19.02.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 122 -<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

4.3 Abwasserabgabe - eine steuerähnliche Sonderabgabe für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer<br />

Es wurden 38 Abgabebescheide im Bereich der Kleineinleiterabgabe erlassen. In sieben der 38 Abgabebescheide<br />

konnte eine Verrechnung der Aufwendungen für den Anschluss von Ortsteilen an eine Kläranlage mit<br />

Teilen der Kleineinleiterabgabe vorgenommen werden. Für frühere Jahre wurden vier Abgabeänderungsbescheide<br />

gefertigt, um auch hier noch die Aufwendungen für den Anschluss von Ortsteilen mit Teilen der Kleineinleiterabgabe<br />

zu verrechnen.<br />

Im Bereich Großeinleiterabgabe für Kläranlagen gingen wieder mehrere Erklärungen über die Einhaltung niedrigerer<br />

Werte ein. Es wurden sieben Abgabebescheide im Bereich der Großeinleiterabgabe für Ortskanäle erlassen.<br />

Dabei konnte die Großeinleiterabgabe mit Aufwendungen für den Anschluss der Ortskanäle an die<br />

Kläranlage in zwei Fällen verrechnet werden. Für frühere Jahre wurden drei Abgabeänderungsbescheide erstellt,<br />

um auch hier noch die Aufwendungen für den Anschluss der Ortskanäle mit der Großeinleiterabgabe zu<br />

verrechnen.<br />

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.1.2004 hat die Verrechnungsmöglichkeiten bei Aufwendungen<br />

für Anlagen, die das Abwasser vorhandener Einleitungen einer ordnungsgemäßen Kläranlage zuführen,<br />

enorm ausgeweitet.<br />

Wegen der Auswirkungen des Urteiles vom 20.1.2004 auf den Staatshaushalt musste eine Statistik regelmäßig<br />

aktualisiert dem Ministerium vorgelegt werden.<br />

Zum 1.1.<strong>2007</strong> wurde das Bayerische Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der vom Ministerium<br />

vorgesehenen Fassung geändert. Dieses Änderungsgesetz hat den Verwaltungsvollzug im Bereich<br />

Verrechnung von Abwasserabgabe im Jahr <strong>2007</strong> maßgeblich mitbestimmt. Nach diesem Änderungsgesetz tritt<br />

das ein, was in den letzten beiden <strong>Jahresbericht</strong>en bereits prognostiziert wurde: Gemeinden, die Zuwendungen<br />

des Freistaates Bayern für ihre Kanalbaumaßnahmen erhalten, können die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes<br />

vom 20.1.2004 erweiterten Verrechnungsmöglichkeiten nicht nutzen. Im Gegenteil: Durch<br />

das Änderungsgesetz werden deren Verrechnungsmöglichkeiten sogar noch weniger als vor dem Urteil des<br />

Bundesverwaltungsgerichtes, wenn auch nur in geringem Umfang. Gegen die im Änderungsgesetz enthaltene<br />

Übergangsregelung wird derzeit geklagt. Hält die Rechtsprechung diese Übergangsregelung für die Verrechnung<br />

von Zuführungsanlagen, so müssen die Gemeinden, die Zuwendungen für ihre Kanalbaumaßnahmen<br />

erhalten, auch die Verrechnungsbeträge, die ihnen in der Vergangenheit (seit 2004) aufgrund des Urteils des<br />

Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.1.2004 zuerkannt wurden, im Rahmen des Zuwendungsverfahren wieder<br />

an den Freistaat Bayern zurückzahlen. Was bedeutet, dass der Aufwand, der wegen des Urteils vom 20.1.2004<br />

von Gemeinden, Landratsämtern und Wasserwirtschaftsämtern betrieben wurde, völlig umsonst war. Die Abgabepflichtigen<br />

wurden Anfang <strong>2007</strong> über das Änderungsgesetz informiert und Betroffene entsprechend eines<br />

Ministerialschreibens um Mitteilung gebeten, ob sie ihre diesbezüglichen Verrechnungserklärungen zurücknehmen<br />

bzw. -soweit schon verrechnet wurde- eine Rückabwicklung der Verrechnung beantragen wollen. Eine<br />

Rückabwicklung wurde letztlich nicht beantragt. Mittlerweile ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz auch der Auffassung, dass eine solche Rückabwicklung in vielen Fällen aus<br />

rechtlichen Gründen (Festsetzungsverjährung) nicht mehr möglich ist. Die noch nicht verbeschiedenen<br />

Verrechnungserklärungen wurden fast alle zurückgenommen, so dass zumindest künftig kaum weitere Fälle<br />

geschaffen werden, wo das Wasserwirtschaftsamt Regensburg den Verrechnungsbetrag im Zuwendungsverfahren<br />

vom Zuwendungsbetrag wieder abziehen muss (Nullsummenspiel).<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!