Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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14. Sozialamt<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />
Sachgebiet 31<br />
Der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. obliegt der Vollzug folgender Aufgaben:<br />
Zwölftes Sozialgesetzbuch<br />
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt, §§27-40 SGB XII<br />
Laufende Leistungen<br />
es sind vor allem die nach Regelsätzen bemessenen Geldleistungen,<br />
Mehrbedarfszuschläge und Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Hilfe<br />
muss als regelmäßig vorgesehen sein. Zudem können die gemäß §§37<br />
und 38 SGB XII darlehensweise gewährten Hilfen zum Lebensunterhalt in<br />
Sonderfällen sowie die laufend gewährten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />
und zur Alterssicherung laufende Leistungen sein.<br />
Einmalige Leistungen<br />
sie können als eigenständige Geld- oder Sachleistungen oder zusätzlich<br />
zur laufenden Hilfe gewährt werden, wie z.B. Erstausstattungen für die<br />
Wohnung einschl. Haushaltsgeräten.<br />
Es wurden 55 Personen laufende und 91 Personen einmalige Leistungen. Der Netto-Aufwand betrug<br />
€ 42.808,00.<br />
4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, §§41-46 SGB XII<br />
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit<br />
gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Leistungen erhalten. Gleiches gilt<br />
für Personen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres voll erwerbsgemindert sind.<br />
Es wurden 382 Personen betreut. Der Netto-Aufwand betrug € 1.138.116,00.<br />
5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit, §§47-52 SGB XII<br />
Unter Hilfen zur Gesundheit fallen die vorbeugende Gesundheitshilfe, die Hilfe bei Krankheit, die Hilfe zur Familienplanung,<br />
die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie die Hilfe bei Sterilisation. Durch die Einführung<br />
der Krankenversicherungspflicht nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V konnten ab 1.4.<strong>2007</strong> viele Personen in<br />
eine Krankenversicherung übergeführt werden. Die Versicherungsbeiträge werden im Rahmen der laufenden<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt übernommen und entlasten somit die Aufwendungen bei den Hilfen zur Gesundheit.<br />
Es wurden 70 Personen Hilfen zur Gesundheit gewährt, 20 Personen konnten in eine Versicherungspflicht<br />
überführt werden. Der Netto-Aufwand betrug € 66.930,00.