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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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Unnötigen Aufwand und Ärger gab es im Jahr <strong>2007</strong> zusätzlich wegen unterschiedlichen Auffassungen im Bayerischen<br />

Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur fehlenden Übergangsregelung für<br />

die alte Verrechnungsmöglichkeit von Zuführungsanlagen im Änderungsgesetz. Landratsamt und Gemeinden<br />

können nicht verstehen, dass die alte Verrechnungsmöglichkeit im Änderungsgesetz schlechter gestellt wird als<br />

die neue, erst durch das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 20.1.2004 geschaffene Verrechnungsmöglichkeit.<br />

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat im übrigen im Jahr <strong>2007</strong> bereits alle Bescheide (10 Stück) erlassen,<br />

um die bisher erzielten Gewinne aus der neuen Verrechnungsmöglichkeit im Zuwendungsverfahren für den<br />

Freistaat Bayern zurückzuholen.<br />

Erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand bedeutete <strong>2007</strong> auch die Einführung des automatisierten Mittelbewirtschaftungssystems<br />

des Freistaates Bayern (BayMBS) für Abwasserabgabezahlungen. EDV-technische Voraussetzungen<br />

mussten geschaffen werden. Mehrere neue Programme waren nötig. Eine Schulung wurde besucht.<br />

Daten mussten geprüft werden. Schließlich wurde der Aufgabenbereich des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong><br />

i.d.OPf. erweitert: Es muss nun von Seiten des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. nicht nur, was bisher papiermäßig<br />

an die Staatsoberkasse gesandt wurde (Annahmeanordnungen), EDV-technisch gemacht werden. Das<br />

Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. muss nun auch Kassenaufgaben übernehmen. Das elektronische System macht<br />

dies möglich. Dies bedeutet, dass das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. nun alle Auszahlungen, die im Rahmen<br />

von Abwasserabgabeentscheidungen nötig werden, selbst vornehmen muss (nach allgemeiner Erfahrung<br />

führen -bedingt durch die laufenden Vorauszahlungen der Abgabepflichtigen- mehr als die Hälfte aller<br />

Abgabebescheide zu Auszahlungen). Wie bei den elektronischen Annahmeanordnungen ist auch bei den Auszahlungen<br />

außer der Eingabe der Auszahlung bzw. Annahmeanordnung zusätzlich ein Prüflauf durchzuführen.<br />

Da nur selten mit dem System gearbeitet wird (im Gegensatz zu einem Kassensachbearbeiter), gestaltet sich<br />

die Arbeit damit schwierig. Gegen Ende des Jahres <strong>2007</strong> kam die Nachricht, dass im 2. Halbjahr 2008 bereits<br />

ein neues elektronisches System (Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren - IHV) eingeführt und damit das<br />

BayMBS abgelöst werden soll. Warum man die Landratsämter nicht ihre Papieranordnungen bis dahin hat<br />

weitermachen lassen, um dann in das neue System (IHV) einzusteigen, wenn man schon unbedingt auf ein<br />

elektronisches System umsteigt und die Landratsämter mit zusätzlichen Aufgaben belasten will, kann wohl<br />

niemand verstehen.<br />

4.4 Abwasserbeseitigung bei Einzelbauvorhaben<br />

Für 39 Einzelbauvorhaben konnte die Abwasserentsorgung mit Kleinkläranlagen verbeschieden werden. Bei<br />

weiteren 20 Bauanträgen wurde die häusliche Abwasserbehandlung rechtlich geprüft.<br />

Viele Anfragen sowohl von Bürgern, Planern und privaten Sachverständigen als auch von Kommunen zum<br />

Thema „Kleinkläranlagen“ wurden beantwortet.<br />

Das Abwasser einer Kleinkläranlage (= Hauskläranlage) darf nur in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder<br />

versickert werden, wenn es nach dem Stand der Technik gereinigt wurde. Dem Stand der Technik entspricht<br />

eine Kleinkläranlage, wenn sie außer der mechanischen auch eine biologische Reinigungsstufe aufweist.<br />

In vielen „Altanlagen“ wird das häusliche Abwasser lediglich mechanisch gereinigt. Die Nachrüstung solcher<br />

Anlagen (unter Umständen kompletter Neubau einer funktionstüchtigen Anlage) ist daher zwingend erforderlich.<br />

Der Freistaat Bayern sieht in seiner Richtlinie für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 23.4.2003<br />

die finanzielle Unterstützung solcher Nachrüstungen/Neubauten bei bestehenden Anwesen vor. Seit der Neubekanntmachung<br />

vom 18.10.2006 können auch private Anschlusskanäle an gemeindliche Sammelkläranlagen,<br />

die anstelle von Kleinkläranlagen errichtet werden, gefördert werden.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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