Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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Waffenrecht 2002 2003 2004 2005 2006 <strong>2007</strong><br />
Ausstellung kleiner Waffenschein 141 64 45 30 40<br />
Überwachung der Sachkundeprüfung für Sportschützen -<br />
Waffenbesitzverbot 4 3 1 1<br />
Schießstätten -<br />
Erlaubnis („scharfe Waffen“) 10 10 10 10 10 10<br />
Erlaubnis („sonstige Waffen“) 52 52 52 52 52 52<br />
Überprüfungen 12 19 6 8 1 4<br />
Schießerlaubnis 20 3<br />
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse 1 1 1 1 1 1<br />
Ausstellung von Feuerwaffenpässen 13 15 15 13 16 4<br />
Verlängerung von Feuerwaffenpässen 4 4 5 7 8 9<br />
Ausnahme Verbot führen bei öffentl. Veranstaltungen - -<br />
Ausnahme Alterserfordernis 14 13 12 19 9 13<br />
OWiG-Verfahren 14 18 10 15 9 7<br />
Sprengstoffrecht 2002 2003 2004 2005 2006 <strong>2007</strong><br />
Erteilung sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, davon 30 30 43 46 27 27<br />
- zum Böllerschießen 21 12 14 24 11 17<br />
- zum Schießen mit Vorderladerwaffen - 2 3 3 2 3<br />
- zum Wiederladen von Patronenhülsen 4 6 8 3 2 2<br />
Böller und Vorderlader 1 1 4 3 3 2<br />
Böller und Wiederlader - 1 1 0<br />
Vorderlader und Wiederlader 4 5 9 7 6 0<br />
Böller, Vorderlader und Wiederlader - 3 5 6 2 3<br />
Verlängerung von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen 46 64 56 55 45 59<br />
Die EDV-Einführung im Waffen- und Sprengstoffrecht ist abgeschlossen. Sie bringt insbesondere im Bereich der<br />
Zuverlässigkeitsüberprüfung große Erleichterung. Auch der Datenaustausch mit den Gemeinden führt zu<br />
besseren, insb. schnelleren Ergebnissen. Im Sprengstoffbereich sind die Zahlen weitgehend gleich. Eine größere<br />
Zahl ist bei den Böllerschuss-Erlaubnissen festzustellen (17 – 11), ebenso bei der Verlängerung von<br />
sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen (59 – 45).<br />
Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Jugendschutzgesetz<br />
und Rundfunkwesen)<br />
<strong>2007</strong> mussten wieder zahlreiche Bußgeldverfahren durchgeführt werden. Erfreulicherweise sind die Verfahren<br />
wegen Nichterfüllung der Schulpflicht mit dem arbeitsintensiven Weiterführen (Arbeitsauflagen, Jugendarrest)<br />
stark zurückgegangen. Betroffen sind Schüler und Schülerinnen, meist aus der Berufsschule, gegen die 160<br />
Verfahren eingeleitet wurden. Leider waren jedoch auch wieder Verfahren gegen Eltern erforderlich. Der Schulzwang<br />
wurde in keinem Fall vollzogen.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.