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die kardinaltugenden und ihre bedeutung für das ... - Theologie heute

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Dem Recht entspricht <strong>die</strong> Gewährung des Rechtes. Wer jemanden <strong>das</strong> Recht vorenthält,<br />

verfehlt sich gegen ihn. Wir sagen: Es ist besser Unrecht zu erleiden, als Unrecht<br />

zu tun. Das Recht ist unabdingbar, <strong>die</strong> Gerechtigkeit gehört wesentlich zum Richtigsein<br />

des Menschen dazu.<br />

Die Unabdingbarkeit des Rechtes gründet in der Natur dessen, dem etwas zusteht. Nur<br />

ein Mensch kann Träger von Rechten sein, nur einem personalen Wesen kann etwas<br />

unabdingbar zustehen. Ein H<strong>und</strong> etwa hat keine Rechte, <strong>und</strong> eine Katze hat nicht etwas<br />

ihr Zustehendes. Es ist <strong>die</strong> menschliche Natur, in der <strong>das</strong> Recht des Menschen <strong>und</strong> von<br />

daher <strong>die</strong> Gerechtigkeitspflicht ihm gegenüber gründet. Gibt es keine menschliche Natur,<br />

kann auch der Mensch nicht Träger von Rechten sein. Dann kann man mit dem<br />

Menschen machen, was man will. Faktisch gehen davon alle Diktaturen aus.<br />

Der Mensch ist seiner Natur nach Person, ein um seiner eigenen Vollkommenheit willen<br />

existierendes Wesen. Das ist der eigentliche Gr<strong>und</strong> da<strong>für</strong>, <strong>das</strong>s ihm etwas zusteht,<br />

<strong>das</strong> er Träger von unabdingbaren Rechten ist, von Rechten, <strong>die</strong> jeden Partner verpflichten,<br />

zumindest insoweit als sie respektiert werden müssen <strong>und</strong> nicht verletzt werden<br />

dürfen.<br />

Nur dann können Recht <strong>und</strong> Gerechtigkeit begründet werden, wenn <strong>die</strong> Personalität<br />

des Menschen uneingeschränkt als etwas Wirkliches angesehen wird.<br />

Der tiefste Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Personalität des Menschen <strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> daraus resultierenden<br />

Rechte der Person ist aber Gott selber, der den Menschen geschaffen hat. Als Geschöpf<br />

Gottes ist der Mensch Träger von Rechten, <strong>und</strong> weil der Mensch Geschöpf Gottes ist,<br />

deshalb hat er <strong>die</strong> unbedingte Verpflichtung, dem anderen <strong>das</strong> ihm Zustehende zu geben.<br />

Solche Gedanken müssen wir uns immer wieder vor Augen halten, gerade <strong>heute</strong>, weil<br />

sie in der Gegenwart nicht selten angefochten werden, faktisch oder auch theoretisch.<br />

Überhaupt müssen f<strong>und</strong>amentale Wahrheiten immer wieder bedacht werden, damit sie<br />

<strong>ihre</strong> Fruchtbarkeit nicht verlieren. Sonst könnte es geschehen, <strong>das</strong>s <strong>die</strong> Ungerechten<br />

nicht mehr wissen, <strong>das</strong>s den Menschen unabdingbare Rechte zustehen <strong>und</strong> <strong>das</strong>s <strong>die</strong><br />

Opfer nicht mehr sagen können, wieso ihnen eigentlich Unrecht geschieht 141 .<br />

141 Josef Pieper, Das Viergespann (Herder-Bücherei 361), Freiburg 1964, 67 - 80.

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