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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

Sachgebiet 33<br />

16. Soziale Angelegenheiten, Ausbildungsförderung,<br />

Wohngeld, Wohnungsbauförderung<br />

A) Wohngeld<br />

Wohngeld wird in Form von Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum sowie Heimbewohner und als Lastenzuschuss<br />

für Haus- bzw. Wohnungseigentümer zu den anrechenbaren Aufwendungen für den Wohnraum gewährt.<br />

Die Höhe eines Zuschusses richtet sich vor allem nach der Haushaltsgröße und dem vorhandenen Gesamteinkommen.<br />

Bezieher anderer Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld 2, können kein Wohngeld beantragen, sofern Kosten<br />

der Unterkunft berücksichtigt wurden und die Leistung nicht auf Darlehensbasis erfolgt. Hierbei besteht für die<br />

Bürger oftmals noch erheblicher Aufklärungsbedarf.<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> wurden 2.432 Entscheidungen getroffen. Insgesamt wurden dabei rund 983.000,-- € Mietzuschüsse<br />

(2.230 Entscheidungen) und rund 117.000,-- € Lastenzuschüsse (202 Entscheidungen) ausgezahlt.<br />

Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr auch Einnahmen von ca. 22.500,-- € durch Rückzahlungen von zuviel<br />

gezahltem Wohngeld erzielt, dies entspricht gut 2 % des Gesamtauszahlungsbetrages an Wohngeld <strong>2007</strong>.<br />

Rückforderungen von Wohngeld fallen überwiegend an bei Einkommenserhöhungen durch Arbeitsaufnahme,<br />

Umzügen sowie falschen Angaben zur Einnahmesituation in Voranträgen.<br />

Im Bereich „Wohngeld für die Bewohner von Heimen“ wurden die zurückgestellten Anträge und aufgrund der<br />

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.7.2005 neu zu berechnenden Fälle im Wesentlichen aufgearbeitet.<br />

Dies führte im Vergleich zum Vorjahr zu einem Rückgang der Zahl der Entscheidungen bei den<br />

Mietzuschussfällen (2005: 1.544 Entscheidungen, 514.000,-- € Ausgaben; 2006: 3.710 Entscheidungen,<br />

1.821.008,-- € Ausgaben; <strong>2007</strong> 2.230 Entscheidungen, 983.000,-- € Ausgaben). Für diese meist mehrere Jahre<br />

umfassenden Nachzahlungen mussten teilweise auch Verzinsungsberechnungen durchgeführt werden, diese<br />

werden auch 2008 noch in manchen Fällen durchgeführt werden müssen.<br />

B) Ausbildungsförderung<br />

a) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Bayerischen<br />

Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)<br />

Im Kalenderjahr <strong>2007</strong> wurden beim Amt für Ausbildungsförderung 432 Anträge nach dem BAföG und dem<br />

BayAföG gestellt. Weiterhin wurden 56 Anträge auf Aktualisierung des Einkommens, Änderungen der persönlichen<br />

Verhältnisse (Umzug, Schulwechsel, Krankenversicherung etc.) sowie Vorbehaltsauflösungen bearbeitet.

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