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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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3. Staatsangehörigkeitsrecht<br />

a) Staatsangehörigkeitsrecht<br />

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asyl-rechtlicher Richtlinien der Europäischen<br />

Union am 28. 8.<strong>2007</strong> wurden auch grundlegende Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vorgenommen.<br />

Das Verfahren zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit wurde<br />

neu geregelt. Die diesbezügliche verwaltungsbehördliche Entscheidung ist nunmehr verbindlich. Die ausgestellten<br />

Staatsangehörigkeitsausweise haben seit 28.8.<strong>2007</strong> volle Beweiskraft.<br />

Mit der Gesetzesänderung neu geschaffen wurde ein zentrales elektronisches Staatsangehörigkeitsregister.<br />

Dieses Register wird beim Bundesverwaltungsamt eingerichtet. Die Staatsangehörigkeitsbehörden sind verpflichtet,<br />

alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen seit 1.1.1961 zu erfassen und dort einzutragen.<br />

Dies ist ein immenser zeitlicher und personeller Aufwand, zumal in früheren Jahren ein Staatsangehörigkeitsausweis<br />

für etliche Bewerbungen (z.B. für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst) und auch für eine Eheschließung<br />

benötigt wurde. Neu geregelt wurden in diesem Zusammenhang auch die Datenübermittlungen und<br />

die Datenschutzregelungen.<br />

Neu eingeführt wurde auch der Erwerbsgrund der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung<br />

als Deutscher (sogenannter Ersitzungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit) für Personen, die ohne<br />

ihr Zutun seit mindestens 12 Jahren als Deutsche behandelt wurden, ohne tatsächlich Deutsche zu sein.<br />

Schwerpunkt der Tätigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht bildeten auch im vergangenen Jahr wieder Beratungen<br />

und Rechtsauskünfte an Bürger, Gemeinden und andere öffentliche Stellen.<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> wurden auf Antrag neun Staatsangehörigkeitsausweise (Vorjahr: 17) ausgestellt. Daneben<br />

wurden 10 im Ausland ausgestellte Staatsangehörigkeitsurkunden (Vorjahr: 9) auf ihre Echtheit überprüft. Für<br />

die Wiedereinbürgerung türkischer Staatsangehöriger wurden drei Negativbescheinigungen (Vorjahr: 12) über<br />

den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt.<br />

Zum Stichtag 31.12.<strong>2007</strong> waren bei den Einwohnermeldeämtern im <strong>Landkreis</strong> insgesamt 3.628 Personen<br />

(Vorjahr: 3.580, 2005: 3.277, 2004: 3.101) registriert, die neben der deutschen mindestens eine weitere<br />

Staatsangehörigkeit besitzen. Die Zahl steigt regelmäßig an und wird sich wohl auch weiterhin noch oben<br />

entwickeln. Das beruht darauf, dass es sich bei diesem Personenkreis zum einen um die Aussiedler und Spätaussiedler<br />

und deren Familienangehörige und zum anderen um Kinder aus deutsch-ausländischen Mischehen<br />

und Kinder, die unter die Optionsregelung fallen, handelt. Seit August <strong>2007</strong> kommen dazu auch die EU-Bürger<br />

und Schweizer, die eingebürgert werden, und die Deutschen die die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten<br />

annehmen (hier nun Hinnahme von Mehrstaatigkeit).<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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