12.12.2012 Views

Christophe Vuillaumes efterslægt - Christensen, Erichsen ...

Christophe Vuillaumes efterslægt - Christensen, Erichsen ...

Christophe Vuillaumes efterslægt - Christensen, Erichsen ...

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

wegen der individuellen Fähigkeiten und Ideenverbindungen der Schüler und Lehrer schlechterdings<br />

unmöglich. Manche Methode ist für diesen Schüler, diesen Lehrer vortrefflich, andere aber können dieselbe<br />

nicht brau chen und dabei nicht fortkommen. Verordnungen hierüber müssen also notwendig bei dem<br />

Allgemeinen bleiben. Sie können wohl sagen, was gelehrt werden soll, wie weit man in jeder Wissenschaft<br />

gehen könne, ob es gut sei kategorisch oder skeptisch, akroamatisch oder unterhaltungs weise, synthetisch<br />

oder analytisch vorzutragen, ob man mehr auf die Bildung des Verstandes, als auf die Sammlung der<br />

Kenntnisse zu sehen habe. Viel weiter aber werden sie sich nicht erstrecken dürfen. Diesen Mangel einer<br />

genau bestimmten Methode aber wird der Staat dadurch ersetzen, daß er sich der Einsichten und der<br />

Fähigkeiten derer versichert, die er sich zu Lehrern und Er ziehern bestellt und für die Bildung guter Lehrer<br />

durch dahin gehörige Anstalten sorgt. Hat er sich aber tüchtiger Männer versichert, so muß er ihnen das Detail<br />

der Methode überlass en.<br />

Der Verfasser der Abhandlung behauptet ..., es sei nicht nötig, gute Methoden durch Verordnungen<br />

einzuführen. Ich stimme ihm bei und sage, daß es überflüssig und ohne Wirkung wäre. Von den Eltern ist hier<br />

die Rede gar nicht, weil sie sich um Methode nicht bekümmern können. Der Schulmann aber, der erst durch<br />

obrigkeitliche Befehle zur Annehmung einer gut en Methode angehalten werden muß, wird nach dieser<br />

besseren Methode nichts ausrichten, weil er sie dann gewiß nicht versteht, nicht zu brauchen weiß. Durch<br />

Verordnungen läßt sich hierin fast nichts ausrichten.<br />

Was er aber sagt, daß die Anhänglichkeit am alten eine Chimäre ist, das kann man ihm unmöglich einräumen;<br />

psychologische Gr undsätze und die tägliche Erfahrung beweisen das Gegenteil. Nur das ist gewiß, daß auch<br />

diese Anhänglichkeit keine obrigkeitlichen Verordnungen erfordert, weil sie dieselben unwirksam machen<br />

würde. Gegen verjährte Vorurteile dienen nicht Befehle und Drohungen, sondern Belehrung und Geduld.<br />

Man muß auch die bessere Methode durch kein Gesetz bestimmen, sagt der Verfasser, weil die bessere<br />

Methode noch nicht die beste ist. Allerdings muß die Obrigkeit sich nicht mit Verordnungen übereilen, und<br />

wenn sie nach gehöriger Prüfung, endlich einmal das Bessere sank[t]iert, so muß es nie auf ewig sein. Jede<br />

Vorschrift wird nur immer etwaige Richtschnur sein dürfen, bis man etwas besseres entdeckt und bewährt<br />

gefunden hat.<br />

Ich glaube also, daß<br />

1. Der Staat nicht allein kann, sondern muß für die Erziehung sorgen.<br />

2. Daß er die Erlaubnis, Kinder zu unterweisen und zu erziehen erteilen muß, und zwar nur nach gehöriger<br />

Prüfung und mit beständiger Wachsamkeit über die Männer, welche er dazu bestellt hat.<br />

3. Daß er für die Bildung solcher Männer sorgen muß.<br />

4. Daß er jedem Unbefugten die Erziehung der Kinder untersagen muß, die eigenen Kinder desselben<br />

vielleicht ausgenommen.<br />

Wenn ich mir selbst Schuh mache, so hat der Staat darin nichts zu sprechen; denn wenn ich die Arbeit<br />

verderbe, so ist der Schade mein, und trifft [k]einen an deren. Wenn ich aber meine Kinder verhunze, so<br />

werden meine Mitbürger darunt er leiden.<br />

5. Daß er, so viel als möglich nach bewährten Erfahrungen den Unterricht und die Erziehung bestimmen muß,<br />

weil er den Eltern, den Kindern und den Bürgern für die Ruhe und Glückseligkeit derselben verantwortlich ist.<br />

6. Daß er aber hierin in kein großes Detail sich einlassen kann, mithin, daß er dieses seinen Verordneten<br />

überlassen muß.<br />

_______________________________________________________________________<br />

Side 15

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!