Fußnoten und weiteren Quellen - Projektwerkstatt
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FAQs - Bei Experten nachgefragt<br />
Wußten Sie schon...?<br />
Hintergr<strong>und</strong>-<br />
informationen<br />
Bei Experten nachgefragt<br />
BEI EXPERTEN NACHGEFRAGT<br />
Gentechnik - wie geht es weiter? - Zulassung für neuartige Lebensmittel<br />
UNSER EXPERTE: Prof. Dr. Hans-Jörg Buhk, Direktor des Fachbereiches Genetik/<br />
Gentechnik des Robert-Koch-Institutes, Berlin.<br />
Welche Aufgaben erfüllt das Robert-Koch-Institut in Bezug auf neuartige<br />
Lebensmittel?<br />
Buhk: Seit 1978 befaßt sich das Robert-Koch-Institut in seiner Funktion als<br />
B<strong>und</strong>esinstitut <strong>und</strong> obere B<strong>und</strong>esbehörde mit der Durchführung der Regelungen<br />
zur Gentechnik. Zunächst handelte es sich dabei um Richtlinien <strong>und</strong> seit 1990 um<br />
das Gentechnikgesetz. In den Zuständigkeitsbereich des Instituts fallen unter<br />
anderem, ob gentechnisch veränderte Organismen (GVO) freigesetzt <strong>und</strong> in<br />
Verkehr gebracht werden dürfen, <strong>und</strong> insoweit auch die Durchführung der<br />
"Verordnung über neuartige Lebensmittel <strong>und</strong> neuartige Lebensmittelzutaten".<br />
Diese "Novel-Food-Verordnung" ist seit dem 15. Mai 1997 in allen Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Gemeinschaft geltendes Recht. Unter sie fallen alle Lebensmittel,<br />
die durch den Einsatz neuer Technologien oder unter Verwendung neuer Rohstoffe<br />
hergestellt werden, <strong>und</strong> dazu zählen natürlich auch Lebensmittel, die aus<br />
gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden oder diese enthalten.<br />
Europaweit einheitlich sind nun sowohl Fragen des Inverkehrbringens als auch die<br />
Kennzeichnung dieser neuartigen Lebensmittel geregelt.<br />
Wovon ist es abhängig, ob ein neuartiges Lebensmittel vermarktet werden<br />
darf?<br />
Buhk: Gr<strong>und</strong>sätzlich ist in diesem Zusammenhang anzumerken, daß Lebensmittel<br />
noch nie so umfassend auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüft worden sind wie<br />
heutzutage Produkte, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt werden. Die<br />
Genehmigung für das Inverkehrbringen eines neuartigen Lebensmittels wird nur<br />
dann erteilt, wenn vom ihm nach dem heutigen Stand der Wissenschaft kein Risiko<br />
zu erwarten ist: weder für die menschliche Ges<strong>und</strong>heit noch für die Umwelt. Das<br />
schließt auch ein, daß Pflanzen <strong>und</strong> Tiere durch dieses Produkt keinen Schaden<br />
erleiden dürfen.<br />
Was wird im Detail überprüft?<br />
http://www.margarine-institut.de/faq/beiexpertennachgefragt/exp_buhk1.htm (1 von 3)04.09.2009 20:06:03<br />
Buhk: Um neuartige Lebensmittel bezüglich ihrer Sicherheit für Mensch, Tier <strong>und</strong><br />
Pflanze bewerten zu können, müssen zunächst die Eigenschaften der<br />
Ausgangsorganismen beurteilt werden. Man nimmt also sowohl den<br />
Empfängerorganismus, der spezielle, artfremde Erbinformationen erhält, als auch<br />
den Spenderorganismus, von dem diese Erbinformation stammt, sehr genau<br />
"unter die Lupe", um beide Organismen auf ihre Unbedenklichkeit hin zu bewerten.<br />
In einem dritten Prüfschritt wird dann die Summe der Eigenschaften des GVO<br />
überprüft <strong>und</strong> bewertet.<br />
Welche Kriterien gelten, wenn es um die menschliche Ges<strong>und</strong>heit geht?<br />
Buhk: Um zu bewerten, wie sicher neue Proteine (Eiweißbausteine) sind,<br />
vergleicht man sie qualitativ <strong>und</strong> quantitativ mit bereits bekannten toxisch <strong>und</strong><br />
allergen wirkenden Proteinen. Dazu werden Untersuchungen zur Stabilität, zur<br />
enzymatischen Aktivität <strong>und</strong> zum Abbauverhalten unter den Bedingungen des<br />
menschlichen <strong>und</strong> tierischen Verdauungstrakts durchgeführt. Handelt es sich bei