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Berichtssystem Weiterbildung IX - IG Metall

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Definition der informellen beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />

Die Formulierungen des Fragetextes und der Antwortkategorien zur informellen beruflichen<br />

<strong>Weiterbildung</strong> lauteten in der Erhebung für das Bezugsjahr 2003 wie folgt:<br />

„Haben Sie im letzten Jahr, also 2003, oder in den letzten drei Jahren, also 2000 – 2003,<br />

eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeführt? – Lehrgänge oder Kurse sind hier<br />

nicht gemeint!“<br />

Zur Beantwortung waren folgende Antwortkategorien angegeben:<br />

A: Berufsbezogener Besuch von Fachmessen oder Kongressen<br />

B: Unterweisung oder Anlernen am Arbeitsplatz durch Kollegen<br />

C: Unterweisung oder Anlernen am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte<br />

D: Unterweisung oder Anlernen am Arbeitsplatz durch außerbetriebliche Personen<br />

E: Lernen durch Beobachten und Ausprobieren am Arbeitsplatz<br />

F: Lernen am Arbeitsplatz mit Hilfe von computerunterstützten<br />

Selbstlernprogrammen, berufsbezogenen Ton- oder Videokassetten usw.<br />

G: Nutzung von Lernangeboten u.ä. im Internet am Arbeitsplatz<br />

H: Teilnahme an vom Betrieb organisierten Fachbesuchen in anderen<br />

Abteilungen / Bereichen oder planmäßiger Arbeitseinsatz in<br />

unterschiedlichen Abteilungen zur gezielten Lernförderung<br />

I: Teilnahme an vom Betrieb organisierten Austauschprogrammen mit anderen<br />

Firmen<br />

K: Teilnahme an Qualitätszirkel, Werkstattzirkel, Lernstatt, Beteiligungsgruppe<br />

L: Lesen von berufsbezogenen Fach- und Sachbüchern oder berufsbezogenen<br />

Fach- und Spezialzeitschriften am Arbeitsplatz<br />

M: Supervision am Arbeitsplatz oder Coaching<br />

N: Systematischer Arbeitsplatzwechsel (z.B. job-rotation)<br />

Nein, nichts davon<br />

Die inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Fragenprogramm der BSW-Erhebung für<br />

das Bezugsjahr 2000 betreffen folgende Punkte:<br />

− Eine Streichung der Kategorie „Teilnahme an kurzzeitigen Veranstaltungen wie z.B.<br />

Vorträgen oder Halbtagesseminaren“, da sich hierbei Überschneidungen mit der formal-organisierten<br />

beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> ergeben können;<br />

− eine Streichung beruflicher Lernformen, die in der Freizeit erfolgen (z.B. Lesen von<br />

Fachliteratur in der Freizeit, Nutzung des Internet in der Freizeit);<br />

− eine Ausdifferenzierung der bisherigen Kategorie „Unterweisung oder Anlernen am<br />

Arbeitsplatz durch Kollegen, Vorgesetzte oder außerbetriebliche Personen“ in ihre<br />

Einzelaspekte, so dass sich jeweils eine gesonderte Kategorie für die Unterweisung<br />

bzw. das Anlernen am Arbeitsplatz durch jede der genannten Personengruppen<br />

(Kollegen, Vorgesetzte oder außerbetriebliche Personen) ergibt;<br />

− ein Wechsel der Begrifflichkeit vom „selbstgesteuerten Lernen“ bzw. „Selbstlernen“ hin<br />

zum neutraleren Begriff „Lernen“. Beispiel: „Lernen durch Beobachten und Ausprobieren<br />

am Arbeitsplatz“ statt „Selbstlernen durch Beobachten und Ausprobieren am<br />

Arbeitsplatz“;<br />

− Aufnahme der neuen Kategorie „Supervision am Arbeitsplatz oder Coaching“;<br />

− Aufnahme der neuen Kategorie „systematischer Arbeitsplatzwechsel (z.B. Job-Rotation)“.<br />

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