Familienkompass Hannover
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Elternzeit<br />
Elternzeit ist ein Anspruch der ArbeitnehmerInnen auf unbezahlte<br />
Freistellung von der Arbeit für einen Zeitraum von<br />
der Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des<br />
Kindes.<br />
Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Arbeitnehmerin oder der<br />
Arbeitnehmer mit dem Kind (auch Pflegekind, Kind der Partnerin/<br />
des Partners, gegebenenfalls auch Enkelkind) in einem Haushalt<br />
lebt und dieses Kind selbst betreut und erzieht.<br />
Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Sie<br />
müssen sie lediglich schriftlich anzeigen, spätestens sieben Wochen<br />
vor Beginn und verbindlich für die ersten zwei Lebensjahre<br />
des Kindes. Eine Regelung für den Zeitraum des dritten Lebensjahres<br />
können Sie zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Mit Zustimmung<br />
des Arbeitgebers können bis zu zwölf Monate auf einen späteren<br />
Zeitraum übertragen werden, längstens bis zur Vollendung<br />
des achten Lebensjahres des Kindes.<br />
Die Elternzeit ist ein individueller Anspruch und kann von beiden Elternteilen<br />
abwechselnd oder gleichzeitig (also maximal 36 Monate<br />
parallel) beansprucht werden.<br />
Dabei spielt natürlich nicht nur der Wunsch, dem Kind nahe zu sein,<br />
eine Rolle. Es geht auch um ganz praktische Fragen wie die Sicherung<br />
des Familieneinkommens für Sie und die Flexibilität, die Ihnen<br />
Ihr Arbeitgeber einräumen kann. Eine maßgebliche finanzielle Unterstützung,<br />
damit auch die Hauptverdiener der Familie Elternzeit<br />
in Anspruch nehmen können, ist das Elterngeld (siehe Elterngeld).<br />
Wenn Sie ein Teilzeitmodell während der Elternzeit anstreben,<br />
sprechen Sie möglichst früh mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.<br />
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz enthält Sonderregelungen<br />
zur Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei Ihrem<br />
bisherigen oder einem neuen Arbeitgeber während der Elternzeit.<br />
Drei Monate vor Ihrem Wiedereinstieg sollte die Arbeitgeberseite<br />
zu einem Rückkehrgespräch einladen. Fragen Sie in Ihrem Unternehmen<br />
danach, um eine gemeinsame Wiedereinstiegsplanung zu<br />
ermöglichen. Beachten Sie bitte in allen Fällen: Anspruch auf den<br />
Einsatz in derselben Funktion wie vor der Elternzeit haben Sie bei<br />
Ihrer Rückkehr nur, wenn Sie vorab eine vertragliche Regelung<br />
hierzu getroffen haben. Die Änderung des Stellenumfangs bei Ihrer<br />
Rückkehr (zum Beispiel Umstellung auf Teilzeit) bedarf ebenfalls<br />
eines Vertrages.<br />
Männer sehen sich in ihrer Entscheidung zur Elternzeit oft mit besonderen<br />
Erwartungshaltungen konfrontiert. Kompetente Unterstützung<br />
dazu bietet die Internetseite www.vaeter.de.<br />
Weitergehende Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit<br />
finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de. Das Bundesfamilienministerium<br />
hat auch eine umfangreiche Broschüre zum Thema<br />
erstellt, die Sie dort als PDF herunterladen, per Post bestellen und<br />
auch im FamilienServiceBüro oder in der Elterngeldstelle der Landeshauptstadt<br />
<strong>Hannover</strong> erhalten können.<br />
eltern in ausbildung und arbeitswelt 5<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Elterngeld<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Fachbereich Jugend und Familie<br />
Sachgebiet Elterngeld<br />
Ihmeplatz 5<br />
30449 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-46262<br />
elterngeld@hannover-stadt.de<br />
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die sich an<br />
dem Einkommen orientiert, das durch die Betreuung eines<br />
Kindes wegfällt. Es beläuft sich – je nach Ihrer persönlichen<br />
Situation – auf 300 bis 1.800 Euro. Die Anspruchsvoraussetzungen<br />
sind, dass Sie als Eltern (auch als Adoptiveltern oder<br />
Ehe-/ LebenspartnerIn)<br />
Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />
in Deutschland haben und<br />
mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und<br />
dieses Kind selbst betreuen oder erziehen und Sie keine<br />
oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 30 Stunden<br />
wöchentlich) ausüben.<br />
Der Anspruch auf Elterngeld besteht für beide Elternteile gemeinsam<br />
für bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes, in Ausnahmefällen<br />
(zum Beispiel für Alleinerziehende) auch für bis zu 14 Lebensmonate.<br />
Elterngeld kann von einer/einem Berechtigten allein oder anteilig<br />
von beiden in Anspruch genommen werden. Die Mindestbezugsdauer<br />
je PartnerIn beträgt dann zwei Monate.<br />
Der Antrag auf Elterngeld kann bei der Elterngeldstelle des Wohnortes<br />
für bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden.<br />
Weitergehende Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit<br />
finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de. Das Bundesfamilienministerium<br />
hat eine umfangreiche Broschüre zum Thema erstellt,<br />
die Sie dort als PDF herunterladen, per Post bestellen und auch im<br />
FamilienServiceBüro oder in der Elterngeldstelle der Landeshauptstadt<br />
<strong>Hannover</strong> erhalten können. Einen Elterngeldrechner und das<br />
Antragsformular für Elterngeld finden Sie auf der Internetseite des<br />
niedersächsischen Sozialministeriums (www.ms.niedersachsen.<br />
de) unter Themen > Familie > Elterngeld.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Fachbereich Jugend und Familie<br />
Sachgebiet Elterngeld<br />
Ihmeplatz 5<br />
30449 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-46262<br />
elterngeld@hannover-stadt.de<br />
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