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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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25 Verstöße (Vorjahr 17) gegen das Jugendschutzgesetz wurden geahndet. Zur Erleichterung für die Eltern<br />

wurde für die Übertragung/Übernahme von Erziehungsaufgaben für Minderjährige nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz<br />

ein Formblatt ins Internet gestellt (www.landkreis-neumarkt.de).<br />

Es gilt jetzt ein, amtlicher „Bußgeldkatalog“. Die darin aufgeführten Bußgelder sind enorm hoch. Nach langen<br />

Vorgesprächen sind Sicherheitspartnerschaften „Jugendschutz“ zwischen den Gemeinden, der Polizei und dem<br />

Landratsamt geschlossen worden. Ziel ist es, die Vereine und privaten Veranstalter von Festen durch Information,<br />

Beratung und Überzeugungsarbeit für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu gewinnen und<br />

damit die Jugendlichen zu einem suchtfreien Lebenswandel zu geleiten.<br />

Neue Verfahren wegen Nichtzahlung der Rundfunkgebühren kamen von der GEZ (aufgrund dortiger Umstellungen)<br />

nicht. Es wurden nur einige „Restverfahren“ erledigt.<br />

Bayer. Unterbringungsgesetz<br />

Die behördlichen Unterbringungen (82) durch Polizei und Landratsamt sind gegenüber dem Vorjahr (66) leider<br />

stark gestiegen. Im Interesse der Betroffenen selbst, aber auch ihrer Familien, wäre das Gegenteil wünschenswert.<br />

Sofortmaßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen<br />

Erfreulicherweise waren auch im vergangenen Jahr keine größeren Unfälle mit zeitraubenden Abschlussverfahren<br />

abzuwickeln. Die meisten Ölunfälle konnten von den Führungskräften der Feuerwehr wieder allein „bearbeitet“<br />

werden. Arbeitsintensiv war die finanzielle Abwicklung einer Maßnahme, bei der Heizöl „illegal“ entsorgt<br />

wurde. Die Abrechungen mit den Versicherungen erfolgten problemlos.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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