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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Um diese Zahl zu erreichen, ist folgendes erforderlich:<br />

1) Ab s<strong>of</strong>ort ( zunachst bis zum 1.11.1943) werden Ost - oder<br />

solche ::-:: fremdvolkische ::-:: Ai-beiter, ::-:: welche fluchtig<br />

gegangen oder vertragsbriichig geworden sind und nicht den ver-<br />

bundeten, befreundeten oder neutralen Staaten angehoren, ::-::<br />

unter Beachtung der unter Ziffer 3) aufgefuhrten<br />

- Seite 2 ­<br />

notwendigsten Formalitaten auf dem schnellsten Wege den nachst-<br />

gelegenen Konzentrationslagern eingeliefert.<br />

Dritten Dienststellen gegenuber muss gegebenenfalls jede<br />

einzelne dieser MaBnahmen als unerl&liche sicherheitspolizeiliche<br />

MaBnahme unter entsprechender sachlicher Begriindung aus dem<br />

Einzelfall heraus dargestellt werden,sodass Beschwerden vermieden,<br />

j edenf alls aber ausgeraumt werden.<br />

2) Die Befehlshaber und Kommandeure der Sicherheitspolizei<br />

und des SD und die Leiter der Staatspolizei (leit) stellen uberpriifen<br />

s<strong>of</strong>ort unter Zugrundelegung eines besonders scharfen und engen<br />

MaBstabes<br />

a) die Haftraume<br />

b) die Arbeitserziehungslager.<br />

Alle arbeitseinsatzfahigen Haftlinge sind, wenn es sachlich und<br />

menschlich irgendwie zu vertreten ist, s<strong>of</strong>ort nach den folgenden<br />

Richtlinien in das nachstgelegene KZ zu uberstellen, z.B. auch dann,<br />

wenn Strafverfahren demnachst eingeleitet werden oder werden<br />

sollen.Nur solche Haftlinge, welche im Jnteresse des weiteren<br />

Ermittelungsverfahrens unbedingt in Einzelhaft verbleiben mussen,<br />

konnen weiterhin belassen werden.<br />

Es kommt auf jede einzelne Arbeitskraft an!<br />

Die Ueberprufung ist s<strong>of</strong>ort in Angriff zu nehmen. Jedwedes<br />

Zuruckhalten von arbeitsfahigen Haftlingen ist verboten.Ausnahmen<br />

bedurfen meiner Genehmigung.<br />

3) Die Haftlinge,welche bis zum 1.11.1943 in ein KZ uberstellt<br />

werden, werden unter Bezug auf diesen ErlaB lediglich listenmal3ig<br />

( laufende Nummer,Vor- und Zuname, Geburtszeit und - ort, Wohn-<br />

ort, Grund der Festnahme mit Stichworten ) erfasst. Eine Liste<br />

geht an das RSHA und gilt<br />

- Seite 3 ­<br />

als Sammelantrag sowohl fiir Schutzhaft als auch fur die Ueber-<br />

weisung in ein KZ, wobei die Bestatigung vorausgesetzt werden kann.

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