19.09.2013 Aufrufe

PUA - Prof. Dr. med. Andreas Zieger

PUA - Prof. Dr. med. Andreas Zieger

PUA - Prof. Dr. med. Andreas Zieger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4. Intervention – Teil III<br />

4.1 Definition und Ziele von Intervention in der Rehabilitation<br />

4. Intervention – Teil III<br />

Der Begriff „Intervention“ leitet sich von dem lateinischen Verb „intervenire = dazwischentreten, sich<br />

einschalten“ ab und „bezeichnet generell eine Maßnahme, mit der in einen laufenden Prozess<br />

eingegriffen wird“ (Leutner, 2010, S. 63). Im allgemeinen Verständnis bedeutet Intervention „einen<br />

gezielten Eingriff in den Vermittlungsprozess zwischen gesellschaftlichen Handlungsanforderungen<br />

und individuellen Handlungskompetenzen der Gesellschaftsmitglieder“ (Zwick, 2004, S. 96 zit. n.<br />

Hurrelmann & Holler 1988, S. 81).<br />

Laut einer Definition von Domnovski (vgl. 2005, S. 119) beinhaltet die pädagogische Intervention „ein<br />

Bündel von Tätigkeiten, die, unter Berücksichtigung der individuellen und jeweiligen Lernerfahrungen, -<br />

motivationen, -fähigkeiten, -behinderungen, Lebenssituationen und deren Hintergründe, Arbeitstechniken<br />

und Hilfeleistungssysteme entwickeln sollen, die nicht nur einen Weiterbildungscharakter haben, sondern<br />

darüber hinaus Angebote zur Bewältigung kritischer Lebensereignisse bieten“.<br />

Das Ziel der Intervention ist eine „Verfügbarkeit und angemessene Anwendung von Verhaltensweisen<br />

zu ermöglichen, die eine Person zur effektiven Auseinandersetzung mit konkreten Lebenssituationen<br />

befähigen, die für diese Person und/oder ihre Umwelt relevant sind“ (Zwick, 2004, S. 96 zit. n.<br />

Hurrelmann & Holler, 1988, S. 81). Der Schwerpunkt der Intervention ist darauf ausgerichtet, „den<br />

Aufbau, die Aufrechterhaltung und/oder die Wiederherstellung der individuellen Handlungs-<br />

kompetenz zu gewährleisten“ (ebd.).<br />

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat diese Ziele für den neurorehabilitativen<br />

Bereich konkretisiert, wonach übergeordnete Ziele für die rehabilitationspädagogische Arbeit „…die<br />

drohende oder bereits manifeste Beeinträchtigung der Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der<br />

Gemeinschaft durch frühzeitige Einleitung der im Einzelfall gebotenen Leistungen abzuwenden, zu<br />

beseitigen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern“ sind. Der Rehabilitant<br />

soll (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit und/oder bestimmte Aktivitäten des täglichen<br />

Lebens möglichst in der Art und in dem Ausmaß ausüben, die für diesen Menschen als „normale“ (für<br />

seinen üblichen Lebenskontext üblich) erachtet werden (…)“ (BAR, 2010, S. 15). Demnach findet<br />

Rehabilitation auf der Ebene der <strong>med</strong>izinischen, beruflichen sowie sozialen Teilhabe statt, wie sie in<br />

SBG IX (vgl. 2012, S. 1254-1341) festgeschrieben ist.<br />

Pädagogische Interventionen erfordern immer eine Bestandsaufnahme. „Im Idealfall besteht diese<br />

darin, dass die AdressatInnen der Intervention zuvor einer gezielten Diagnostik oder eines gezielten<br />

Assessments unterzogen werden“ (Leutner, 2010, S. 64). Diese Anforderungen erfüllt die ICF-<br />

50

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!