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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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Aufenthaltsbeendende Maßnahmen 2003 2004 2005 2006 <strong>2007</strong><br />

Aufgriffe illegal aufhältiger Ausländer im <strong>Landkreis</strong><br />

Ausländerrechtliche Bescheide<br />

88 76 231 552 23<br />

(ohne Ausweisungen und ohne<br />

einfache Ausreiseaufforderungen)<br />

Ausweisungsverfügungen<br />

60 54 30 31 22<br />

(ab 01.01.2005 inklusive Feststellungen des Verlusts der<br />

Freizügigkeit bei Unionsbürgern)<br />

12 8 7 10 3<br />

Nachgewiesene freiwillige Ausreisen nach Aufforderung 62 59 125 244 37<br />

(davon Asylbewerber)<br />

(7) (8) (8) (6) (3)<br />

Anträge auf Abschiebehaft 23 19 18 5 4<br />

Abschiebungen<br />

17 31 12 8 4<br />

(davon abgelehnte Asylbewerber)<br />

(11) (29) (5) (4) (2)<br />

Fahndungsausschreibungen 44 36 27 33 58<br />

c) Integration<br />

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde ab 2005 erstmals auch ein Grundangebot zur Integrationsförderung geschaffen.<br />

So wurden Integrationskurse eingeführt. Ein Integrationskurs ist ein Vollzeitkurs und besteht aus 600<br />

Stunden Sprachkurs und 30 Stunden Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Sprache, der<br />

Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Dafür wurde vom Bundesamt für Migration und<br />

Flüchtlinge (BAMF) ein bundeseinheitliches Konzept entwickelt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen teilnahmeberechtigten<br />

und teilnahmeverpflichteten Personen. Einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs<br />

haben alle sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhaltenden ausländische Personen,<br />

wenn erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Neben diesen Anspruchsberechtigten sind teilnahmeberechtigt<br />

auch alle anderen bereits hier lebenden Zuwanderer, soweit diese im Rahmen verfügbarer Kursplätze<br />

vom BAMF zugelassen werden. Anspruchsberechtigte, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache<br />

mündlich verständigen können, haben eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Eine Teilnahmeverpflichtung<br />

kann für die Bezieher von Sozialleistungen (ALG II) auch von der ARGE ausgesprochen<br />

werden, seit einer Gesetzesänderung zum 28.8.<strong>2007</strong> auch für Deutsche. Im <strong>Landkreis</strong> bietet nur die Volkshochschule<br />

(VHS) Integrationskurse an, was sich bislang als großer Vorteil sowohl hinsichtlich der Qualität der<br />

Kurse als auch hinsichtlich der Zusammenarbeit der Beteiligten herausgestellt hat.<br />

Integrationskurs – Übersicht über Tätigkeiten der Ausländerbehörde<br />

Tätigkeit 2005 2006 <strong>2007</strong><br />

Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen für Neueinreisende<br />

nach § 44 Abs. 1 AufenthG<br />

31 24 26<br />

Verpflichtungen Neueinreisender<br />

nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG<br />

59 36 37<br />

Verpflichtungen von Leistungsempfängern nach SGB II<br />

gemäß § 44a Abs. 1 Nr. 2a AufenthG<br />

15 13 3<br />

Verpflichtungen von sonstigen Bestandsausländern<br />

nach § 44a Abs. 1 Nr. 2b AufenthG<br />

15 0 3<br />

Antragsausgaben zur freiwilligen Zulassung<br />

nach § 44 Abs. 4 AufenthG<br />

50 40 40<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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