04.06.2013 Aufrufe

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

11. Das fur die Sonderbehandlung durch den SD vorgeschlagene<br />

Verfahren mit nachfolgender Verijffentlichung ware nur<br />

haltbar, wenn Deutschland sich aus diesem AnlaB gleichzeitig <strong>of</strong>fen<br />

von den Bindungen der .zur Zeit geltenden und von Deutschland<br />

') noch anerkannten villkerrechtlichen Abmachungen lossagen wiirde.<br />

Wenn ein feindlicher Flieger durch die Wehrmacht oder die Polizei<br />

aufgegrjffen und in das Fliegeraufnahmelager Oberursel eingeliefert<br />

worden ist, so ist er dadurch ::-:: bereits in den rechtlichen Status<br />

3 ) des Kriegsgefangenen ::-:: eingetreten. Fiir die strafrechtliche Ver-<br />

folgung und Verurteilung von Kriegsgefangenen und fur die Voll-<br />

streckung von Todesurteilen gegen Kriegsgefangene sind in dem<br />

Kriegsgefangenen-Abkommen vom 27.Juli 1929 bestimmte Regeln<br />

festgesetzt, so zum Beispiel in Arti-<br />

kel<br />

- Seite 3 -­<br />

kel 66: Volstreckung eines Todesurteils erst 3 Monate nach Mitteilung<br />

des Todesurteils an die Schutzmacht; in Artikel 63: Verurteilung<br />

eines Kriegsgefangenen nur durch dieselben Gerichte und<br />

nach demselben Verfahren wie gegen Angehorige der Deutschen<br />

Wehrmacht. Diese Vorschriften sind so prazise, daB der Versuch<br />

aussichtslos ware, den VerstoD ::-:: dagegen durch eine geschickte<br />

Art der Verilffentlichung im ~iizelfall zu verschleiern. ::-:: Anderseits<br />

kl-nn das Auswarti.ge Amt eine formelle Lossagung von dem<br />

Kriegsgefangenen-Abkommen aus diesem AnlaB nicht empfehlen.<br />

Ein Not-Ausweg ware, daB man verdachtige feindliche Flieger<br />

zunachst uberhaupt nicht in den rechtlichen Status von Kriegsgefan-<br />

genen eintreten laBt, das heiBt, daB man ihnen s<strong>of</strong>ort bei der Fest-<br />

nahme erklart, sie wiirden nicht als Kriegsgefangene, ::-:: sondern<br />

5, als Verbrecher betrachtet, ::-:: daD sie nicht den fur Kriegsgefan-<br />

gene zustandigen Stellen, also nicht einem Kriegsgefangenenlager,<br />

sondern den fur die Verfolgung von Straftaten zustandigen Behorden<br />

ubergeben werden und da13 sie dann in einem besonderen Schnell-<br />

j,ustizverfahren ad hoc abgeurteilt werden. Wenn sich bei der Ver-<br />

nehmung in diesem Verfahren aus<br />

den<br />

9 1 n T Fragezeichen<br />

1 n T Fragezeihen und ha-Vm: Das wird eben durch die beabsichtigte Abson-<br />

derung verhindert. W (Kop)<br />

4, 1 n T: Nein, - durch die Ahsonderung und die s<strong>of</strong>ort anschl. Sonderbehand-<br />

lung. W (Kop)<br />

5, 1 n T: Ja, auch das ist rniiglich. W (Kop)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!