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Berichtssystem Weiterbildung IX - IG Metall

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5. Berufliche <strong>Weiterbildung</strong><br />

Definition der Teilnahme an beruflicher <strong>Weiterbildung</strong><br />

Als Teilnehmer/in an beruflicher <strong>Weiterbildung</strong> gilt, wer an einem oder mehreren der folgenden<br />

Kurse oder Lehrgänge teilgenommen hat: Umschulung, Aufstiegsfortbildung, Einarbeitung,<br />

Anpassungsweiterbildung sowie sonstige Lehrgänge/Kurse im Beruf. Die genauen<br />

Antwortvorgaben lauten wie folgt:<br />

– "Ich habe mich mit Hilfe von Lehrgängen/Kursen auf einen anderen Beruf umschulen<br />

lassen.<br />

– Ich habe an Lehrgängen/Kursen für den beruflichen Aufstieg teilgenommen.<br />

– Ich habe im Betrieb an besonderen Lehrgängen/Kursen zur Einarbeitung in eine neue<br />

Arbeit teilgenommen.<br />

– Ich habe an Lehrgängen/Kursen zur Anpassung an neue Aufgaben in meinem Beruf<br />

teilgenommen.<br />

– Ich habe an sonstigen Lehrgängen/Kursen in meinem Beruf teilgenommen."<br />

Jeder Teilnehmer wird wiederum, unabhängig von Häufigkeit oder Dauer der Teilnahme,<br />

nur einmal erfasst. Auch hier kann es vorkommen, dass sich eine Person innerhalb des<br />

Referenzzeitraums an mehreren <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen oder auch an verschiedenen<br />

Maßnahmearten (z.B. Aufstiegs- und Anpassungskursen) beteiligt hat, so dass die Summe<br />

der einzelnen Nennungen in Tabelle 5.1 höher liegen kann als die Teilnahmequote.<br />

Die Teilnahme an beruflicher <strong>Weiterbildung</strong> wird für verschiedene Bezugszeiträume (in<br />

den letzten 12 Monaten, in den letzten 3 Jahren, schon länger her) ermittelt. Die Quoten<br />

des längeren Zeitraums schließen stets auch die Teilnehmer des kürzeren Zeitraums ein.<br />

Zur Analyse von Veränderungen werden, soweit nichts anders angegeben ist, die Teilnahmequoten<br />

der letzten 12 Monate herangezogen.<br />

Beim Zeitvergleich der Ergebnisse sind folgende Veränderungen zu berücksichtigen: 1988<br />

erfolgten eine Zielgruppenerweiterung und eine begriffliche Differenzierung. 9 Im Umbruchjahr<br />

1991 waren <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen nach DDR-Recht und nach bundesdeutschem<br />

Recht nebeneinander angeboten und entsprechend auch parallel erhoben<br />

worden. Seit 1994 wird die Teilnahme an beruflicher <strong>Weiterbildung</strong> in den alten und neuen<br />

Ländern mit einem identischen Fragenprogramm ermittelt.<br />

Die folgende Ergebnisdarstellung bezieht sich ausschließlich auf die berufliche <strong>Weiterbildung</strong><br />

in Form von Lehrgängen/Kursen nach der o. g. Definition. Informelle Arten des<br />

beruflichen Kenntniserwerbs werden in Kapitel 8 behandelt.<br />

9 Zielgruppenerweiterung: Seit 1988 wird die berufliche <strong>Weiterbildung</strong> für alle Befragten von 19 bis 64 Jahren<br />

erhoben. Frühere Zahlen bezogen sich ausschließlich auf die Teilgruppe der zur Zeit oder früher<br />

Erwerbstätigen. Dieser Effekt erhöhte die Teilnahmequote im Vergleich zu 1985 um einen Prozentpunkt.<br />

Begriffliche Differenzierung: Seit 1988 wird eine eigene Kategorie für die Anpassungsweiterbildung<br />

erhoben. Zuvor waren diese Maßnahmen bei der Kategorie "Habe an sonstigen Lehrgängen/Kursen in<br />

meinem Beruf teilgenommen" erfasst worden.<br />

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