Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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Aufenthaltsbeendende Maßnahmen 2003 2004 2005 2006 <strong>2007</strong><br />
Aufgriffe illegal aufhältiger Ausländer im <strong>Landkreis</strong><br />
Ausländerrechtliche Bescheide<br />
88 76 231 552 23<br />
(ohne Ausweisungen und ohne<br />
einfache Ausreiseaufforderungen)<br />
Ausweisungsverfügungen<br />
60 54 30 31 22<br />
(ab 01.01.2005 inklusive Feststellungen des Verlusts der<br />
Freizügigkeit bei Unionsbürgern)<br />
12 8 7 10 3<br />
Nachgewiesene freiwillige Ausreisen nach Aufforderung 62 59 125 244 37<br />
(davon Asylbewerber)<br />
(7) (8) (8) (6) (3)<br />
Anträge auf Abschiebehaft 23 19 18 5 4<br />
Abschiebungen<br />
17 31 12 8 4<br />
(davon abgelehnte Asylbewerber)<br />
(11) (29) (5) (4) (2)<br />
Fahndungsausschreibungen 44 36 27 33 58<br />
c) Integration<br />
Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde ab 2005 erstmals auch ein Grundangebot zur Integrationsförderung geschaffen.<br />
So wurden Integrationskurse eingeführt. Ein Integrationskurs ist ein Vollzeitkurs und besteht aus 600<br />
Stunden Sprachkurs und 30 Stunden Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Sprache, der<br />
Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Dafür wurde vom Bundesamt für Migration und<br />
Flüchtlinge (BAMF) ein bundeseinheitliches Konzept entwickelt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen teilnahmeberechtigten<br />
und teilnahmeverpflichteten Personen. Einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs<br />
haben alle sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhaltenden ausländische Personen,<br />
wenn erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Neben diesen Anspruchsberechtigten sind teilnahmeberechtigt<br />
auch alle anderen bereits hier lebenden Zuwanderer, soweit diese im Rahmen verfügbarer Kursplätze<br />
vom BAMF zugelassen werden. Anspruchsberechtigte, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache<br />
mündlich verständigen können, haben eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Eine Teilnahmeverpflichtung<br />
kann für die Bezieher von Sozialleistungen (ALG II) auch von der ARGE ausgesprochen<br />
werden, seit einer Gesetzesänderung zum 28.8.<strong>2007</strong> auch für Deutsche. Im <strong>Landkreis</strong> bietet nur die Volkshochschule<br />
(VHS) Integrationskurse an, was sich bislang als großer Vorteil sowohl hinsichtlich der Qualität der<br />
Kurse als auch hinsichtlich der Zusammenarbeit der Beteiligten herausgestellt hat.<br />
Integrationskurs – Übersicht über Tätigkeiten der Ausländerbehörde<br />
Tätigkeit 2005 2006 <strong>2007</strong><br />
Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen für Neueinreisende<br />
nach § 44 Abs. 1 AufenthG<br />
31 24 26<br />
Verpflichtungen Neueinreisender<br />
nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG<br />
59 36 37<br />
Verpflichtungen von Leistungsempfängern nach SGB II<br />
gemäß § 44a Abs. 1 Nr. 2a AufenthG<br />
15 13 3<br />
Verpflichtungen von sonstigen Bestandsausländern<br />
nach § 44a Abs. 1 Nr. 2b AufenthG<br />
15 0 3<br />
Antragsausgaben zur freiwilligen Zulassung<br />
nach § 44 Abs. 4 AufenthG<br />
50 40 40<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.