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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Die auftragsgemal3 vorgenommenen weiteren Ermittelungen<br />

sowie die erneute Nachpriifung der bereits festgestellten Tatsachen<br />

haben ergeben, da13 die MBhandlungen, die zur Aburtei-<br />

lung der Verurteilten gefuhrt haben, iiberwiegend weder zur<br />

Erzielung eines politischen Zweckes (Erlangung eines Gestand-<br />

nisses, Brechung von Widersetzlichkeit oder dergl.) noch in<br />

Erwiderung friiherer, von kommunistischer Seite erlittener per-<br />

sonlicher Unbill begangen worden sind, sondern sich als boshafte<br />

Qualerei oder AusfluD sadistischer Brutalitat darstellen.<br />

Gegenstand der Aburteilung sind zwar auch einige Falle der<br />

Miahandlung, die bei Vernehmung von Staatsfeinden vorgekom-<br />

men sind. Das Gericht ist aber insoweit in seinem Urteil davon<br />

ausgegangen, dal3' hier MiDhandlungen in gewissem Umfange<br />

angebracht oder doch wenigstens verstandlich gewesen seien. Es<br />

hat aber dann weiter ausdriicklich festgestellt, daB ,,die an1aB-<br />

lich der Vernehmungen begangenen Miahandlungen in vielen<br />

Fallen ein AusmaS angenommen hatten, dalj sich mit dem<br />

gesteckten Ziele nicht mehr vereinbaren und erkennen lasse, daR<br />

es den Beteiligten nicht nur darauf angekommen sei, Angaben<br />

zu erlangen, sondern daB sie aus reiner<br />

Lust<br />

- Seite 2 ­<br />

Lust an Qualereien gehandelt hatten." (Vgl. S. 100 der uber- ­<br />

reichten Urteilsabschrift).<br />

Die weitaus groBte Zahl der zur Aburteilung gestellten Falle<br />

stellen aber Miahandlungen dar, die bei Einlieferung oder Ein-<br />

kleidung der Haftlinge sowie beim Exerzieren meist vollig grund-<br />

und wahllos vorgenommen worden sind. Da13 die Verurteilten in<br />

diesen Fallen weder aus einem politischen Zweck noch in Erwide-<br />

rung friiherer personlich erlittener Unbill, sondern nur aus Lust<br />

am Qualen gehandelt haben, ergibt sich aus folgenden Urnstanden:<br />

1.) Unter den miahandelten Personen befindet sich eine grol3ere<br />

Zahl, die niemals irgendwelchen Linksparteien an.gehort<br />

haben, z. T. sogar alte Angehorige der Bewegung sind.<br />

Das ergibt sich u.a. aus folgenden Fallen:<br />

a) Fall Pruger.<br />

Am 6.3.1934 wurde der Kreisleiter der Deutschen Arbeits-<br />

front fur das Nahrungsmittelgewerbe Priiger, Mitglied der<br />

NSDAP., wegen Beleidigung des Kreisleiters und zweier<br />

anderer Personen eingelief ert. Er erhielt bei der Einlief erung<br />

.<br />

,

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