04.06.2013 Aufrufe

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vollzugsanltalt ortlich zustandige Staatspolizei (leit) stelle auf<br />

::-:: Lebenszeit ::-:: gemaD d.en ergangenen ::-:: Schutzhaftbestimmungen<br />

::-:: dem ::-:: Konzentrationslager Auschwitz<br />

bzw. Lublin ::-:: zuzufuhren.<br />

Das gleiche gilt fur Juden, die zukunftig nach VerbiiDung<br />

einer ::-:: Freiheitsstraf e ::-:: aus einer Vollzugsanstalt zur<br />

Entlassung kominen.<br />

b) Polen, die gemalj Ziffer VI der Richtlinien aus einer Vollzugs-<br />

anstalt entlassen werden, sind durch die fur die Vollzugsanstalt<br />

ortlich zustandige Staatspolizei (leit) stelle auf Kriegsdauer gema13<br />

den ergangenen Schutzhaftbestimmungen einem Konzentrationslager<br />

zuzufuhren.<br />

Das gleiche gilt fur Polen, die zukunftig nach VerbiiRung einer<br />

Freiheitsstrafe von inehr als 6 Monaten aus einer Vollzugsanstalt<br />

zur Entlassung kommen.<br />

Entsprechend dem Antrage des Reichssicherheitshauptamts<br />

bitte ich, kunftig allgemein<br />

a) zur Entlassung kommende Juden,<br />

b) zur Entlassung kommende Polen, die eine Freiheitsstrafe<br />

von mehr als 6 Monaten verbiiRt haben,<br />

fur die ortlich zustandige Staatspolizei (leit) stelle zur aerhaft vor-<br />

zumerken und dieser vor Strafende rechtzeitig zur Abholung zur<br />

Verfugung zu stelIen.<br />

- Seite 2 ­<br />

11. Durch Diese Regelung eriibrigt sich die bisher angeordnete Riick-<br />

fuhrung samtlicher in den eingegliederten Ostgebieten abgeurteilter<br />

polnischer Strafgefangener, die ihre Strafe im Altreich verbuBen.<br />

Die RV. vom 28. Juli 1942 - 4410 vsl' 1731 -hat ihre Bedeutung<br />

verloren. Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten, auf die in den ein-<br />

gegliederten Ostgebieten erkannt ist, sind abgesehen von Ausnahme-<br />

fallen, nur in diesen Gebieten und nicht im Altreich zu vollstrecken.<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Eichler<br />

Beglaubigt:<br />

Freyer<br />

Justizangestellter

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!