Fußnoten und weiteren Quellen - Projektwerkstatt
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Übersicht "Das Institut"<br />
BfRKommission für genetisch veränderte Lebens <strong>und</strong> Futtermittel<br />
Genetisch veränderte Lebens <strong>und</strong> Futtermittel bedürfen einer Zulassung gemäß der Verordnung (EG) Nr.<br />
1829/2003. Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Sicherheitsbewertung genetisch veränderter Lebens<br />
<strong>und</strong> Futtermittel auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde das<br />
Bewertungsverfahren harmonisiert <strong>und</strong> zentralisiert. Die EFSA kann jedoch die Sicherheitsbewertung im<br />
Einzelfall auch an die zuständigen Einrichtungen der Mitgliedstaaten delegieren.<br />
Die EFSA nutzt auch die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorhandene Expertise, indem die<br />
europäische Behörde zur Kommentierung aller vorliegenden Anträge auf Inverkehrbringen genetisch veränderter<br />
Lebens <strong>und</strong> Futtermittel einlädt.<br />
In Deutschland wurden die für die Sicherheitsbewertung genetisch veränderter Lebens <strong>und</strong> Futtermittel<br />
zuständigen Behörden <strong>und</strong> öffentlichen Einrichtungen in einem Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der<br />
Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik festgelegt, zu denen auch das B<strong>und</strong>esinstitut für<br />
Risikobewertung (BfR) zählt.<br />
Aufgaben der BfRKommission<br />
Die BfRKommission für genetisch veränderte Lebens <strong>und</strong> Futtermittel hat die Aufgabe, das BfR in Fragen der<br />
Lebens <strong>und</strong> Futtermittelsicherheit gentechnisch veränderter Organismen <strong>und</strong> daraus hergestellter Produkte zu<br />
beraten. Dazu gehört die Mitwirkung im Fall von Anträgen auf Zulassung als auch bei der Erarbeitung<br />
wissenschaftlicher Stellungnahmen auf Anfrage Dritter, z.B. nationaler Ministerien oder von<br />
Schwesterbehörden der EUMitgliedstaaten. Zudem unterstützt die Kommission mit ihrem Expertenwissen die<br />
Weiterentwicklung von Leitlinien zur Sicherheitsbewertung <strong>und</strong> die Harmonisierung von Prüfkriterien durch<br />
nationale <strong>und</strong> internationale Gremien.<br />
Mitglieder der BfRKommission<br />
In die BfRKommission für genetisch veränderte Lebens <strong>und</strong> Futtermittel wurden Wissenschaftlerinnen <strong>und</strong><br />
Wissenschaftler aus Universitäten <strong>und</strong> Institutionen der Länder <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es berufen.<br />
Geschäftsführerin im BfR<br />
Dr. Marianna Schauzu<br />
Tel.: +49(0)3084123758<br />
EMail: Marianna.Schauzu@bfr.b<strong>und</strong>.de<br />
Fax: +49(0)3084123635<br />
Dokumente<br />
(Die Dokumente geben den wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung oder <br />
falls erfolgt zum Zeitpunkt ihrer Aktualisierung wieder. Um zu prüfen, ob es zu einem Thema noch ein<br />
aktuelleres Dokument gibt, können Sie das entsprechende Stichwort im AZ Index auswählen. Dort erhalten<br />
Sie eine chronologische Auflistung aller Dokumente zu einem bestimmten Thema.)<br />
2. Sitzung der BfRKommission für genetisch veränderte Lebens <strong>und</strong> Futtermittel (Protokoll vom 2. März<br />
2009, Veröffentlichung vom 27.05.2009) 41.4 KB<br />
1. Sitzung der BfRKommission für genetisch veränderte Lebens <strong>und</strong> Futtermittel (Protokoll vom 24. April<br />
2008, Veröffentlichung vom 09.12.2008) 52.1 KB<br />
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Letzte Änderung am 27.05.2009