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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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Kurz vor Weihnachten, am 21.12.<strong>2007</strong>, wurde der Schengen-Raum um neun Staaten erweitert. Bei Reisen auf<br />

dem Land- und Seeweg nach Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, in die Slowakei, nach Slowenien,<br />

Tschechien und Ungarn gibt es grundsätzlich keine Grenzkontrollen mehr. Auch gelten damit gemeinsame Visa-<br />

und Asylbestimmungen sowie weitere gemeinsame Sicherheitsstandards. Ein gültiges Ausweisdokument muss<br />

jedoch nach wie vor bei jeder Auslandsreise mitgeführt werden.<br />

e) Asylbewerber, Asylverfahren, abgelehnte Asylbewerber<br />

Zum Stichtag 31.12.<strong>2007</strong> betrug die Zahl der Asylbewerber zusammen mit den rechtskräftig abgelehnten<br />

Asylbewerbern im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. 69 Personen.<br />

Aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und<br />

ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen am 01.08.2005 sind seit Anfang des Jahres in den<br />

örtlichen Asylbewerberunterkünften im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. Asylbewerber untergebracht, bei denen die<br />

sachliche Zuständigkeit bei der Zentralen Rückführungsstelle (ZRS) Nordbayern verbleibt. Derzeit betrifft dies<br />

acht Ausländer. Seit September <strong>2007</strong> überträgt die ZRS Nordbayern im Rahmen der Amtshilfe bestimmte<br />

ausländerrechtliche Aufgabenbereiche (wie z.B. Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und<br />

Duldungen, Bearbeitung von Behördenschreiben) an die örtlichen Ausländerbehörden. Die Ausländerakten<br />

werden bei der örtlichen Ausländerbehörde geführt, die ausländerrechtliche Zuständigkeit verbleibt jedoch bei<br />

der ZRS Nordbayern. Der von uns getätigte und bei unserer Ausländerbehörde eingehende Schriftverkehr ist<br />

dabei stets an die ZRS Nordbayern weiterzuleiten, damit diese die dort geführte Ausländerakte auf dem<br />

aktuellen Stand halten können. Ein Mehraufwand an Bürokratie lässt sich durch diese Vorgehensweise nicht<br />

vermeiden.<br />

Vor allem in Zusammenarbeit mit anderen Behörden kam es bisher immer wieder zu Missverständnissen bezüglich<br />

der unterschiedlichen Zuständigkeiten, so dass Briefverkehr und Telefonate häufig über unsere Ausländerbehörde<br />

abgewickelt wurden. Die seit September eingeführte „Aufgabenteilung“ wird diese Problematik<br />

wohl nicht beseitigen. Es ist eher davon auszugehen, dass sich die Missverständnisse häufen werden, da nun<br />

nicht nur Behörden und Verbände, sondern vor allem der begehrende Ausländer abklären muss, an welche<br />

Ausländerbehörde er sich mit seinen ausländerrechtlichen Angelegenheiten zu wenden hat. In der Vergangenheit<br />

kam es vereinzelt gar zu finanziellen Nachteilen sowohl der Ausländer als auch der öffentlichen Haushalte.<br />

Hatte sich der betroffene Ausländer an die falsche Behörde gewandt, mussten die Fahrtkosten erstattet werden.<br />

Falsch adressierter Schriftverkehr musste an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.<br />

Die Asylbewerber im <strong>Landkreis</strong> sind im Wesentlichen in zwei Unterkünften in Parsberg (ca. 85 Plätze) und in<br />

Breitenbrunn (12 Plätze) untergebracht. Außerhalb von Unterkünften sind einzelne Asylbewerber untergebracht,<br />

die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder deren Familienangehörige bereits ein Aufenthaltsrecht<br />

besitzen. Eine Vielzahl der in den Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Asylbewerber<br />

halten sich nur sehr sporadisch an ihre Wohnsitzauflage und Residenzpflicht. Dieses Verhalten erfordert die<br />

Abmeldung der Personen von Amts wegen. Bei Wiedererscheinen der Ausländer bei der Ausländerbehörde<br />

erfolgt dann eine erneute Umzugsaufforderung durch die Regierung der Oberpfalz. Durch diese Vorgehensweise<br />

bleiben freie Belegungsplätze faktisch besetzt.<br />

Insgesamt wurden dem <strong>Landkreis</strong> im vergangenen Jahr 39 Asylbewerber (2006: 40) neu zugewiesen, während<br />

31 Asylbewerber (2006: 45) aus dem <strong>Landkreis</strong> wegkamen, d. h. umverteilt oder abgeschoben wurden bzw.<br />

freiwillig ausgereist oder untergetaucht sind.<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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