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Fußnoten und weiteren Quellen - Projektwerkstatt

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Gendreck weg: Gießen, Hessen, überall!<br />

Der Antragssteller antwortete trotzdem noch einmal, bestätigte die Angaben seines ersten Antrages<br />

<strong>und</strong> wies darauf hin, dass eine Verweigerung der Akteneinsicht nicht rechtmäßig wäre. Auszug aus<br />

seinem Schreiben:<br />

"Ihre Nachfrage nun lautet: „Beantragen Sie die Einsichtnahme in sämtliche Akten<br />

zum Vorgang ...?“<br />

Ich bin der Meinung, dass Ihre Frage sich auch meinem Antrag nicht mehr ergibt,<br />

sondern ich schon ausgedrückt habe, dass ich sämtliche Akten einsehen will. Mir ist<br />

unklar, warum Sie diese Nachfrage stellen. Eine „Aufforderung zur Präzisierung“ nach<br />

§ 4 UIG darf nicht den alleinigen Zweck verfolgen, eine bereits präzise Sache<br />

nochmals zu erfragen, um die gesetzlich vorgeschriebene Frist der Bearbeitung zu<br />

verlängern.<br />

Ich will aber dennoch darauf antworten: Ja, ich will weiterhin sämtliche Akten zum<br />

Vorgang.<br />

● Antwort des Antragstellers vom 9.10.2008 als PDF<br />

Dann: Das BVL lehnt ab<br />

Nun schrieb das BVL einen ablehnenden Bescheid<br />

Auszug aus dem Schreiben vom 16.10.2008<br />

● Ablehnung der Akteneinsicht durch das BVL am 16.10.2008 als PDF (mit Rechtsbehelf)<br />

Widerspruch<br />

Der Antragsteller ließ sich das nicht bieten <strong>und</strong> legte Widerspruch ein. Mensch bedenke: 30 Tage<br />

darf eine Behörde nach Umweltinformationsgesetz zwischen Antragstellung <strong>und</strong> Akteneinsicht<br />

vergehen lassen. Die waren nun schon vorbei ... <strong>und</strong> es sollten noch viele Monate mehr werden, in<br />

denen das BVL die rechtlich vorgeschriebene Einsicht verweigerte ...<br />

Auszug aus der Begründung des Widerspruchs:<br />

file:///H|/pwde/gen/sonderseite_bvl_akteneinsicht.htm (3 von 9)05.09.2009 10:52:46

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