04.06.2013 Aufrufe

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Chef F.H.Qu., den 15.6.1944.<br />

des Oberkommandos der Wehrmacht Gehelme Kommandosache<br />

WFSt/Qu. (Verw.l)Nr.771793/44 gKChefs.II.Ang. 3 Ausfertigungen<br />

2. Ausfertigung.<br />

B e t r. : Behandlung der feindlichen Terrorflieger.<br />

An<br />

Auswartiges Amt,<br />

z.Hd. Herrn Botschafter Ritter,<br />

Salzburg.<br />

Chefsache!<br />

Nur durch Offizler!<br />

Fiir die ::-:: Ver<strong>of</strong>fentlichung ::-:: derjenigen Falle, die zu<br />

einer Lynchjustiz durch die Bevolkerung oder - im Falle des<br />

Aufgreifens durch Wehrmacht oder Polizei -zur Sonderbehand-<br />

lung durch den SD. gefiihrt haben, ist eine eindeutige Festlegung<br />

der Tatbestande erforderlich, die fiir die Kennzeichnung einer<br />

verbrecherischen Handlung in diesem Sinne gelten sollen.<br />

Im Einvernehmen mit dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe<br />

beabsichtige ich, die nachstehende Formulierung festzulegen. Sie<br />

mll gegebenenfalls als Anweisung an den Kommandanten des<br />

Fliegeraufnahmelagers Oberursel fur diejenigen Falle dienen, die<br />

sich auf Grund der Untersuchung in diesem Lager als geeignet<br />

zur Absonderung des Taters wegen Bestatigung des Verdachts<br />

und zur tfbergabe an den SD. erweisen.<br />

1.)Bordwaffenangriffe auf die Zivilbevolkerung, und zwar<br />

sowohl auf Einzelpersonen wie auf Ansammlungen;<br />

2.) Beschuss von am Fallschirm hangenden abgeschossenen eige-<br />

nen (deutschen) Flugzeugbesatzungen;<br />

3.) Bordwaffenangriffe auf Personenzuge des <strong>of</strong>fentlichen<br />

Verkehrs;<br />

4.) Bordwaffenangriffe auf Lazarette, Krankenhauser und Laza-<br />

rettzuge, die mit dem Roten Kreuz deutlich gekennzeichnet<br />

sind.<br />

- Seite 2 -<br />

Vor jeder Ver<strong>of</strong>fentlichung eines Falles durch Presse, Rund-<br />

funk u.dgl. muss sichergestellt werden, dass .Name, Verbands- .<br />

zugehorigkeit, Tatort und sonstige niiheren Umstande ein<br />

einwandfreies Bild ergeben, dessen BekannQbe die bezweckte

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!