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Jahresbericht 2007 - Landkreis Neumarkt

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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Tollwut<br />

Durch jahrelange flächendeckende Impfköderauslegung für Füchse konnte die Tollwut im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong><br />

bereits seit 1990 erfolgreich bekämpft werden.<br />

Im Jahre <strong>2007</strong> wurden dennoch diverse Tollwut-Verdachtsfälle geäußert. Zur Abklärung wurden acht Gehirnproben<br />

von getöteten bzw. verendeten Wild- und Haustieren der Tollwutuntersuchung unterzogen. In allen Fällen<br />

war das Ergebnis negativ, was bedeutet, dass der <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> auch weiterhin als frei von Tollwut<br />

gilt.<br />

Salmonellose der Rinder<br />

Diese bakteriell bedingte Tierseuche war 2006 in drei Rinder haltenden Betrieben aufgetreten. Im April <strong>2007</strong><br />

konnten auch beim letzten Betrieb die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Ohne die Kombination von<br />

Impfungen und Tötung von Dauerausscheidern wäre dies nicht möglich gewesen.<br />

Tierseuchennachrichtensystem (TSN)<br />

Alle anzeigepflichtigen Tierseuchen und alle meldepflichtigen Tierkrankheiten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> wurden in<br />

der EDV erfasst und über das nationale Tierseuchennachrichtensystem an den bundesdeutschen Server in<br />

Wusterhausen (Brandenburg) gemeldet. Diese Daten fließen dann unmittelbar in die Tierseuchenstatistik ein.<br />

Tierkörperbeseitigung<br />

Tierkörper, Tierkörperteile und bestimmte tierische Erzeugnisse sind so zu beseitigen, dass die Gesundheit von<br />

Mensch und Tier, die Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gestört und beeinträchtigt<br />

werden. Deshalb war auch im Berichtsjahr <strong>2007</strong> in Verbindung mit den Vorschriften des Fleischhygienerechtes<br />

zu überprüfen, ob spezifisches Risikomaterial (SRM) bei der Rinderschlachtung im Zusammenhang mit BSE<br />

korrekt behandelt und entsorgt worden war.<br />

Cross Compliance Kontrollen<br />

Die Vorschriften der Cross Compliance (übersetzt so viel wie „Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen“) koppeln<br />

im Bereich der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft ab 2005 die Prämienzahlungen an Regelungen<br />

des Fachrechts.<br />

Landwirte sind ab 1. Januar 2005 zum Erhalt von Prämienzahlungen an die Wahrung von Verpflichtungen, die<br />

systematisch zu kontrollieren sind, gebunden (VO (EG) Nr. 1782/2003 sowie deren Durchführungsverordnung<br />

VO (EG) Nr. 796/2004). Cross-Compliance-Kontrollen erfolgen sowohl als systematische Kontrollen aufgrund<br />

von Risikoanalysen als auch in Form so genannter Cross Checks (anlassbezogene Kontrollen).<br />

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.

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