Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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Waren 2006 lediglich 28 Beglaubigungen durchzuführen, so waren es <strong>2007</strong> bereits 127 Fälle (das 4 ½-fache).<br />
Die Anzahl der Einzelberatungen betrug sogar mehr als das Doppelte. Diese Differenz beruht hauptsächlich auf<br />
dem Faktum, dass die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde im „Grundbuchverkehr (§ 29 GBO)“ noch<br />
keine Anerkennung findet, vielmehr wird hier die notarielle Beurkundung bzw. Beglaubigung gefordert.<br />
Nachdem die Beratung suchenden Bürger/innen bisher überwiegend Immobilien-Eigentümer waren, konnte<br />
zwar die gewünschte Information und Beratung geleistet werden, nicht jedoch die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht.<br />
In diesen Fällen wurde empfohlen, sich mit einem Notar in Verbindung zu setzen.<br />
Den Hauptteil des Aufgabenbereiches der Betreuungsstelle nimmt nach wie vor der Betreuungsbereich ein. Das<br />
Führen von Betreuungen gehört zwar nicht zu den zentralen Aufgaben der Betreuungsstelle, sondern die<br />
Beratung und Unterstützung der rechtlichen Betreuer/innen, sowie die Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern<br />
und die Vormundschaftsgerichtshilfe. Unsere Philosophie ist aber aufgrund der bisherigen Erfahrungen,<br />
dass man Betreuer/innen nur dann gut bei ihrer anspruchsvollen und schwierigen Betreuungsarbeit begleiten<br />
und beraten kann, wenn man weiß, was im Betreuungsumfeld passiert.<br />
Unter dem Aspekt, dass im <strong>Landkreis</strong> konstant weit über 2.000 Menschen unter rechtlicher Betreuung stehen,<br />
lässt sich relativ leicht ermessen, welchen enormen Arbeitsaufwand die Erfüllung dieser betreuungsrechtlichen<br />
Pflichtaufgaben erfordert.<br />
Primäres Ziel ist und muss es permanent sein, diese Aufgaben in höchstmöglicher Qualität zu erfüllen, handelt<br />
es sich doch beim betroffenen Personenkreis um kranke und hilfsbedürftige Menschen, denen gegenüber „Vater<br />
Staat“, in diesen Fällen vertreten durch die Kommunen als Betreuungsbehörde, eine besondere Verantwortung<br />
hat. Nicht zuletzt bezieht sich diese Verantwortung auch auf die ehrenamtlichen Betreuer/innen; denn wenn der<br />
Gesetzgeber die Maxime „Stärkung des Ehrenamtes“ vorgibt, dann ist seine Verpflichtung auch, die<br />
Betreuungsbehörden diesbezüglich angemessen zu unterstützen, damit auch die erforderliche Arbeit in guter<br />
Qualität geleistet werden kann. Die entsprechenden „Vorleistungen“ müssen aber – wie gewohnt -, wieder mal<br />
die Kommunen als Betreuungsbehörden erbringen.<br />
a) Betreuungsfälle am 31.12.<strong>2007</strong><br />
Betreuungsfälle insgesamt 2.442 Fälle<br />
- davon ehrenamtlich geführte Fälle *) 1.977 Fälle (= 81 %)<br />
- davon durch selbstständige Berufsbetreuer und Betreuungsvereine<br />
(Caritas und Brücke e.V.)<br />
440 Fälle (= 18 %)<br />
- davon durch die Betreuungsstelle geführte Fälle 25 Fälle (= 1 %)<br />
*) in Bayern beträgt die Quote der ehrenamtlich geführten Fälle derzeit 72 %<br />
im Bund 67 %<br />
Krankheitsformen<br />
Betreuungsfälle insgesamt: 2.442<br />
Suchtkranke: 115 = 4,7 %<br />
psychisch Kranke: 337 = 13,8 %<br />
geistige Behinderung: 649 = 26,6 %<br />
Alterskrankheiten: 1.212 = 49,6 %<br />
sonstige Krankheiten: 129 = 5,3 %<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.