MaRess_AP4_4.pdf - Wuppertal Institut
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<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Public Efficiency Awareness & Performance<br />
rung weiterer Effizienzbüros als Nachfolger auf den verschiedenen Verbandsebenen<br />
und insb. in Branchen mit hohen Einsparpotentialen erfolgen. Über die Organisationsform<br />
(z.B. GmbH, Verein) sowie die Art der Finanzierung (z.B. rein privatwirtschaftlich<br />
oder Vollfinanzierung durch die öffentliche Hand) sollte unter Berücksichtigung der<br />
spezifischen Gegebenheiten sowie der Evaluierungsergebnisse zu den Modellbüros<br />
(vgl. Maßnahme (6) Evaluierungsagentur im <strong>AP4</strong>-Gesamtkontext) entschieden werden,<br />
wobei zentrale Vor-Ort-Akteure in den Entscheidungsprozess einzubeziehen<br />
sind. Im Hinblick auf die Förderthematik sei an dieser Stelle das EU-Recht erwähnt,<br />
wobei die Ausführungen auch für andere Stellen in dieser Arbeit, wo die Förderung<br />
thematisiert wird, von Bedeutung sind. Grundsätzlich wird eine Förderung auf EU-<br />
Ebene unter Beihilfeaspekten als weniger problematisch erachtet denn die nationalstaatliche<br />
Förderung. Dennoch: Neben der umweltrechtlichen Querschnittsklausel in<br />
Artikel 6 des AEUV bieten sowohl die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen<br />
(Amtsblatt 2008/C 82/01) – genauer: Kapitel 1.2, Absatz 6 sowie<br />
die Kapitel 3.1.1 und 3.1.4 – als auch die Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung<br />
Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008) Ansatzpunkte für die Legitimierung<br />
nationalstaatlicher Förderprogramme. Für KMU sind dabei höhere Beihilfen<br />
grundsätzlich zulässig. Die Beurteilung der Zulässigkeit von Beihilfen erfolgt anhand<br />
der Kriterien des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfe für Forschung, Entwicklung<br />
und Innovation (2006/C 323/01). Im internationalen Kontext ist neben dem<br />
Subventionsrecht auch das Anti-Dumping-Recht zu beachten.<br />
Regionale Vernetzung, Fokus: Verbände<br />
Vor dem Hintergrund der als essenziell erachteten konzertierten Aktion Ressourceneffizienz<br />
(vgl. Kernmaßnahmen in Kap. 3) auf Bundesebene sollten analoge Aktionen<br />
auf regionaler Ebene (Landes- und Städte- / Kommunalebene) gestartet werden, wobei<br />
bspw. mit städtischem Bezug eine Zusammenführung von Oberbürgermeister/-in,<br />
regionalen Wirtschaftsverbänden und Wirtschaftsförderungen, örtlich aktiver IHK und<br />
bspw. Vertretern örtlich prominenter Unternehmen erfolgen sollte.<br />
Darüber hinaus sollte die derzeit noch mangelnde systematische Ressourceneffizienzausrichtung<br />
verbandlicher Strukturen sowie verbandlicher Vernetzungsaktivitäten<br />
durch den gezielten Aus- und Aufbau regionaler Initiativen entgegengewirkt werden.<br />
Neben dem Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Branchenverbänden sollte<br />
die verbandliche Zusammenarbeit mit bspw. regionalen Beratungsanbietern und Qualifizierungsdienstleistern<br />
aufgebaut bzw. intensiviert werden. Mit dieser Aufgabe sind<br />
konkret Akteure vor Ort wie bspw. IHKs, Wirtschaftsförderungen oder aber die jeweilige<br />
Stadt bzw. städtische Dezernate zu betrauen. Konkrete Vernetzungsprojekte zwischen<br />
Unternehmen sind zudem je nach thematischer Ausrichtung ggf. unter Zuhilfenahme<br />
von wissenschaftlichen Begleitungen und Fördergeldern zu starten. Verbände<br />
wirken hierbei als Mittler und treten mit den Unternehmen in direkten Kontakt und führen<br />
sie zusammen. Für den Austausch sollten Partner vor Ort angesprochen und mit<br />
der Netzwerkarbeit betraut werden.<br />
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