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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen<br />

Union am 19.8.<strong>2007</strong> wurde mit den §§ 104a und 104b AufenthG eine Altfallregelung für Ausländer mit langjährigem<br />

Aufenthalt im Bundesgebiet geschaffen.<br />

Neben den bisher geschaffenen Bleiberechts- und Altfallregelungen des § 23 AufenthG enthält die Vorschrift<br />

eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für wirtschaftlich und sozial<br />

integrierte ausreisepflichtige Ausländer, die ab dem 1.7.<strong>2007</strong> seit acht (alleinstehende Personen) oder sechs<br />

Jahren (Familien) im Bundesgebiet geduldet waren.<br />

Die Altfallregelung nach § 104a AufenthG regelt zwei Arten von Aufenthaltserlaubnissen:<br />

� Die Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Es handelt sich hierbei um eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis, die<br />

längstens bis 31.12.2009 erteilt wird.<br />

� Die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG i. V. m. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG bei<br />

Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen.<br />

§ 104b AufenthG regelt den Aufenthalt von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, die zur Ausreise aus dem<br />

Bundesgebiet verpflichtet sind. Diese Rechtsgrundlage sieht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für integrierte<br />

Kinder im Alter zwischen 14 und 17 Jahren vor.<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> konnten acht Aufenthaltserlaubnisse auf Probe nach der Altfallregelung nach § 104a AufenthG<br />

und eine nach § 104b AufenthG erteilt werden.<br />

f) Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />

Wegen Verstoßes gegen ausländerrechtliche Bestimmungen mussten im vergangenen Jahr insgesamt fünf<br />

Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden. Davon handelte es sich bei vier Verfahren um Verstöße<br />

gegen das Aufenthaltsgesetz, bei einem Verfahren um einen Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz. Die<br />

Ahndung erfolgte in vier Fällen durch Verwarnung mit Verwarnungsgeld, in einem Fall durch Verwarnung ohne<br />

Verwarnungsgeld.<br />

g) Rechtsmittelverfahren<br />

Die vorgenannten zahlreichen Entscheidungen und Tätigkeiten der Ausländerbehörde hatten auch im vergangenen<br />

Jahr erfreulicherweise nur wenige Rechtsmittelverfahren und Eingaben zur Folge. Soweit bislang entschieden,<br />

blieben die Rechtsmittel ohne Erfolg. Lediglich in einem Eilverfahren wurde aufschiebende Wirkung<br />

bis zur Entscheidung in der Hauptsache gewährt.<br />

Übersicht Rechtsmittel 2003 2004 2005 2006 <strong>2007</strong><br />

Verwaltungsgerichtsverfahren (Klagen und Eilanträge) 22 13 2 11 9<br />

Eingaben und Petitionen 7 4 4 2 0<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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