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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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20. Technischer Umweltschutz/Abfall<br />

Umweltschutz<br />

Das Sachgebiet 45 – Immissionsschutz / Staatliches Abfallrecht – ist zuständig und verantwortlich<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

Sachgebiet 45<br />

� für die Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der weiteren untergesetzlichen immissionsschutzrechtlichen<br />

Verordnungen (mittlerweile 34 an der Zahl, u.a. die Verordnung über elektromagnetische<br />

Felder) einschließlich der technischen Regelwerke (TA-Luft, TA-Lärm, VDI 3471 etc.),<br />

� für alle immissionsschutzfachlichen Belange in der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungsverfahren im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. einschließlich der großen Kreisstadt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.,<br />

� für die Bearbeitung von Beschwerden über Lärmbelästigungen, Luftverunreinigungen und andere Immissionen<br />

(Licht, elektromagnetische Felder),<br />

� seit 01.06.2003 für den Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der weiteren<br />

untergesetzlichen Regelungen (u.a. Deponie-Verordnung, Abfallablagerungsverordnung, TA-Abfall, TA-<br />

Siedlungsabfall, Bioabfallverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz).<br />

Immissionsschutzrecht<br />

Überwachung umweltrelevanter Anlagen<br />

Die in der 4. BImSchV aufgeführten „umweltrelevanten Anlagen“ im <strong>Landkreis</strong> wurden ab diesem Jahr nicht<br />

mehr durch die Umweltschutzingenieure des <strong>Landkreis</strong>es, sondern durch amtlich anerkannte Sachverständige<br />

begangen und überwacht. Bis auf wenige Ausnahmen erfolgte der Übergang problemlos, zu einigen Anlagen<br />

gab es Vorbesprechungen mit den jeweiligen Gutachtern.<br />

Mittlerweile liegen auch die ersten Überwachungsprotokolle vor.<br />

Die Messberichte, die im Regelfall alle drei Jahre erforderlichen Emissionsmessungen wurden vorgelegt und<br />

überprüft.<br />

Altanlagensanierung nach TA-Luft 2002<br />

10 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen fielen in den Anwendungsbereich der Altanlagensanierung<br />

nach TA-Luft 2002.<br />

Das Bayerische Staatministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen führte für die Altanlagensanierung<br />

eine Verwirklichungsstrategie ein, die von der Eigenverantwortung der Betreiber für den ordnungsgemäßen<br />

Betrieb ihrer Anlage ausgeht.<br />

Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. musste bei diesen Anlagen die entsprechenden Sanierungskonzepte anfordern,<br />

überprüfen und für verbindlich erklären.

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