Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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Schutzraum-Bauten, Warndienst, Selbstschutz, Kosten/Prüfungen<br />
Die Ausführungen zum Zivilschutz gelten entsprechend. Die Schutzraum-Überprüfungen erfolgen weiterhin nur<br />
noch durch den TÜV bzw. Fachfirmen. Für die den Gemeinden entstehenden Kosten gibt es nach wie vor Zuschüsse.<br />
Der überörtliche Warndienst ist verbessert. Für die örtliche Alarmierung wird vom Bund aber nach wie<br />
vor keine Möglichkeit angeboten. Es wird immer noch nach solchen gesucht.<br />
Staats- und Verfassungsschutz<br />
Im diesem Bereich ist wieder über keine außergewöhnlichen Vorfälle zu berichten.<br />
Ordnungswidrigkeitengesetz<br />
Bußgeldverfahren § 111 OWiG (falsche Namensangabe): 7 Verfahren (Vorjahr 11)<br />
Bußgeldverfahren § 117 OWiG (unzulässiger Lärm): 32 Verfahren (Vorjahr 38).<br />
Landesstraf- und Verordnungsgesetz<br />
Beratungen sind nach wie vor im Bereich der Hunde-/ Kampfhundehaltung erforderlich. Einige Widerspruchsverfahren<br />
sowie OWiG-Verfahren wurden ebenfalls durchgeführt. Nennenswerten Einsatz gibt es auch bei den<br />
Verfahren nach Art. 19 LStVG (Veranstaltungen von Vergnügungen) im Rahmen der Beratungen von Gemeinden<br />
und Privatpersonen zu verzeichnen.<br />
Behördenfunk<br />
Die neue BOS-Funkrichtlinie hat vor allem den Gemeinden eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens<br />
gebracht. Seit 1.1.2001 ist somit nunmehr keine Einzelgenehmigung der Funkgeräte mehr erforderlich, anstelle<br />
dessen wird eine sog- Frequenzzuteilung für eine bestimmte Bandbreite erteilt (z.B. eine Genehmigung für alle<br />
Fahrzeugfunkanlagen der FF einer Gemeinde).<br />
Feiertagsgesetz<br />
Im Vollzug dieses Gesetzes ist das Landratsamt vor allem bei Auskünften und Bußgeldverfahren tätig. 13 Verfahren<br />
(19 im Vorjahr) waren durchzuführen.<br />
Sammlungsgesetz / Lotterie-Verordnung<br />
Die Sammlungstätigkeit ist weiterhin sehr hoch. Vor allem die Mitgliederwerbung „bestimmt“ das Sammlungswesen.<br />
Entsprechendes gilt für die Lotterien. Die erforderlichen Verfahren werden durch die Regierung bzw. das<br />
Landratsamt und die Gemeinden durchgeführt. Die Sammlung für das Müttergenesungswerk durch die Schulen<br />
wurde aufgrund des sehr geringen Ergebnisses im Vorjahr eingestellt.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.