Fußnoten und weiteren Quellen - Projektwerkstatt
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Sonderseite:<br />
BVL verweigert Akteneinsicht!<br />
Eigentlich steht es im Gesetz ...<br />
Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu<br />
Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 verfügt,<br />
ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. (UIG § 3, Abs. 1)<br />
Aber gerade die B<strong>und</strong>es-Oberbehörde will das nicht machen ...<br />
Seit Jahren steht das B<strong>und</strong>esamt für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit (BVL) als<br />
Genehmigungsbehörde für Genversuche in der Kritik. Den leitenden Bediensteten wird vorgeworfen,<br />
einseitig Interessen der Gentechnikkonzerne zu vertreten. In der begutachtenden Kommission sitzen<br />
Professoren, die selbst Genversuche durchführen <strong>und</strong> somit eigene Anträge <strong>und</strong> die befre<strong>und</strong>eter<br />
Institute bewerten. Immer wieder werden Anträge auf gentechnische Experimente unkritisch<br />
durchgewunken. Gleichzeitig werden Informationen zurückgehalten <strong>und</strong> Pannen bei Versuchen<br />
vertuscht. So verweigert die Behörde die Akteneinsicht in von ihr genehmigte Genversuchsfelder –<br />
<strong>und</strong> das bereits seit langer Zeit. Das jedoch widerspricht dem geltenden Recht, denn seit 2005 können<br />
alle BürgerInnen auf Gr<strong>und</strong>lage des Umweltinformationsgesetzes umweltrelevante Akten einsehen.<br />
Nach § 1 ist „Zweck dieses Gesetzes, ... den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu<br />
Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen ... zu schaffen“. Damit ist eine rechtliche<br />
Verpflichtung für ein aktives Handeln verb<strong>und</strong>en. Informationspflichtige Stellen – <strong>und</strong> um eine<br />
solche handelt es sich unstrittig bei der BVL – sind gehalten, durch eigenes Handeln einen „freien“<br />
Zugang zu gewährleisten. Doch diesen verweigert das BVL mit fadenscheinigen Gründen.<br />
Nun hat ein Betroffener Klage eingereicht. Bereits im September 2008 hatte der Gentechnikkritiker<br />
Jörg Bergstedt das BVL um Akteneinsicht gebeten. Monatelang wurde er hingehalten, nun erhielt er<br />
eine Absage. „Das BVL ist die oberste Behörde für Verbraucherschutz. Wenn ausgerechnet diese<br />
gezielt VerbraucherInnenrechte untergräbt, ist das ein Skandal“, stellt Bergstedt fest <strong>und</strong> will daher<br />
per Verwaltungsklage die Feststellung der Rechtswidrigkeit erreichen. „Der jetzige Vorgang beweist<br />
im Detail: Die ganze Genehmigungspraxis von gentechnischen Experimenten ist eine windige<br />
Sache“. Er fordert, auf weitere Genexperimente sofort zu verzichten <strong>und</strong> erst einmal die skandalöse<br />
Rolle der Genehmigungsbehörden aufzuarbeiten: „Hier wiederholt sich, was aus der Atomkraftsparte<br />
längst passiert ist: Im Filz zwischen Behörden <strong>und</strong> Konzernen geht jegliche unabhängige Kontrolle<br />
verloren – die Folgen werden dann sichtbar, wenn es zu spät ist.“<br />
file:///H|/pwde/gen/sonderseite_bvl_akteneinsicht.htm (1 von 9)05.09.2009 10:52:46