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Familienkompass Hannover

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Unverheiratete<br />

Eltern<br />

Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind bekommen, gilt der<br />

Ehemann automatisch als Vater des Kindes und die elterliche<br />

Sorge steht beiden Eheleuten gemeinsam zu. Sind Sie<br />

unverheiratet, hat zunächst die volljährige Mutter das alleinige<br />

Sorgerecht.<br />

Für eine gemeinsame elterliche Sorge muss als Erstes die Vaterschaft<br />

festgestellt sein. Die Vaterschaft kann auch schon vor der<br />

Geburt anerkannt werden, damit sie bereits in der Geburtsurkunde<br />

eingetragen wird. Möchten Mutter und Vater für ihr Kind die elterliche<br />

Sorge gemeinsam ausüben, müssen beide eine gleichlautende<br />

Sorgeerklärung abgeben. Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils<br />

gilt die vorläufige Regelung, dass das Familiengericht<br />

den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder<br />

einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass<br />

dies dem Wohl des Kindes entspricht.<br />

Für Ihr Kind ist es wichtig zu wissen, wer seine Eltern sind. Neben<br />

der psychologischen Bedeutung gibt es auch eine juristische. Die<br />

Anerkennung der Vaterschaft bewirkt in rechtlicher Hinsicht verwandtschaftliche<br />

Beziehungen zwischen Vater und Kind mit entsprechenden<br />

unterhalts-, krankenversicherungs-, renten- und erbrechtlichen<br />

Folgen. Auch ein Umgangsrecht wird damit begründet.<br />

Die gesetzliche Vertretung (Sorgerecht) ist davon nicht betroffen.<br />

Sie sollten die Vaterschaft also insbesondere im Interesse des Kindes<br />

in jedem Fall feststellen lassen. Für die Mutter ist die Feststellung<br />

der Vaterschaft von Bedeutung, weil sie gegebenenfalls<br />

gegenüber dem Vater einen eigenen Anspruch auf Betreuungsunterhalt<br />

hat (siehe Betreuungsunterhalt).<br />

Ist der Vater zu einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung nicht<br />

bereit, ist die Vaterschaft auf Antrag in einem gerichtlichen Verfahren<br />

festzustellen. Bei Bedarf kann im Fachbereich Jugend und<br />

Familie eine Beistandschaft zum Zwecke der Vaterschaftsfeststellung<br />

beantragt werden.<br />

Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgeerklärung<br />

wenden Sie sich an die Rechtsstelle im Fachbereich<br />

Jugend und Familie. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung<br />

der Kindesmutter können auch beim Standesamt (gilt<br />

nicht für die Sorgeerklärung) oder – kostenpflichtig – beim Notar<br />

abgegeben werden.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Fachbereich Jugend und Familie<br />

Rechtsstelle<br />

Ihmeplatz 5<br />

30449 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-45179<br />

familiengründung 1<br />

Minderjährige Eltern<br />

Wenn Sie vor Ihrem 18. Geburtstag Mutter werden, bekommt<br />

Ihr Kind mit der Geburt einen Vormund, weil Sie<br />

noch nicht voll geschäftsfähig sind.<br />

Über die Versorgung, Erziehung und den Aufenthaltsort können Sie<br />

auch jetzt schon selbst entscheiden. Für rechtsverbindliche Handlungen<br />

(zum Beispiel die Wahrnehmung der Rechte des Kindes gegenüber<br />

seinem Vater oder einen Vertrag zur Betreuung) brauchen<br />

Sie aber eine volljährige Person, die Ihr Kind vertritt. In der Regel<br />

übernimmt ein Amtsvormund im Fachbereich Jugend- und Familie<br />

diese Aufgabe. Sie können aber auch (schon vor der Geburt) Ihre<br />

Eltern, den volljährigen Vater des Kindes oder eine andere volljährige<br />

Person Ihres Vertrauens zum Vormund bestellen lassen. Mit<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie dann automatisch<br />

das volle Sorgerecht.<br />

Ihre Fragen beantworten Ihnen die MitarbeiterInnen des Kommunalen<br />

Sozialdienstes (KSD). Die Anlaufstellen in Ihrer Nähe finden<br />

Sie im Adressanhang.<br />

Kinderwunsch<br />

bei Jugendlichen<br />

Auf manche Jugendliche, insbesondere auf Mädchen, wirkt<br />

die Vorstellung, ein kleines süßes Baby zu haben, sehr verlockend.<br />

Andere gehen eher sorglos mit der Verhütung um.<br />

In beiden Fällen ist gerade für ganz junge Menschen kaum<br />

überschaubar, was Elternschaft im Alltag und für das eigene<br />

Leben bedeutet.<br />

Es geht plötzlich darum, die Verantwortung für einen kleinen Menschen<br />

zu übernehmen. Die Schwangerschaft bringt Gefühle und<br />

Verbindlichkeiten, aber auch Abhängigkeiten zum eigenen Elternhaus<br />

oder zum ebenfalls jungen Partner und Unsicherheiten für<br />

den Start ins Berufsleben mit Schulabschluss oder Ausbildung. Mit<br />

dem Projekt „Eltern auf Probe“ können Schulklassen oder Jugendgruppen<br />

mit einem Elternpraktikum alltägliche Erfahrungen im Zusammenleben<br />

mit einem Kleinkind hautnah durch Babysimulatoren<br />

sammeln.<br />

Das Elternpraktikum bedarf einer professionellen Begleitung. Die<br />

Babysimulatoren werden daher nicht an Einzelpersonen verliehen,<br />

sondern nur an entsprechend geschulte pädagogische Fachkräfte<br />

zur Verwendung in Gruppen. Gruppenleitungen und Lehrkräfte können<br />

sich an das Freizeitheim Stöcken wenden.<br />

kontakt<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Fachbereich Bildung und Qualifizierung<br />

Freizeitheim Stöcken<br />

0511 168-46487<br />

matthias.bamberg@hannover-stadt.de<br />

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