Berichtssystem Weiterbildung IX - IG Metall
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Definition der informellen beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />
Die Formulierungen des Fragetextes und der Antwortkategorien zur informellen beruflichen<br />
<strong>Weiterbildung</strong> lauteten in der Erhebung für das Bezugsjahr 2003 wie folgt:<br />
„Haben Sie im letzten Jahr, also 2003, oder in den letzten drei Jahren, also 2000 – 2003,<br />
eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten ausgeführt? – Lehrgänge oder Kurse sind hier<br />
nicht gemeint!“<br />
Zur Beantwortung waren folgende Antwortkategorien angegeben:<br />
A: Berufsbezogener Besuch von Fachmessen oder Kongressen<br />
B: Unterweisung oder Anlernen am Arbeitsplatz durch Kollegen<br />
C: Unterweisung oder Anlernen am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte<br />
D: Unterweisung oder Anlernen am Arbeitsplatz durch außerbetriebliche Personen<br />
E: Lernen durch Beobachten und Ausprobieren am Arbeitsplatz<br />
F: Lernen am Arbeitsplatz mit Hilfe von computerunterstützten<br />
Selbstlernprogrammen, berufsbezogenen Ton- oder Videokassetten usw.<br />
G: Nutzung von Lernangeboten u.ä. im Internet am Arbeitsplatz<br />
H: Teilnahme an vom Betrieb organisierten Fachbesuchen in anderen<br />
Abteilungen / Bereichen oder planmäßiger Arbeitseinsatz in<br />
unterschiedlichen Abteilungen zur gezielten Lernförderung<br />
I: Teilnahme an vom Betrieb organisierten Austauschprogrammen mit anderen<br />
Firmen<br />
K: Teilnahme an Qualitätszirkel, Werkstattzirkel, Lernstatt, Beteiligungsgruppe<br />
L: Lesen von berufsbezogenen Fach- und Sachbüchern oder berufsbezogenen<br />
Fach- und Spezialzeitschriften am Arbeitsplatz<br />
M: Supervision am Arbeitsplatz oder Coaching<br />
N: Systematischer Arbeitsplatzwechsel (z.B. job-rotation)<br />
Nein, nichts davon<br />
Die inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Fragenprogramm der BSW-Erhebung für<br />
das Bezugsjahr 2000 betreffen folgende Punkte:<br />
− Eine Streichung der Kategorie „Teilnahme an kurzzeitigen Veranstaltungen wie z.B.<br />
Vorträgen oder Halbtagesseminaren“, da sich hierbei Überschneidungen mit der formal-organisierten<br />
beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> ergeben können;<br />
− eine Streichung beruflicher Lernformen, die in der Freizeit erfolgen (z.B. Lesen von<br />
Fachliteratur in der Freizeit, Nutzung des Internet in der Freizeit);<br />
− eine Ausdifferenzierung der bisherigen Kategorie „Unterweisung oder Anlernen am<br />
Arbeitsplatz durch Kollegen, Vorgesetzte oder außerbetriebliche Personen“ in ihre<br />
Einzelaspekte, so dass sich jeweils eine gesonderte Kategorie für die Unterweisung<br />
bzw. das Anlernen am Arbeitsplatz durch jede der genannten Personengruppen<br />
(Kollegen, Vorgesetzte oder außerbetriebliche Personen) ergibt;<br />
− ein Wechsel der Begrifflichkeit vom „selbstgesteuerten Lernen“ bzw. „Selbstlernen“ hin<br />
zum neutraleren Begriff „Lernen“. Beispiel: „Lernen durch Beobachten und Ausprobieren<br />
am Arbeitsplatz“ statt „Selbstlernen durch Beobachten und Ausprobieren am<br />
Arbeitsplatz“;<br />
− Aufnahme der neuen Kategorie „Supervision am Arbeitsplatz oder Coaching“;<br />
− Aufnahme der neuen Kategorie „systematischer Arbeitsplatzwechsel (z.B. Job-Rotation)“.<br />
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