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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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15. Heinicker: ,<br />

Urteil: 1 Jahr 6 Monate Gefangnis.<br />

Bisheriger Gnadenerweis: Bedingte Strafaussetzung nach<br />

1 Jahr 2 Monaten.<br />

ALs StellvertreteP des Lagerleiters hat er Gefangene unrnensch-<br />

lich geschlagen und gequalt. Bei ihm ist aber zu beriicksichtigen,<br />

daD diese Miahandlungen unschuldiger Gefangener anlaolich eines<br />

aufgedeckten Fluchtplanes eines Haftlings erfolgt sind. Es ist immer-<br />

hin anzunehmen, daR ihm der Gedanke der Aufrechterhaltung der<br />

Lagerdisziplin vorgeschwebt hat. Ich glaube daher bei ihm die<br />

Herabsetzung der zu verbuDenden Strafe um weitere 5 Monate<br />

empf ehlen zu konnen.<br />

16. Hausch:<br />

Urteil: 1 Jahr 4 Monate Gefangnis.<br />

Bsiheriger Gnadenerweis: Bedingte Strafaussetzung nach .<br />

8 Monaten Gefangnis.<br />

Hausch war z.Zt. der Tat noch nicht 20 Jahre alt und war noch<br />

unbestraft. Er ist dem Beispiel alterer Kameraden gefolgt. Diese<br />

Umstgnde ermoglichen es, eine weitere Herabsetzung der noch zu<br />

verbuBenden Strafe urn 2 Monate zu befurworten.<br />

17.Friedrich:<br />

Die noch bestehende Reststrafe ist bereits im vollen Umfange<br />

bedingt ausgesetzt.<br />

18. Kiihnel:<br />

Urteil: 1 Jahr Gefangnis.<br />

Bisheriger Gnadenerweis: Bedingte Strafaussetzung nach<br />

9 Monaten.<br />

Kiihnel<br />

- Seite 15 -<br />

Kuhnel ist an mehreren Miohandlungen erheblich beteiligt. In<br />

einem der schwersten Falle, dem Falle der MiBhandlung des Haft-<br />

lings Register, in dem der Lagerleiter sich selbst an der MiDhand-<br />

lung beteiligt hat, kann immerhin angenommen werden, daD Kiihnel<br />

geglaubt, er musse die Widersetzlichkeit eines Haftlings brechen.<br />

Ich befurworte daher eine weitere ErmaBigung der zu verbuaenden<br />

Strafe um 3 Monate.<br />

19. Ude:<br />

Die noch bestehende Reststrafe ist bereits im vollen Umfange<br />

bedingt ausgesetzt. ,

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