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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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14. Sozialamt<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

Sachgebiet 31<br />

Der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. obliegt der Vollzug folgender Aufgaben:<br />

Zwölftes Sozialgesetzbuch<br />

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt, §§27-40 SGB XII<br />

Laufende Leistungen<br />

es sind vor allem die nach Regelsätzen bemessenen Geldleistungen,<br />

Mehrbedarfszuschläge und Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Hilfe<br />

muss als regelmäßig vorgesehen sein. Zudem können die gemäß §§37<br />

und 38 SGB XII darlehensweise gewährten Hilfen zum Lebensunterhalt in<br />

Sonderfällen sowie die laufend gewährten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />

und zur Alterssicherung laufende Leistungen sein.<br />

Einmalige Leistungen<br />

sie können als eigenständige Geld- oder Sachleistungen oder zusätzlich<br />

zur laufenden Hilfe gewährt werden, wie z.B. Erstausstattungen für die<br />

Wohnung einschl. Haushaltsgeräten.<br />

Es wurden 55 Personen laufende und 91 Personen einmalige Leistungen. Der Netto-Aufwand betrug<br />

€ 42.808,00.<br />

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, §§41-46 SGB XII<br />

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit<br />

gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Leistungen erhalten. Gleiches gilt<br />

für Personen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres voll erwerbsgemindert sind.<br />

Es wurden 382 Personen betreut. Der Netto-Aufwand betrug € 1.138.116,00.<br />

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit, §§47-52 SGB XII<br />

Unter Hilfen zur Gesundheit fallen die vorbeugende Gesundheitshilfe, die Hilfe bei Krankheit, die Hilfe zur Familienplanung,<br />

die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie die Hilfe bei Sterilisation. Durch die Einführung<br />

der Krankenversicherungspflicht nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V konnten ab 1.4.<strong>2007</strong> viele Personen in<br />

eine Krankenversicherung übergeführt werden. Die Versicherungsbeiträge werden im Rahmen der laufenden<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt übernommen und entlasten somit die Aufwendungen bei den Hilfen zur Gesundheit.<br />

Es wurden 70 Personen Hilfen zur Gesundheit gewährt, 20 Personen konnten in eine Versicherungspflicht<br />

überführt werden. Der Netto-Aufwand betrug € 66.930,00.

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