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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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17. Betreuungsstelle<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

Sachgebiet 34<br />

Im Bereich der rechtlichen Betreuung setzte sich auch <strong>2007</strong>der „Zunahmetrend“ ungebrochen fort: <strong>2007</strong> betrug<br />

die Fallsteigerung gegenüber 2006 8 v. H. (2.262 Fälle am 31.12.2006, 2.442 Fälle am 31.12.<strong>2007</strong>). Diese<br />

Steigerungsquote wurde allerdings <strong>2007</strong> durch die „Vorsorgevollmacht“ noch erheblich übertroffen.<br />

Beurteilt nach den <strong>2007</strong> erfolgten Vollmachtsbeglaubigungen ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Quantitätssteigerung<br />

um das 4 ½-fache (28 Beglaubigungen 2006 und 127 Beglaubigungen <strong>2007</strong>).Eine Entwicklung<br />

ganz im Sinne des Gesetzgebers. Denn beim Betreuungsrecht handelt es sich um einen sozialpolitisch wichtigen<br />

Bereich, dem aufgrund der demographischen Entwicklung nach außen wie nach innen immer stärkere<br />

Bedeutung zukommt. Der Gesetzgeber räumt daher der Vorsorgevollmacht Vorrang gegenüber der rechtlichen<br />

Betreuung ein, was durch das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG), das bereits am 1.7.2005 in<br />

Kraft getreten ist, ganz deutlich zum Ausdruck gebracht wird.<br />

Kern dieses Gesetzes ist nämlich u. a.<br />

a) die Stärkung der Vorsorgevollmacht mit dem Ziel der Betreuungsvermeidung,<br />

b) die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten,<br />

c) die Verbesserung und Sicherung der Qualität im Betreuungswesen und<br />

d) die Stärkung des Ehrenamtes.<br />

Die Betreuungsbehörden (<strong>Landkreis</strong>e und kreisfreie Städte) wurden gleichzeitig in den dementsprechenden<br />

„Umsetzungsprozess“ eingebunden mit dem Aufgabenschwerpunkt, für die Akzeptanz und somit für die<br />

Verbreitung der Vorsorgevollmacht mit möglichst weit reichender Nutzungsmöglichkeit zu sorgen. Als „Hilfsmittel“<br />

hierzu wurde den Betreuungsbehörden die Beglaubigungskompetenz für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen<br />

übertragen (sog. amtliche Beglaubigung), wobei vor allem die geringe Beglaubigungsgebühr<br />

in Höhe von 10,00 EUR einen besonderen „Akzeptanzanreiz“ bieten soll.<br />

Die arbeitsspezifischen Auswirkungen zeigten sich mittlerweile in Form verstärkter Öffentlichkeitsarbeit (externe<br />

sowie hausinterne Info-Veranstaltungen) verbunden mit den daraufhin folgenden sehr zahlreichen Einzelberatungen.<br />

Vielfach ergaben sich Beratungsfälle auch erst über Anfragen zu den derzeit hochaktuellen „Patientenverfügungen“,<br />

da ja diesbezüglich ein kausaler Zusammenhang hinsichtlich der hierzu erforderlichen gesetzlichen<br />

oder rechtsgeschäftlichen Vertretungsbefugnis besteht.<br />

Als Beratungsschwerpunkte haben sich herauskristallisiert<br />

a) die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung<br />

b) das Wesen und die Standards der Vorsorgevollmacht und<br />

c) vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen trotz Vorsorgevollmacht<br />

Gerade im vergangenen Jahr hat sich in der <strong>Landkreis</strong>bevölkerung ein reges Interesse an Info-Veranstaltungen,<br />

vor allem aber an Einzelberatungen über Vorsorgevollmachten (einschließlich Patientenverfügungen) entwickelt;<br />

folglich war <strong>2007</strong> eine enorme Zunahme an Beglaubigungsfällen zu verzeichnen.

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