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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Weisung Nr. 8<br />

fiir die Kriegfuhtung.<br />

1.) Die Bereitschaft, um den eingeleiteten Aufmarsch jederzeit fort-<br />

setzen zu konnen, muss vorlaufig aufrecht erhalten bleiben. Nur<br />

so ist es moglich, eine giinstige Wetterlage s<strong>of</strong>ort auszunutzen.<br />

1,<br />

Die Wehrmachtteile treffen Vorbereitungen, dass der Angriff<br />

auch dann noch angehalten werden kann, wenn der Befehl hier-<br />

zu erst am A - 1.Tag 2 3 .0 0 U h r bei den Oberkommandos ein-<br />

geht. An die Oberkommandos wird bis spatestens zu diesem<br />

Zeitpunkt Stichwort<br />

"Rhein" ( = Angriff durchfuhren)<br />

oder<br />

"Elbe" ( = Angriff anhalten)<br />

durchgegeben werden.<br />

0b.d.H. und 0b.d.L. werden gebeten, nach Bestimmung des<br />

Angriffstages umgehend an OKWIAbt. L die fur den Angriffs-<br />

beginn im gegenseitigen Benehmen vorgesehene Uhrzeit zu<br />

melden.<br />

2.) Entgegen der friiher erteilten Weisung sind alle gegen H o 11 a n d<br />

beabsichtigten Massnahmen ohne besonderen Befehl mit<br />

dem<br />

- Seite 2 ­<br />

dem allgemeinen Angriffsbeginn freizugeben.<br />

Die Haltung der hollandischen Wehrmacht ist im Voraus nicht<br />

zu ubersehen. Wo kein Widerstand auftritt, ist dem Einmarsch<br />

der Charakter einer friedlichen Besetzung zu geben.<br />

3.) Die 0 p e r a t i o n en z u L a n d e sind auf der Grundlage der<br />

Aufmarschanweisung vom 29.10. zu fuhren.<br />

In Erganzung hierzu gilt:<br />

a) Es sind alle Vorkehmngen zu treffen, um den Schwerpunkt<br />

der Operationen rasch von der H.Gr.B zur H.Gr.A zu verlegen,<br />

falls dort, wie es die augenblickliche Krafteverteilung<br />

des Gegners vermuten lassen konnte, raschere und grossere<br />

Erfolge eintreten sollten als bei der H.Gr.B.<br />

b) Def hollandische Raum, einschlieI3lich der vorgelagerten<br />

westfriesischen Inseln, vorerst ohne Texel, ist zunachst bis<br />

zur Grebbe - Maas-Linie in Besitz zu nehmen.

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