Familienkompass Hannover
Familienkompass Hannover
Familienkompass Hannover
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Unverheiratete<br />
Eltern<br />
Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind bekommen, gilt der<br />
Ehemann automatisch als Vater des Kindes und die elterliche<br />
Sorge steht beiden Eheleuten gemeinsam zu. Sind Sie<br />
unverheiratet, hat zunächst die volljährige Mutter das alleinige<br />
Sorgerecht.<br />
Für eine gemeinsame elterliche Sorge muss als Erstes die Vaterschaft<br />
festgestellt sein. Die Vaterschaft kann auch schon vor der<br />
Geburt anerkannt werden, damit sie bereits in der Geburtsurkunde<br />
eingetragen wird. Möchten Mutter und Vater für ihr Kind die elterliche<br />
Sorge gemeinsam ausüben, müssen beide eine gleichlautende<br />
Sorgeerklärung abgeben. Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils<br />
gilt die vorläufige Regelung, dass das Familiengericht<br />
den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder<br />
einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass<br />
dies dem Wohl des Kindes entspricht.<br />
Für Ihr Kind ist es wichtig zu wissen, wer seine Eltern sind. Neben<br />
der psychologischen Bedeutung gibt es auch eine juristische. Die<br />
Anerkennung der Vaterschaft bewirkt in rechtlicher Hinsicht verwandtschaftliche<br />
Beziehungen zwischen Vater und Kind mit entsprechenden<br />
unterhalts-, krankenversicherungs-, renten- und erbrechtlichen<br />
Folgen. Auch ein Umgangsrecht wird damit begründet.<br />
Die gesetzliche Vertretung (Sorgerecht) ist davon nicht betroffen.<br />
Sie sollten die Vaterschaft also insbesondere im Interesse des Kindes<br />
in jedem Fall feststellen lassen. Für die Mutter ist die Feststellung<br />
der Vaterschaft von Bedeutung, weil sie gegebenenfalls<br />
gegenüber dem Vater einen eigenen Anspruch auf Betreuungsunterhalt<br />
hat (siehe Betreuungsunterhalt).<br />
Ist der Vater zu einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung nicht<br />
bereit, ist die Vaterschaft auf Antrag in einem gerichtlichen Verfahren<br />
festzustellen. Bei Bedarf kann im Fachbereich Jugend und<br />
Familie eine Beistandschaft zum Zwecke der Vaterschaftsfeststellung<br />
beantragt werden.<br />
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgeerklärung<br />
wenden Sie sich an die Rechtsstelle im Fachbereich<br />
Jugend und Familie. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung<br />
der Kindesmutter können auch beim Standesamt (gilt<br />
nicht für die Sorgeerklärung) oder – kostenpflichtig – beim Notar<br />
abgegeben werden.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Fachbereich Jugend und Familie<br />
Rechtsstelle<br />
Ihmeplatz 5<br />
30449 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-45179<br />
familiengründung 1<br />
Minderjährige Eltern<br />
Wenn Sie vor Ihrem 18. Geburtstag Mutter werden, bekommt<br />
Ihr Kind mit der Geburt einen Vormund, weil Sie<br />
noch nicht voll geschäftsfähig sind.<br />
Über die Versorgung, Erziehung und den Aufenthaltsort können Sie<br />
auch jetzt schon selbst entscheiden. Für rechtsverbindliche Handlungen<br />
(zum Beispiel die Wahrnehmung der Rechte des Kindes gegenüber<br />
seinem Vater oder einen Vertrag zur Betreuung) brauchen<br />
Sie aber eine volljährige Person, die Ihr Kind vertritt. In der Regel<br />
übernimmt ein Amtsvormund im Fachbereich Jugend- und Familie<br />
diese Aufgabe. Sie können aber auch (schon vor der Geburt) Ihre<br />
Eltern, den volljährigen Vater des Kindes oder eine andere volljährige<br />
Person Ihres Vertrauens zum Vormund bestellen lassen. Mit<br />
Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie dann automatisch<br />
das volle Sorgerecht.<br />
Ihre Fragen beantworten Ihnen die MitarbeiterInnen des Kommunalen<br />
Sozialdienstes (KSD). Die Anlaufstellen in Ihrer Nähe finden<br />
Sie im Adressanhang.<br />
Kinderwunsch<br />
bei Jugendlichen<br />
Auf manche Jugendliche, insbesondere auf Mädchen, wirkt<br />
die Vorstellung, ein kleines süßes Baby zu haben, sehr verlockend.<br />
Andere gehen eher sorglos mit der Verhütung um.<br />
In beiden Fällen ist gerade für ganz junge Menschen kaum<br />
überschaubar, was Elternschaft im Alltag und für das eigene<br />
Leben bedeutet.<br />
Es geht plötzlich darum, die Verantwortung für einen kleinen Menschen<br />
zu übernehmen. Die Schwangerschaft bringt Gefühle und<br />
Verbindlichkeiten, aber auch Abhängigkeiten zum eigenen Elternhaus<br />
oder zum ebenfalls jungen Partner und Unsicherheiten für<br />
den Start ins Berufsleben mit Schulabschluss oder Ausbildung. Mit<br />
dem Projekt „Eltern auf Probe“ können Schulklassen oder Jugendgruppen<br />
mit einem Elternpraktikum alltägliche Erfahrungen im Zusammenleben<br />
mit einem Kleinkind hautnah durch Babysimulatoren<br />
sammeln.<br />
Das Elternpraktikum bedarf einer professionellen Begleitung. Die<br />
Babysimulatoren werden daher nicht an Einzelpersonen verliehen,<br />
sondern nur an entsprechend geschulte pädagogische Fachkräfte<br />
zur Verwendung in Gruppen. Gruppenleitungen und Lehrkräfte können<br />
sich an das Freizeitheim Stöcken wenden.<br />
kontakt<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Fachbereich Bildung und Qualifizierung<br />
Freizeitheim Stöcken<br />
0511 168-46487<br />
matthias.bamberg@hannover-stadt.de<br />
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