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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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778-PS<br />

Diesen Bestimmungen unterliegen alle Gefangenen des K.L.D.<br />

vom Zeitpunkt der Einlieferung ab bis zur Stunde der Entlassung.<br />

Die vollziehende Strafgewalt liegt in den ande en des Lager-<br />

kommandanten, welcher fur die Durchfuhrung der erlassenen Lager-<br />

vorschriften dem Pojitischen Polizeikommandeur persiinlich verant-<br />

wortlich ist.<br />

Toleranz bed'eutet Schwache. Aus dieser Erkenntnis heraus wird<br />

dort riicksichtslos zugegriffen werden, wo es im Interesse des Vater-<br />

landes notwendig erscheint. Der anst*.dige, verhetzte Volksgenosse,<br />

wird mit diesen Strafbestimmungen nicht in Beruhrung kommen.<br />

Den politisierenden Hetzern und intellektuellen Wiihlern - gleichwelcher<br />

Richtung - aber sei gesagt, hutet euch, daB man euch nicht<br />

erwischt, man wird euch sonst nach den Halsen greifen und nach<br />

eurem eignen Rezept zum Schweigen bringen.<br />

PP.<br />

- Seite 2 - 428<br />

mit 8 Tagen strengem Arrest und mit je 25 Stockhi<br />

e b en zu Beginn und am Ende der Strafe wird bestraft:<br />

1.) wer einem SS-Angehorigen gegenuber abfallige oder spottische<br />

Bemerkungen macht, die vorgeschriebene Ehrenbezeugung absichtlich<br />

unterlaBt, oder durch sein sonstiges Verhalten zu erken-<br />

nen gibt, da13 er sich dem Zwange der Zucht und Ordnung nicht<br />

fugen will,<br />

2.) wer als 'Gef angenen-Feldwebel, als Gef angenen-Korporalschaftsfiihrer<br />

oder als Vorarbeiter die Befugnisse als Ordnungsmann<br />

uberschreitet, sich die Rechte einesvorgesetzten anderen Gefange-<br />

nen gegenuber anmaat, gleichgesinnten Gefangenen Vorteile in<br />

der Arbeit oder auf andere Weise verschafft, politisch anders<br />

gesinnte Mitgefangene schikaniert, falsche Meldungen uber sie<br />

erstattet, oder sonstwie benachteiligt.<br />

§ 7.<br />

Mit 14 Tagen strengem Arrest wird bestraft:<br />

I.) Wer eigenmachtig ohne Befehl des Kompagniefiihrers die fur ihn<br />

bestimmte Unterkunft mit einer anderen vertauscht, oder Mit-<br />

gefangene hierzu anstiftet oder verleitet,<br />

2.) wer auslaufenden Waschepaketen verbotene oder im Lager her-<br />

gestellte Gegenstande beifugt, darin versteckt, oder in Wasche-<br />

stucken USW. ewaht,

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