Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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Es hält Abwasserteiche und Sandfilterschächte für geeignete biologische Systeme bei längeren Stillstandszeiten<br />
(mehrere Monate). Wenn möglich, sollte das Ferienhaus mit einem oder mehreren benachbarten Anwesen eine<br />
gemeinschaftliche Kleinkläranlage erhalten, um die Intervalle ohne Abwasseranfall zu verkleinern.<br />
5. Fachkundige Stelle<br />
Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft fungiert als Schnittstelle zwischen Bürger und Wasserwirtschaftsamt.<br />
In wasserwirtschaftlichen Verfahren, wie beispielsweise Anträge zur Bauwasserhaltung, Baumaßnahmen<br />
in Überschwemmungsgebieten bzw. überschwemmungsgefährdenden Bereichen wird die Fachkundige<br />
Stelle beteiligt. Die Fachkundige Stelle ist amtlicher Sachverständiger für alle Anlagen zum Umgang mit<br />
wassergefährdenden Stoffen.<br />
Ansprechpartner für alle technischen wasserwirtschaftlichen Fragen sind am Landratsamt <strong>Neumarkt</strong>, Josef<br />
Schlierf, Oberflussmeister, und Dipl.-Ing. (FH) Günter Jobst.<br />
Durch die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft wurden über 300 Vorgänge im Bereich Bauanträge, Bauvoranfragen,<br />
VbF-Anträge, BImSchG-Anträge, BayWaldG und Anträge des Staatlichen Hochbauamtes bearbeitet<br />
bzw. wasserwirtschaftlich beurteilt. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit an der Fachkundigen Stelle für<br />
Wasserwirtschaft ist die Technische Gewässeraufsicht. In 86 Fällen musste die Fachkundige Stelle Mängel an<br />
Anlagen beanstanden. Auch im Rahmen des allgemeinen Gewässer- bzw. Grundwasserschutzes mussten<br />
wiederholt Kontrollen durchgeführt werden.<br />
Das Aufgabenspektrum der Fachkundigen Stelle erweitert sich durch zugeteilte Aufgaben im Rahmen der<br />
Überprüfung zur Einhaltung der Cross Compliance Vorgaben. Schwerpunkte der Arbeit sind hier die Prüfungen<br />
im Bereich der Grundwasser- und Nitratrichtlinie und der Überprüfung der Anforderungen im Bereich Lageranlagen/Behälter<br />
für Mineralöle und Treibstoffe.<br />
6. Erfassung und Überprüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />
Heizöltankanlagen, die betrieben werden, sind nach Art. 37 BayWG anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist auch die<br />
wesentliche Änderung eines Betriebes. Gemäß § 23 Abs. 1 VAwS (Anlagenverordnung) sind folgende Prüfpflichten<br />
für Heizöltankanlagen gegeben:<br />
� generelle Prüfpflicht vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und bei Stilllegung der Anlage,<br />
vor Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage.<br />
� In Wasserschutzgebieten: Bei unterirdischen Anlagen unabhängig vom Tankvolumen alle 2,5 Jahre, bei<br />
oberirdischen Anlagen ab einem Lagervolumen größer als 1.000 Liter alle 5 Jahre nach der letzten Prüfung<br />
� Außerhalb von Wasserschutzgebieten: Bei unterirdischen Anlagen unabhängig vom Tankvolumen sowie<br />
oberirdischen Anlagen mit einem Tankvolumen von mehr als 10.000 Liter alle 5 Jahre nach der letzten Prüfung.<br />
Derzeit sind im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> 17.065 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen registriert.<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> wurden 220 Aufforderungen/Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände bearbeitet.<br />
Betreiber von Anlagen wassergefährdender Stoffe wurden aufgefordert erhebliche Mängel zu beseitigen. Es<br />
wurden 98 Anlagen neu erfasst und 45 Anlagen wassergefährdender Stoffe wurden stillgelegt.<br />
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.