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Familienkompass Hannover

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Elternzeit<br />

Elternzeit ist ein Anspruch der ArbeitnehmerInnen auf unbezahlte<br />

Freistellung von der Arbeit für einen Zeitraum von<br />

der Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des<br />

Kindes.<br />

Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Arbeitnehmerin oder der<br />

Arbeitnehmer mit dem Kind (auch Pflegekind, Kind der Partnerin/<br />

des Partners, gegebenenfalls auch Enkelkind) in einem Haushalt<br />

lebt und dieses Kind selbst betreut und erzieht.<br />

Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Sie<br />

müssen sie lediglich schriftlich anzeigen, spätestens sieben Wochen<br />

vor Beginn und verbindlich für die ersten zwei Lebensjahre<br />

des Kindes. Eine Regelung für den Zeitraum des dritten Lebensjahres<br />

können Sie zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Mit Zustimmung<br />

des Arbeitgebers können bis zu zwölf Monate auf einen späteren<br />

Zeitraum übertragen werden, längstens bis zur Vollendung<br />

des achten Lebensjahres des Kindes.<br />

Die Elternzeit ist ein individueller Anspruch und kann von beiden Elternteilen<br />

abwechselnd oder gleichzeitig (also maximal 36 Monate<br />

parallel) beansprucht werden.<br />

Dabei spielt natürlich nicht nur der Wunsch, dem Kind nahe zu sein,<br />

eine Rolle. Es geht auch um ganz praktische Fragen wie die Sicherung<br />

des Familieneinkommens für Sie und die Flexibilität, die Ihnen<br />

Ihr Arbeitgeber einräumen kann. Eine maßgebliche finanzielle Unterstützung,<br />

damit auch die Hauptverdiener der Familie Elternzeit<br />

in Anspruch nehmen können, ist das Elterngeld (siehe Elterngeld).<br />

Wenn Sie ein Teilzeitmodell während der Elternzeit anstreben,<br />

sprechen Sie möglichst früh mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.<br />

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz enthält Sonderregelungen<br />

zur Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei Ihrem<br />

bisherigen oder einem neuen Arbeitgeber während der Elternzeit.<br />

Drei Monate vor Ihrem Wiedereinstieg sollte die Arbeitgeberseite<br />

zu einem Rückkehrgespräch einladen. Fragen Sie in Ihrem Unternehmen<br />

danach, um eine gemeinsame Wiedereinstiegsplanung zu<br />

ermöglichen. Beachten Sie bitte in allen Fällen: Anspruch auf den<br />

Einsatz in derselben Funktion wie vor der Elternzeit haben Sie bei<br />

Ihrer Rückkehr nur, wenn Sie vorab eine vertragliche Regelung<br />

hierzu getroffen haben. Die Änderung des Stellenumfangs bei Ihrer<br />

Rückkehr (zum Beispiel Umstellung auf Teilzeit) bedarf ebenfalls<br />

eines Vertrages.<br />

Männer sehen sich in ihrer Entscheidung zur Elternzeit oft mit besonderen<br />

Erwartungshaltungen konfrontiert. Kompetente Unterstützung<br />

dazu bietet die Internetseite www.vaeter.de.<br />

Weitergehende Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit<br />

finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de. Das Bundesfamilienministerium<br />

hat auch eine umfangreiche Broschüre zum Thema<br />

erstellt, die Sie dort als PDF herunterladen, per Post bestellen und<br />

auch im FamilienServiceBüro oder in der Elterngeldstelle der Landeshauptstadt<br />

<strong>Hannover</strong> erhalten können.<br />

eltern in ausbildung und arbeitswelt 5<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Elterngeld<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Fachbereich Jugend und Familie<br />

Sachgebiet Elterngeld<br />

Ihmeplatz 5<br />

30449 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-46262<br />

elterngeld@hannover-stadt.de<br />

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die sich an<br />

dem Einkommen orientiert, das durch die Betreuung eines<br />

Kindes wegfällt. Es beläuft sich – je nach Ihrer persönlichen<br />

Situation – auf 300 bis 1.800 Euro. Die Anspruchsvoraussetzungen<br />

sind, dass Sie als Eltern (auch als Adoptiveltern oder<br />

Ehe-/ LebenspartnerIn)<br />

Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in Deutschland haben und<br />

mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und<br />

dieses Kind selbst betreuen oder erziehen und Sie keine<br />

oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 30 Stunden<br />

wöchentlich) ausüben.<br />

Der Anspruch auf Elterngeld besteht für beide Elternteile gemeinsam<br />

für bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes, in Ausnahmefällen<br />

(zum Beispiel für Alleinerziehende) auch für bis zu 14 Lebensmonate.<br />

Elterngeld kann von einer/einem Berechtigten allein oder anteilig<br />

von beiden in Anspruch genommen werden. Die Mindestbezugsdauer<br />

je PartnerIn beträgt dann zwei Monate.<br />

Der Antrag auf Elterngeld kann bei der Elterngeldstelle des Wohnortes<br />

für bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden.<br />

Weitergehende Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit<br />

finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de. Das Bundesfamilienministerium<br />

hat eine umfangreiche Broschüre zum Thema erstellt,<br />

die Sie dort als PDF herunterladen, per Post bestellen und auch im<br />

FamilienServiceBüro oder in der Elterngeldstelle der Landeshauptstadt<br />

<strong>Hannover</strong> erhalten können. Einen Elterngeldrechner und das<br />

Antragsformular für Elterngeld finden Sie auf der Internetseite des<br />

niedersächsischen Sozialministeriums (www.ms.niedersachsen.<br />

de) unter Themen > Familie > Elterngeld.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Fachbereich Jugend und Familie<br />

Sachgebiet Elterngeld<br />

Ihmeplatz 5<br />

30449 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-46262<br />

elterngeld@hannover-stadt.de<br />

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