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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Es ist eine Staffelung der Berufenach dem Grade der Dring-.<br />

lichkeit des Ersetzens von Polen durch Deutsche auszuarbeiten.<br />

(Kann von Verfasser vorgereitet werden.) 'Bei den freien Berufen<br />

wird es sich empfehlen, alten Leuten, die sich an die ehm.preussi-<br />

schen Verhaltnisse zuruckerinnern konnen, das Ausuben der Praxis<br />

dort weiter zu ermoglichen.<br />

Die Gemeinden mit mehr als x O/o Polen erhalten neben vorzug-<br />

lichen deutschen Volksschulen, die ausschliesslich deutschen Kindern<br />

vorbehalten sind polnischsprachige Dorschulen und<br />

polnische Lehrer, ohne dass wir uns an der Qualitat dieser Schulen<br />

interessieren und fur gegnerisches Volkstum Kulturehrgeiz . entwickeln.<br />

(Suum cuique!)<br />

Mittlere und hohere Schulen sind n u r f ii r d e u t s c h e K i n d e r.<br />

Die polnische Sprache konnte fakultativ als Lehrfach unterrichtet<br />

werden, weil sowohl in einigen deutschen Gauen als auch im Gene-<br />

ralgouvernement Deutsche genugender -Zahl die Moglichkeit haben<br />

miissen, das Polentum zu uberwachen. Ein Verbot des Besuches<br />

mittlerer und hoherer Schulen fiir die Polen sollte nicht ausgespro-<br />

chen werden, ihre Aufnahme hingegen ist, mit geringer Ausnahme<br />

der im II.Kapite1 Punkt 5 1) und i) angefuhrten Falle, zu verwei-<br />

gern. Das gleiche gilt erstrecht fur die Hochschule.<br />

- Seite 36 -<br />

Im w i r t s c h a f t s 1 e b e n tritt als Ermessensentscheid die recht-<br />

Liche Form der L i z en z. Es ist den Beamten (rnoglichst nicht durch<br />

geheime Zirkulare, sondern durch mundlichen Befehl) mitzuteilen,<br />

fur welche Betriebe jeweils Lizenzen zu erteilen und5) welchen sie zu<br />

entziehen sind. Nach einigen Jahren werden sie schon aus Instinkt<br />

richtig entscheiden.<br />

Sprachrechtlich darf es natiirlich nur die deutsche Staatssprache<br />

geben, wobei in Zweckm&igkeitsfallen der parallele polnische Text<br />

jedesmalig uberschrieben werden muss. ,,tfbersetzung ins Polnische",<br />

damit nicht eine amtliche Erklarung doppels<br />

p r a c h i g herauskommt. Bei Gerichten und Behorden ist mit<br />

Dolmetschern zu arbeiten: Es kann die Frage erwogen werden, ob<br />

nicht fiir kleine Dorfstreitigk-eiten eine Art volkseigene Dorfjustiz<br />

(Gemeindegericht) eingefuhrt werden sollte. (?) Den Berufsschichten,<br />

die den Polen kunftig <strong>of</strong>fen stehen sollen, ist sprachliches Entgegenkommen<br />

zu zeigen, bzw.eine Beratung zuzubilligen. Bei d i e s e n<br />

Polen darf der Glaube an deutsches Recht und deutsche<br />

Gerechtigkeit nicht erschuttert werden, insbesondere ist das Eigentumsrecht<br />

des Bauern, auch wenn man ihn verdrangt (gerechte Entschadigung),<br />

absolut zu achten. (Ausnahme: die,, oniat~wken"~), d.h.<br />

&) nadl ,,undbchs gestrichen: ,,van"<br />

") erster Buchstabe des Wortes verstiimmelt

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