07.05.2013 Aufrufe

Fußnoten und weiteren Quellen - Projektwerkstatt

Fußnoten und weiteren Quellen - Projektwerkstatt

Fußnoten und weiteren Quellen - Projektwerkstatt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gendreck weg: Gießen, Hessen, überall!<br />

Bildschirm klein<br />

Bildschirm Zu den Seiten: groß<br />

Bildschirm Behördenfilz + Schrift groß<br />

Eine Seite<br />

Zurück<br />

Sonderseite:<br />

BVL verweigert Akteneinsicht!<br />

Eigentlich steht es im Gesetz ...<br />

Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu<br />

Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 verfügt,<br />

ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. (UIG § 3, Abs. 1)<br />

Aber gerade die B<strong>und</strong>es-Oberbehörde will das nicht machen ...<br />

Seit Jahren steht das B<strong>und</strong>esamt für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit (BVL) als<br />

Genehmigungsbehörde für Genversuche in der Kritik. Den leitenden Bediensteten wird vorgeworfen,<br />

einseitig Interessen der Gentechnikkonzerne zu vertreten. In der begutachtenden Kommission sitzen<br />

Professoren, die selbst Genversuche durchführen <strong>und</strong> somit eigene Anträge <strong>und</strong> die befre<strong>und</strong>eter<br />

Institute bewerten. Immer wieder werden Anträge auf gentechnische Experimente unkritisch<br />

durchgewunken. Gleichzeitig werden Informationen zurückgehalten <strong>und</strong> Pannen bei Versuchen<br />

vertuscht. So verweigert die Behörde die Akteneinsicht in von ihr genehmigte Genversuchsfelder –<br />

<strong>und</strong> das bereits seit langer Zeit. Das jedoch widerspricht dem geltenden Recht, denn seit 2005 können<br />

alle BürgerInnen auf Gr<strong>und</strong>lage des Umweltinformationsgesetzes umweltrelevante Akten einsehen.<br />

Nach § 1 ist „Zweck dieses Gesetzes, ... den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu<br />

Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen ... zu schaffen“. Damit ist eine rechtliche<br />

Verpflichtung für ein aktives Handeln verb<strong>und</strong>en. Informationspflichtige Stellen – <strong>und</strong> um eine<br />

solche handelt es sich unstrittig bei der BVL – sind gehalten, durch eigenes Handeln einen „freien“<br />

Zugang zu gewährleisten. Doch diesen verweigert das BVL mit fadenscheinigen Gründen.<br />

Nun hat ein Betroffener Klage eingereicht. Bereits im September 2008 hatte der Gentechnikkritiker<br />

Jörg Bergstedt das BVL um Akteneinsicht gebeten. Monatelang wurde er hingehalten, nun erhielt er<br />

eine Absage. „Das BVL ist die oberste Behörde für Verbraucherschutz. Wenn ausgerechnet diese<br />

gezielt VerbraucherInnenrechte untergräbt, ist das ein Skandal“, stellt Bergstedt fest <strong>und</strong> will daher<br />

per Verwaltungsklage die Feststellung der Rechtswidrigkeit erreichen. „Der jetzige Vorgang beweist<br />

im Detail: Die ganze Genehmigungspraxis von gentechnischen Experimenten ist eine windige<br />

Sache“. Er fordert, auf weitere Genexperimente sofort zu verzichten <strong>und</strong> erst einmal die skandalöse<br />

Rolle der Genehmigungsbehörden aufzuarbeiten: „Hier wiederholt sich, was aus der Atomkraftsparte<br />

längst passiert ist: Im Filz zwischen Behörden <strong>und</strong> Konzernen geht jegliche unabhängige Kontrolle<br />

verloren – die Folgen werden dann sichtbar, wenn es zu spät ist.“<br />

file:///H|/pwde/gen/sonderseite_bvl_akteneinsicht.htm (1 von 9)05.09.2009 10:52:46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!