Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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Das Genehmigungsverfahren für die Brunnen Wieselbruck und das dazugehörige Ausweisungsverfahren für<br />
das dazugehörige Wasserschutzgebietsverfahren wurden vor der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgesetzt, als<br />
der zuständige Wasserversorger Markt Lupburg beschlossen hat, künftig die Wasserversorgung durch den<br />
Anschluss an die Laber-Naab Gruppe sicher zu stellen.<br />
Ebenso wird die Hörmannsdorfer Gruppe künftig durch den Zweckverband Laber-Naab versorgt werden. Die<br />
entsprechenden Verfahren, sowohl die wasserrechtliche Genehmigung als auch die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes<br />
wurden daher nicht weiter betrieben.<br />
Beide Verfahren sind nach endgültiger Neuordnung der Versorgung auf Antrag einzustellen.<br />
Unter der Vielzahl der wasserrechtlichen Aufgaben im Jahr <strong>2007</strong> sind vor allem wasserrechtliche Verfahren im<br />
Truppenübungsplatz Hohenfels zu nennen. Hier handelte es sich sowohl um die Neuregelung der Trinkwasserversorgung,<br />
als auch um verschiedene Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung (5 Vorgänge).<br />
3. Wasserkraft/Erneuerbare Energien<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> wurden zwei Verfahren zur Verbesserung der ökologischen Situation an Wasserkraftanlagen<br />
bearbeitet. Im Wesentlichen soll an den Staustufen ein Umgehungsgerinne die ökologische Durchgängigkeit<br />
des Gewässers wiederherstellen.<br />
Die mit der Ausleitung einer definierten Wassermenge einhergehende Reduzierung der erzielbaren elektrischen<br />
Leistung kann durch ein erhöhtes Entgelt nach dem Gesetz über Erneuerbare Energien ausgeglichen werden.<br />
Ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren zur Neuregelung einer Brauchwasserversorgung steht kurz vor<br />
dem Abschluss.<br />
4. Abwasser<br />
4.1 Kommunale Abwasserbeseitigung<br />
Für zwei kommunale Kläranlagen konnte die wasserrechtliche Erlaubnis für 20 Jahre erteilt werden. Bei vier<br />
kommunalen Kläranlagen wurde die wasserrechtliche Erlaubnis hinsichtlich eines bzw. mehrerer Überwachungswerte<br />
geändert.<br />
Für die Niederschlagswasserbeseitigung wurden zwei gehobene Erlaubnisse erteilt. Ein Erlaubnisbescheid für<br />
Niederschlagswasserbeseitigung wurde geändert.<br />
4.2 Überwachung kommunaler Kläranlagen, Industrieüberwachung<br />
Die kooperative Zusammenarbeit mit dem Klärwerkspersonal wurde fortgesetzt, insbesondere im Zusammenhang<br />
mit dem Messprogramm, das bei einigen kommunalen Kläranlagen durchgeführt wird. Hier werden die<br />
Ablaufwerte der Anlagen nach bestimmten Vorgaben gemessen und aufgezeichnet. Die Ergebnisse dienen der<br />
Senkung der Abwasserabgabe, die von den Kommunen an den Freistaat Bayern zu entrichten ist.<br />
Im Bereich gewerbliches Abwasser wurde bei einem Zahnarzt ein externer Amalgamabscheider wasserrechtlich<br />
behandelt.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.