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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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- Seite 5 ­<br />

Dienstanweisung, Aufstellungsbefehl und Anweisungen<br />

uber die Zuteilung der erforderlichen Krafte folgen gesondert.<br />

Der ::-:: Zeitpunkt der Befehlsubernahme ::-:: durch die<br />

Wehrmachtbefehlshaber wird befohlen werden,sobald die<br />

militarische Lage einen Wechsel in den Befehlsverhaltnissen<br />

ohne Storung der Operationen zulasst. Bis dahin<br />

bleiben die vom O.K.H. eingesetzten Dienststellen nach den-<br />

selben Grundsatzen, wie sie fur die Wehnnachtbefehlshaber<br />

festgelegt sind, in Tatigkeit.<br />

4.) Mit der einheitlichen Leitung der W i r t s c h a f t s v e r w a 1-<br />

tun g im Operationsgebiet und in den politischen Verwaltungsgebieten<br />

hat der Fuhrer den Reichsmarschall beauftragt,<br />

der diese Aufgaben dem Chef des WiRu Amtes uber-<br />

tragen hat. Besondere Richtlinien hierzu ergehen vom OKW I<br />

Wi Ru Amt.<br />

5.) Die Masse der P o 1 i z e i k r a f t e wird den Reichskommis-<br />

saren unterstellt. Forderungen auf Unterstellung von Polizei-<br />

kraften im Operationsgebiet werden vom O.K.H. friihzeitig<br />

an OKWI WFStI AbtLandesverteidigung erbeten.<br />

6.) Das Verhalten der Truppe gegenuber der Bevolkerung und<br />

die Aufgaben der ::-:: Wehrmachtgerichte ::-:: werden ge-<br />

sondert geregelt und befohlen werden.<br />

Personen-, <strong>War</strong>en- und Nachrichtenverkehr.<br />

7.) Fiir die vor Beginn deroperationen erforderlichen<br />

Massnahmen zur Beschrankung des Personen-, <strong>War</strong>en- und<br />

Nachrichtenverkehrs nach Russland ergehen durch OKWI<br />

WFSt besondere Richtlinien.<br />

8.) it ~ eginnder ~pera'tionen ist die deutsch-sowjetrussische<br />

Grenze, spater die ruckwartige Grenze des Operationsgebietes<br />

durch den 0b.d. H. fur jeden nicht-<br />

- Seite 6 ­<br />

nichtmilitarischen Personen-, <strong>War</strong>en- und Nachrichtenverkehr,<br />

mit Ausnahme der vorn Reichsfuhrer SS nach Weisung<br />

des Fuhrers einzusetzenden Polizeiorgane, zu sperren. Unter-<br />

kunft und Versorgung dieser Organe regelt OKH - Gen.Qu.,<br />

der hierzu beim Reichsfiihrer SS die Abstellung von Verbindungs<strong>of</strong>fizieren<br />

anfordern kann.<br />

Die Grenzsperre erstreckt sich auch auf leitende Person-<br />

lichkeiten und Beauftragte der Obersten Reichsbehorden und<br />

I

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