Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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20. Technischer Umweltschutz/Abfall<br />
Umweltschutz<br />
Das Sachgebiet 45 – Immissionsschutz / Staatliches Abfallrecht – ist zuständig und verantwortlich<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />
Sachgebiet 45<br />
� für die Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der weiteren untergesetzlichen immissionsschutzrechtlichen<br />
Verordnungen (mittlerweile 34 an der Zahl, u.a. die Verordnung über elektromagnetische<br />
Felder) einschließlich der technischen Regelwerke (TA-Luft, TA-Lärm, VDI 3471 etc.),<br />
� für alle immissionsschutzfachlichen Belange in der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungsverfahren im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. einschließlich der großen Kreisstadt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.,<br />
� für die Bearbeitung von Beschwerden über Lärmbelästigungen, Luftverunreinigungen und andere Immissionen<br />
(Licht, elektromagnetische Felder),<br />
� seit 01.06.2003 für den Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der weiteren<br />
untergesetzlichen Regelungen (u.a. Deponie-Verordnung, Abfallablagerungsverordnung, TA-Abfall, TA-<br />
Siedlungsabfall, Bioabfallverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz).<br />
Immissionsschutzrecht<br />
Überwachung umweltrelevanter Anlagen<br />
Die in der 4. BImSchV aufgeführten „umweltrelevanten Anlagen“ im <strong>Landkreis</strong> wurden ab diesem Jahr nicht<br />
mehr durch die Umweltschutzingenieure des <strong>Landkreis</strong>es, sondern durch amtlich anerkannte Sachverständige<br />
begangen und überwacht. Bis auf wenige Ausnahmen erfolgte der Übergang problemlos, zu einigen Anlagen<br />
gab es Vorbesprechungen mit den jeweiligen Gutachtern.<br />
Mittlerweile liegen auch die ersten Überwachungsprotokolle vor.<br />
Die Messberichte, die im Regelfall alle drei Jahre erforderlichen Emissionsmessungen wurden vorgelegt und<br />
überprüft.<br />
Altanlagensanierung nach TA-Luft 2002<br />
10 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen fielen in den Anwendungsbereich der Altanlagensanierung<br />
nach TA-Luft 2002.<br />
Das Bayerische Staatministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen führte für die Altanlagensanierung<br />
eine Verwirklichungsstrategie ein, die von der Eigenverantwortung der Betreiber für den ordnungsgemäßen<br />
Betrieb ihrer Anlage ausgeht.<br />
Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. musste bei diesen Anlagen die entsprechenden Sanierungskonzepte anfordern,<br />
überprüfen und für verbindlich erklären.