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Familienkompass Hannover

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86 6 einkommen, 6<br />

6 unterhalt und finanzielle hilfen<br />

Das Bildungs-<br />

und Teilhabepaket<br />

in der Schule<br />

Wenn Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag wegen geringen<br />

Einkommens, auf Arbeitslosengeld II oder auf Sozialhilfe<br />

nach SGB XII haben, bekommen Sie auf Antrag pro Kind und<br />

Schuljahr 100 Euro für persönlichen Schulbedarf. Ab dem<br />

Schuljahr 2011/2012 werden 70 Euro davon zu Beginn des<br />

ersten Schulhalbjahres und 30 Euro zu Beginn des zweiten<br />

Schulhalbjahres ausgezahlt.<br />

Je nachdem, welche regelmäßigen Leistungen Ihre Familie bezieht,<br />

bekommen Sie diese Zahlungen<br />

zusammen mit dem Kinderzuschlag von der Familienkasse<br />

(beziehungsweise Ihrer Personalstelle, wenn Sie im<br />

öffentlichen Dienst sind) oder<br />

zusammen mit dem Arbeitslosengeld II oder dem<br />

Sozialgeld vom JobCenter Region <strong>Hannover</strong> oder<br />

zusammen mit der Sozialhilfe von der Landeshauptstadt<br />

<strong>Hannover</strong> ausgezahlt.<br />

Für eintägige Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten,<br />

Nach hilfe und Mittagsverpflegung in der Schule sowie Sport- und<br />

Freizeitaktivitäten bekommen Sie auf Antrag Gutscheine oder Kostenübernahmeerklärungen<br />

für Ihre Kinder. Wenden Sie sich dafür<br />

bitte an die Stelle, von der Sie bereits Sozialleistungen beziehen.<br />

Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Broschüre waren die<br />

gesetzlichen Regelungen hierzu noch nicht konkretisiert.<br />

Die Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong> unterstützt daneben Ihr Kind bei<br />

geringem Familieneinkommen auf Antrag auch durch Zuschüsse<br />

zu einer täglichen Milch- oder Kakaoportion. Wenden Sie sich bei<br />

Bedarf bitte an die Schule Ihres Kindes. Sie leitet Ihr Anliegen mit<br />

einer Stellungnahme an die Stadtverwaltung weiter.<br />

Schulden<br />

sind das Thema<br />

Schuldnerberatung und<br />

Privatinsolvenz<br />

Wenn Ihre Einnahmen Ihre Ausgaben dauerhaft nicht mehr<br />

decken und nach der Mietzahlung und Ihren monatlichen<br />

Festkosten zu wenig Geld für den laufenden Lebensunterhalt<br />

verbleibt, dann beginnt Überschuldung.<br />

Soziale Schuldnerberatung hilft Ihnen bei der Aufarbeitung Ihrer<br />

Gesamtsituation. Sie umfasst persönliche Betreuung und Hilfe bei<br />

der Schuldenregulierung. Im ersten Schritt wird versucht, Ihre aktuelle<br />

Situation zu erfassen und Ihre Schulden zu ordnen. In einem<br />

zweiten Schritt wird über Ihr hauswirtschaftliches Verhalten gesprochen.<br />

Ziel ist es, dass Ihre Einnahmen und Ausgaben dauerhafte<br />

Deckung erbringen. Der dritte Schritt beinhaltet Verhandlungen<br />

mit Ihren Gläubigern, um für Sie als Schuldner finanziell leistbare<br />

Lösungen zu finden.<br />

Wenn Ihre Schulden zu hoch sind oder keine Einigung mit den Gläubigern<br />

zustandekommt, wenn keine Zahlungen mehr möglich sind,<br />

dann gibt es Hilfe durch das vereinfachte Verbrauchersinsolvenzverfahren,<br />

auch Verbraucherkonkurs oder Privatinsolvenz genannt.<br />

Kern des Verfahrens ist eine sechsjährige Wohlverhaltensperiode,<br />

nach der redlichen Schuldnern die Restschulden erlassen werden.<br />

Redlich ist, wer den pfändbaren Anteil des Einkommens an einen<br />

Treuhänder abgibt und seinen Pflichten nachkommt. Für die Verfahrenskosten<br />

von circa 1.500 Euro kann bei Gericht eine Stundung<br />

beantragt werden. Voraussetzung für das Verfahren ist ein außergerichtlicher<br />

Einigungsversuch. Dabei helfen geeignete Stellen der<br />

Schuldnerberatung oder geeignete Personen wie Rechtsanwälte.<br />

Die Schuldnerberatung der Stadt <strong>Hannover</strong> ist vom Land als geeignete<br />

Stelle anerkannt.<br />

Seriöse Schuldnerberatung ist kostenlos! Für eine Online-Beratung<br />

können Sie eine E-Mail an 50.07@hannover-stadt.de senden.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

internet<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Schuldnerberatung<br />

Blumenauer Straße 3-7<br />

30449 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-43913<br />

50.07@hannover-stadt.de<br />

www.hannover.de<br />

Stichwort „Schuldnerberatung“

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