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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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Schutzraum-Bauten, Warndienst, Selbstschutz, Kosten/Prüfungen<br />

Die Ausführungen zum Zivilschutz gelten entsprechend. Die Schutzraum-Überprüfungen erfolgen weiterhin nur<br />

noch durch den TÜV bzw. Fachfirmen. Für die den Gemeinden entstehenden Kosten gibt es nach wie vor Zuschüsse.<br />

Der überörtliche Warndienst ist verbessert. Für die örtliche Alarmierung wird vom Bund aber nach wie<br />

vor keine Möglichkeit angeboten. Es wird immer noch nach solchen gesucht.<br />

Staats- und Verfassungsschutz<br />

Im diesem Bereich ist wieder über keine außergewöhnlichen Vorfälle zu berichten.<br />

Ordnungswidrigkeitengesetz<br />

Bußgeldverfahren § 111 OWiG (falsche Namensangabe): 7 Verfahren (Vorjahr 11)<br />

Bußgeldverfahren § 117 OWiG (unzulässiger Lärm): 32 Verfahren (Vorjahr 38).<br />

Landesstraf- und Verordnungsgesetz<br />

Beratungen sind nach wie vor im Bereich der Hunde-/ Kampfhundehaltung erforderlich. Einige Widerspruchsverfahren<br />

sowie OWiG-Verfahren wurden ebenfalls durchgeführt. Nennenswerten Einsatz gibt es auch bei den<br />

Verfahren nach Art. 19 LStVG (Veranstaltungen von Vergnügungen) im Rahmen der Beratungen von Gemeinden<br />

und Privatpersonen zu verzeichnen.<br />

Behördenfunk<br />

Die neue BOS-Funkrichtlinie hat vor allem den Gemeinden eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens<br />

gebracht. Seit 1.1.2001 ist somit nunmehr keine Einzelgenehmigung der Funkgeräte mehr erforderlich, anstelle<br />

dessen wird eine sog- Frequenzzuteilung für eine bestimmte Bandbreite erteilt (z.B. eine Genehmigung für alle<br />

Fahrzeugfunkanlagen der FF einer Gemeinde).<br />

Feiertagsgesetz<br />

Im Vollzug dieses Gesetzes ist das Landratsamt vor allem bei Auskünften und Bußgeldverfahren tätig. 13 Verfahren<br />

(19 im Vorjahr) waren durchzuführen.<br />

Sammlungsgesetz / Lotterie-Verordnung<br />

Die Sammlungstätigkeit ist weiterhin sehr hoch. Vor allem die Mitgliederwerbung „bestimmt“ das Sammlungswesen.<br />

Entsprechendes gilt für die Lotterien. Die erforderlichen Verfahren werden durch die Regierung bzw. das<br />

Landratsamt und die Gemeinden durchgeführt. Die Sammlung für das Müttergenesungswerk durch die Schulen<br />

wurde aufgrund des sehr geringen Ergebnisses im Vorjahr eingestellt.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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