Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />
Sachgebiet 33<br />
16. Soziale Angelegenheiten, Ausbildungsförderung,<br />
Wohngeld, Wohnungsbauförderung<br />
A) Wohngeld<br />
Wohngeld wird in Form von Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum sowie Heimbewohner und als Lastenzuschuss<br />
für Haus- bzw. Wohnungseigentümer zu den anrechenbaren Aufwendungen für den Wohnraum gewährt.<br />
Die Höhe eines Zuschusses richtet sich vor allem nach der Haushaltsgröße und dem vorhandenen Gesamteinkommen.<br />
Bezieher anderer Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld 2, können kein Wohngeld beantragen, sofern Kosten<br />
der Unterkunft berücksichtigt wurden und die Leistung nicht auf Darlehensbasis erfolgt. Hierbei besteht für die<br />
Bürger oftmals noch erheblicher Aufklärungsbedarf.<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> wurden 2.432 Entscheidungen getroffen. Insgesamt wurden dabei rund 983.000,-- € Mietzuschüsse<br />
(2.230 Entscheidungen) und rund 117.000,-- € Lastenzuschüsse (202 Entscheidungen) ausgezahlt.<br />
Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr auch Einnahmen von ca. 22.500,-- € durch Rückzahlungen von zuviel<br />
gezahltem Wohngeld erzielt, dies entspricht gut 2 % des Gesamtauszahlungsbetrages an Wohngeld <strong>2007</strong>.<br />
Rückforderungen von Wohngeld fallen überwiegend an bei Einkommenserhöhungen durch Arbeitsaufnahme,<br />
Umzügen sowie falschen Angaben zur Einnahmesituation in Voranträgen.<br />
Im Bereich „Wohngeld für die Bewohner von Heimen“ wurden die zurückgestellten Anträge und aufgrund der<br />
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.7.2005 neu zu berechnenden Fälle im Wesentlichen aufgearbeitet.<br />
Dies führte im Vergleich zum Vorjahr zu einem Rückgang der Zahl der Entscheidungen bei den<br />
Mietzuschussfällen (2005: 1.544 Entscheidungen, 514.000,-- € Ausgaben; 2006: 3.710 Entscheidungen,<br />
1.821.008,-- € Ausgaben; <strong>2007</strong> 2.230 Entscheidungen, 983.000,-- € Ausgaben). Für diese meist mehrere Jahre<br />
umfassenden Nachzahlungen mussten teilweise auch Verzinsungsberechnungen durchgeführt werden, diese<br />
werden auch 2008 noch in manchen Fällen durchgeführt werden müssen.<br />
B) Ausbildungsförderung<br />
a) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Bayerischen<br />
Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)<br />
Im Kalenderjahr <strong>2007</strong> wurden beim Amt für Ausbildungsförderung 432 Anträge nach dem BAföG und dem<br />
BayAföG gestellt. Weiterhin wurden 56 Anträge auf Aktualisierung des Einkommens, Änderungen der persönlichen<br />
Verhältnisse (Umzug, Schulwechsel, Krankenversicherung etc.) sowie Vorbehaltsauflösungen bearbeitet.