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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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Besonderes zum Vollzug von Bundesimmissionsschutzverordnungen<br />

- 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)<br />

Diese Verordnung legt für verschiedene Feuerungsanlagen Emissionsgrenzwerte fest, die abhängig von<br />

Art und Größe der Feuerung einmalig oder wiederkehrend zu prüfen sind. Für diese Emissionsmessungen<br />

sind die Bezirkskaminkehrermeister zuständig; Überschreitungen der Grenzwerte teilen die Kaminkehrermeister<br />

dem Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. mit.<br />

In allen Fällen von Überschreitungen der Grenzwerte wurden die festgestellten Mängel nach Aufforderung<br />

des Landratsamtes fristgemäß behoben.<br />

Zwei Landwirten wurde für den Einsatz von Getreide eine Ausnahmegenehmigung nach der 1. BImSchV<br />

erteilt<br />

- 2. BImSchV (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen).<br />

Die Chemischreinigungsbetriebe im <strong>Landkreis</strong> (2 Anlagen) und 3 Betriebe mit Oberflächenbehandlungsanlagen<br />

sind durch jährliche Emissionsmessungen zu überprüfen; die Messberichte wurden angefordert<br />

und vorgelegt.<br />

- 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)<br />

Die in dieser Verordnung genannten Anlagen gelten als besonders umweltrelevant; für acht solcher Anlagen<br />

wurde im Jahr <strong>2007</strong> das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren abgeschlossen.<br />

Weitere 14 Anlagenänderungen wurden angezeigt. Die Anzeigen wurden umgehend überprüft und das<br />

Ergebnis den Betreibern mitgeteilt, um zügig die erforderlichen Investitionen zu ermöglichen.<br />

Bei einer Anlage war der Erlass einer nachtäglichen Anordnung nach § 17 BImSchG erforderlich.<br />

- 7. BImSchV (Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub)<br />

Bei einem staub- bzw. späneemittierenden Betrieb wurde eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 der<br />

7. BImSchV erteilt. Bei einem Schreinereibetrieb war der Erlass einer Anordnung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte<br />

erforderlich. Die Anforderungen der 7. BImSchV wurden auch bei einer Pelletsfertigung<br />

umgesetzt (Einbau einer Filteranlage).<br />

- 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder)<br />

Im Laufe des Jahres <strong>2007</strong> sind Anzeigen von 24 Hochfrequenzanlagen und von 34 Niederfrequenzanlagen<br />

beim Landratsamt eingegangen, die bearbeitet werden mussten.<br />

- 31. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen)<br />

Diese Verordnung wendet sich an die Betreiber von Anlagen, die unter Verwendung von organischen<br />

Lösemitteln bestimmte Tätigkeiten (z. B. Lackieren von Kfz oder Holz bzw. Kunststoff) ausführen.<br />

Ziel ist, die Emissionen von organischen Lösemittel nach einem vorgegebenen Plan zu verringern.<br />

Der Erfolg der Maßnahmen ist durch jährlich dem Landratsamt vorzulegenden Lösemittelbilanzen zu belegen.<br />

Durch die Umsetzung der Verordnung reduzierten sich in unserem <strong>Landkreis</strong> die Lösemittelemissionen<br />

um mehrere Tonnen pro Jahr.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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