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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Sol1 das polnische Volk sich in dem Schicksalskampf<br />

Europas die Kriegsziele der Achsenmachte<br />

zu eigen machen, ja sol1 es sie<br />

wenigstens verstehen, wird eine Erklarung<br />

uber das zukunftige Schicksal des polnischen<br />

Volkes im neuen europaischen Raum kaum<br />

langer hinausgeschoben werden konnen. Wird<br />

doch der Ka.mpf gegen den Bolschewismus<br />

jedem Fremdvolk umso berechtigter und not-<br />

wendiger erscheinen, je starker und augenscheinlicher<br />

sich die deutsche Fuhrung und<br />

die unter ihr dem Einzelnen beschiedenen<br />

Lebensaussichten von bolschewistischer<br />

Gewal<strong>the</strong>rrschaft und bolschewistisch'en<br />

Lebens- und Wirtschaftsformen unterscheiden.<br />

Es wird also eine Auswertung der Katyner Greuel zunachst<br />

von der Voraussetzung abhangig sein, dass unter deutscher<br />

Fuhrung derartige Abschlachtungen<br />

, unterbleiben.<br />

- Seite 17 ­<br />

unterbleiben. In dem Fremdvolk muss sich allmahlich das<br />

Gefiihl durchsetzen, dass die Deutschen an die Stelle der bol-<br />

schewistischen Welt fur Europa ein helles und besseres Prinzip<br />

setzen. Heute wird bedauerlicherweise in der polnischen<br />

Offentlichkeit und nicht nur von der vielfach voreingenomme-<br />

nen Intelligenz Katyn in Vergleich gesetzt zu dern Massensterben<br />

in den deutschen Konzentrationslagern und den<br />

Erschiessungen von Mannern, Frauen ja Kindern und Greisen<br />

bei den kumulativen Strafmassnahmen in Bandengebieten.<br />

Dass diese Strafmassnahmen die wahren Schuldigen meistens<br />

nicht treffen, braucht nicht hervorgehoben zu werden. Die von<br />

ihnen Betr<strong>of</strong>fenen sind aber in vielen Fallen nicht einmal als<br />

Begiinstiger der Bgndentatigkeit anzusehen, da sie infolge ihres<br />

ungenugenden Schutzes und ihrer Waffenlosigkeit den Will-<br />

kurakten der Banden preisgegeben sind und deshalb schein-<br />

bare Unterstutzung nur unter dem Zwang unmittelbaren Ter-<br />

rors, vor dessen Anwendung ihnen die deutsche Herrschaft bei<br />

den gegenwartigen Verhaltnissen leider keinen Schutz gewah-<br />

ren kann, den Banden zukommen lassen.

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