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Fußnoten und weiteren Quellen - Projektwerkstatt

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Startseite > Biologische Sicherheit<br />

Biologische Sicherheit<br />

Hilfe Impressum Kontakt English Deutsch<br />

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist genehmigungspflichtig. In der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ist das Genehmigungsverfahren im Gentechnikgesetz (GenTG,<br />

novelliert im Jahr 2006) festgelegt. Die Gr<strong>und</strong>lagen sind in der Europäischen Union einheitlich<br />

<strong>und</strong> basieren auf der Richtlinie 2001/18/EG. Genehmigungsbehörde ist das B<strong>und</strong>esamt für<br />

Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit.<br />

Das Julius Kühn­Institut, B<strong>und</strong>esforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) ist<br />

stellungnehmende Behörde bei Anträgen zur Freisetzung <strong>und</strong> zum Inverkehrbringen<br />

gentechnisch veränderter Organismen in Deutschland; Anträge aus der Europäischen Union<br />

werden von ihr überprüft <strong>und</strong> kommentiert.<br />

Zur Unterstützung dieser Aufgabe wird ein Informationssystem im Bereich Gentechnik <strong>und</strong><br />

gentechnisch veränderter Organismen (BioSearch­Database) bereitgestellt.<br />

Herausgeber: Julius Kühn­Institut ­ B<strong>und</strong>esforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) © JKI 2009

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