer Klinik geboren wird, übermittelt die<br />

Entbindungsklinik dem Standesamt Ihre Daten schriftlich.<br />

In allen anderen Fällen melden Sie als Elternteil die Geburt<br />

innerhalb einer Woche persönlich im Standesamt an. Sie<br />

benötigen dazu<br />

die Personalausweise beziehungsweise<br />

Pässe beider Elternteile und<br />

Ihre Geburtsurkunde(n) (wenn Sie unverheiratet sind) und<br />

die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung (wenn Sie<br />

wünschen, dass beide Elternteile in die Geburtsurkunde<br />

eingetragen werden)<br />

das Familienstammbuch beziehungsweise Ihre Eheurkunde<br />

und Ihre Geburtsurkunden (wenn Sie verheiratet sind)<br />

das rechtskräftige Scheidungsurteil (wenn Sie geschieden sind)<br />

die Sterbeurkunde oder Todeserklärung (wenn ein Elternteil<br />

verstorben ist)<br />

eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung (wenn Sie eine andere<br />

Staatsangehörigkeit haben und über keinen Pass verfügen).<br />

Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist kostenpflichtig. Nach der<br />

Beurkundung der Geburt erhalten Sie kostenfreie Geburtsbescheinigungen<br />

für Ihre Anträge auf Mutterschaftshilfe, Kindergeld und<br />

Erziehungsgeld und für religiöse Zwecke.<br />

In besonderen Fällen, zum Beispiel wenn Sie nachträglich eine im<br />

Ausland erfolgte Geburt beurkunden lassen möchten, wenden Sie<br />

sich bitte vorab für ein Beratungsgespräch an das Standesamt.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Standesamt<br />

Heiligerstraße 1, 30159 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-42958<br />

32.32@hannover-stadt.de

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