12.12.2012 Views

Christophe Vuillaumes efterslægt - Christensen, Erichsen ...

Christophe Vuillaumes efterslægt - Christensen, Erichsen ...

Christophe Vuillaumes efterslægt - Christensen, Erichsen ...

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

Viele Menschen sind verdorben; solche können ihre Kinder nicht erziehen, sie bedürfen der Aufsicht. Wenn<br />

sie auch ihre Kinder lieben, so darf man sich doch auf ihre Liebe nicht verlassen. Und selbst gutgesinnte,<br />

wachsame Eltern, verst ehen diese das Erziehungsgeschäft? Haben Sie Muße und Kenntnisse genug, ihre<br />

Kinder zu bilden? Haben nicht oft mals gute, tugendliebende Eltern ihre Kinder verdorben? Und der gemeine<br />

Haufen - ?<br />

...<br />

Aber könnte der Staat sich nicht auf diejenigen verlassen, welche das Geschäft des Unterrichts treib en? Diese<br />

Frage ist vielfältig. Ich will sie zergliedern. Vorer st. - Soll der Staat Lehrer bestellen? Oder soll er es darauf<br />

ankommen lassen, ob sich von selbst Leute da zu find en werden oder nicht? Soll er einem jeden die Erlaubnis<br />

geben, sich zum Lehrer und Erzieher der Jugend aufzuwerfen, oder nur solche Erlaub nis unter gewiss en<br />

Bedingungen erteilen?<br />

Das wird man doch wohl ohne Anstand zulassen, daß der Staat solchen Männern, die lehren und erziehen<br />

wollen, Konzessionen und Bestätigungen er teile; muß man doch Bestätigungen haben, um Schuh zu machen<br />

und Butter zu verkaufen. Noch lieber wäre es mir, daß er nicht allein denen, die sich dazu melden, Erlaubnis<br />

gäbe, sondern auch selbst [...] Männer dazu beriefe und sie anstellte.<br />

Soll er darauf sehen, daß nur tüchtige Männer dazu berufen werden? Müssen die Kandidaten examiniert oder<br />

auf ihr Wort angenommen, die Unberufenen zugelassen, oder ab gehalten werden?<br />

Wenn die Obrigkeit Männer beruft, so macht sie sich für dieselben bei dem Volke verantwortlich. Wählt sie<br />

nicht gut, so kann man ihr den Vorwurf machen, daß sie an dem Verderben des Gemeinwesens arbeitet. Sie<br />

muß prüfen und nur nach gehöriger Untersuchung bestellen. Das liegt am Tage. ... Man schränke dem<br />

Mißbrauch des Lehrens und Schulehaltens ein, man erlaube keine Winkelschulen, nicht, um den bestellten<br />

Lehrern ein ausschließendes Privilegium zu geben, sondern, damit kein Unwiss ender die Seelen der Kinder<br />

verderbe und daß ich mein Kind ohne Scheu der ersten besten Schule anvertrauen könne. Ich schließe damit<br />

niemanden aus. Ein jeder, der Lust und Fähigkeit hat, kann Lehrer werden, nur muß er es beweisen, daß er es<br />

ohne Schaden der Kinder sein kann. Er lasse sich examinieren, und dann erteile man ihm die Erlaubnis.<br />

...<br />

Ich erlaube also keine Winkelschule; und ich nenne Winkelschulen alle diejenigen, welche ohne Bestätigung<br />

der Obrigkeit gehalten werden. Selbst dem Gelehrt en, wenn er nicht sonst schon Beweise seiner Einsicht und<br />

seiner Talente gegeben hat, würde ich es, ohne vorhergegangene Prüfung, untersagen. Ja es dürfte nicht<br />

einmal ein Sprach-, Zeichen-, Schreib-, Tanz- und Fechtmeister, oder ein Musikus, ohne Prüfung und<br />

Erlaubnis in den Häusern Privatunterricht geben. Nicht um des lächerlichen Titels, kaiserl. königl. u.u.u.<br />

Meister willen, nicht, um den Innungsgenossen ein sicheres Brot durch Einschränkung der Mitwerber zu<br />

verschaffen, ab er dar um, daß das Publikum nich t betrogen werde.<br />

1 [Der folgende Text erschien unter der Überschrift "Beschluß der im achten Stück abgebrochenen<br />

Anmerkungen über die Frage: Ob der Staat sich in Erziehung einmischen soll?" im Neunten Stück 1788, S. 7<br />

- 24.]<br />

Meine Absicht ist es also nicht, das Lehrgeschäft zum Monopol zu erniedrigen. Monopole verunehren die<br />

Obrigkeit, welche in einem solchen Falle einen einzelnen, wider Recht und Billigkeit, allen Bürgern vorzieht.<br />

Monopol ist es aber nicht, daß der Arzt, und wenn er auch zum Doktor promoviert ist, erst examiniert werden<br />

und eine obrigkeitliche Erlaubnis haben muß, wenn er seine Kunst ausüben will. Eben so mag es mit dem<br />

_______________________________________________________________________<br />

Side 13

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!