Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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Weitere aufsichtliche Tätigkeit war auch im vergangenen Jahr wieder die Beratung der Meldebehörden in rechtlichen<br />
Fragen und die Klärung der Zulässigkeit bestimmter Datenübermittlungen. In insgesamt fünf Fällen wurden<br />
ausführliche schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Dabei ging es zweimal um in Deutschland nicht anerkennungsfähige<br />
Eheschließungen, zweimal um Auskunftsersuchen und einmal um die Bestimmung der Hauptwohnung.<br />
Da die Meldedaten für die Tätigkeit nahezu aller Behörden und öffentlichen Stellen benötigt werden, wurde für<br />
diese in Bayern zum 1.7.<strong>2007</strong> ein zentraler Meldedatenbestand geschaffen. Über ein Behördeninformationssystem<br />
können dort automatisiert einfache Meldedaten abgefragt werden. Geregelt wurde dies in einer<br />
neuen Meldedatenverordnung. Die erwartete Entlastung der Einwohnermeldeämter im Hinblick auf die Erteilung<br />
von Auskünften aus dem Melderegister ist damit bislang jedoch noch nicht eingetreten.<br />
b) Pass- und Ausweiswesen<br />
Im Pass- und Ausweiswesen waren auch <strong>2007</strong> wieder einige Zweifelsfälle im Hinblick auf das Bestehen der<br />
deutschen Staatsangehörigkeit zu klären. Bei insgesamt sechs Personen wurde nach eingetretenem Verlust der<br />
deutschen Staatsangehörigkeit die Einziehung von Reisepass und Personalausweis vorgenommen bzw. veranlasst.<br />
Daneben war wieder eine Reihe von Anfragen zu den Erfordernissen deutscher Ausweisdokumente bei<br />
Reisen ins Ausland zu beantworten. Immer wieder problematisch ist auch die Klärung der Führungsberechtigung<br />
und Eintragungsfähigkeit ausländischer akademischer Grade in Pässe und Personalausweise. In einem<br />
Fall musste hierzu <strong>2007</strong> eine zeitintensive Überprüfung vorgenommen und schriftliche Stellungnahme abgegeben<br />
werden.<br />
Das Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften brachte ab 1.11.<strong>2007</strong> ein neues Passrecht<br />
in Deutschland in Umsetzung europa-rechtlicher Vorgaben. Kernpunkt der Neuregelung war die Einführung<br />
des elektronischen Reisepasses (ePass) der zweiten Generation. Neben dem Foto werden als weiteres<br />
biometrisches Merkmal zwei Fingerabdrücke in einem Chip im Pass gespeichert. Kinder dürfen nicht mehr in<br />
den Pass der Eltern eingetragen werden, sondern benötigen nun einen eigenen Ausweis. Die Gültigkeit der<br />
Pass- und Ausweisdokumente wurde neu festgelegt. Ordens- und Künstlernamen werden nun nicht mehr eingetragen.<br />
Im Hinblick auf diese und die weiteren umfassenden Änderungen fand am 21.9.<strong>2007</strong> in Nürnberg eine<br />
Schulung der Mitarbeiter der Passbehörden und deren Aufsichtsbehörden statt.<br />
c) Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />
Wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Melderechts und des Pass- und Ausweisrechts war in eigener<br />
Zuständigkeit lediglich ein Bußgeldverfahren (Vorjahr: 5) durchzuführen, welches eingestellt werden musste.<br />
insgesamt fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden (2005: 15). Acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen<br />
wurden zuständigkeitshalber an die Gemeinden weitergeleitet.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.