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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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durchgefiihrt wird, daD der Zweck, namlich die Abschreckung feind-<br />

licher Flieger,<br />

wirklich<br />

- Seite 6 ­<br />

wirklich erreicht wird, was das Auswartige Amt befiirwortet, so<br />

mussten die Angriffe feindlicher Flieger mit Bordwaffen auf die<br />

Zivilbevolkerung in einer ganz anderen Weise propogandistisch<br />

herausgestellt werden als dies bisher geschehen ist; wenn nicht in<br />

der Offentlichkeit des Inlandes, so doch in der Propaganda nach dem<br />

Ausland. Die zustandigen lokalen deutschen Stellen, vermutlich die<br />

Polizeibehorden, miissten angewiesen werden, uber jeden solchen<br />

Angriff jeweils s<strong>of</strong>ort einen kurzen wahrheitsgemafien Bericht mit<br />

Ei~lzelheiten iiber Ort, Zeit, Zahl der Toten und Verletzten an eine<br />

Sammelstelle in Berlin zu geben. Diese Sammelstelle hatte diese<br />

Berichte dann s<strong>of</strong>ort an das Auswartige Amt zur Verwertung weiterzugeben.<br />

Da solche Angriffe mit Bordwaffen auf die Zivilbevolkerung auch<br />

in anderen Landern, zum Beispiel in Frankreich, Belgien, Kroatien,<br />

Rumanien stattgefunden haben, waren die in diesen Landern zustan-<br />

8) digen deutschen Stellen oder Regierungen zu veranlassen, in der<br />

gleichen Weise solche Angriffe auf die Zivilbevolkerung zu sammeln<br />

und in Zusammenarbeit mit den deutschen Stellen propagandistisch<br />

gegenuber dem Ausland zu venverten.<br />

IV. In dem Schreiben vom 15. Juni ist die<br />

- Seite 7 -<br />

Absicht<br />

Absicht mitgeteilt worden, da13 vor jeder Ver<strong>of</strong>fentlichung bis auf<br />

weiteres eine Verstandigung u.a. mit dem Auswartigen Amt herbei-<br />

gefuhrt werden soll. Das Auswartige Arnt legt darauf besonderen<br />

Wert und zwar auch darauf, da13 diese Verstandigung nicht nur bis<br />

. auf weiteres, sondern wahrend der ganzen Dauer der Aktion erfolgt.<br />

I.A.<br />

gez. Ritter<br />

0) I n T jeweils ,,ja" und Randanstreidmug (Rop)<br />

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