PUA - Prof. Dr. med. Andreas Zieger
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4. Intervention – Teil III<br />
4.1 Definition und Ziele von Intervention in der Rehabilitation<br />
4. Intervention – Teil III<br />
Der Begriff „Intervention“ leitet sich von dem lateinischen Verb „intervenire = dazwischentreten, sich<br />
einschalten“ ab und „bezeichnet generell eine Maßnahme, mit der in einen laufenden Prozess<br />
eingegriffen wird“ (Leutner, 2010, S. 63). Im allgemeinen Verständnis bedeutet Intervention „einen<br />
gezielten Eingriff in den Vermittlungsprozess zwischen gesellschaftlichen Handlungsanforderungen<br />
und individuellen Handlungskompetenzen der Gesellschaftsmitglieder“ (Zwick, 2004, S. 96 zit. n.<br />
Hurrelmann & Holler 1988, S. 81).<br />
Laut einer Definition von Domnovski (vgl. 2005, S. 119) beinhaltet die pädagogische Intervention „ein<br />
Bündel von Tätigkeiten, die, unter Berücksichtigung der individuellen und jeweiligen Lernerfahrungen, -<br />
motivationen, -fähigkeiten, -behinderungen, Lebenssituationen und deren Hintergründe, Arbeitstechniken<br />
und Hilfeleistungssysteme entwickeln sollen, die nicht nur einen Weiterbildungscharakter haben, sondern<br />
darüber hinaus Angebote zur Bewältigung kritischer Lebensereignisse bieten“.<br />
Das Ziel der Intervention ist eine „Verfügbarkeit und angemessene Anwendung von Verhaltensweisen<br />
zu ermöglichen, die eine Person zur effektiven Auseinandersetzung mit konkreten Lebenssituationen<br />
befähigen, die für diese Person und/oder ihre Umwelt relevant sind“ (Zwick, 2004, S. 96 zit. n.<br />
Hurrelmann & Holler, 1988, S. 81). Der Schwerpunkt der Intervention ist darauf ausgerichtet, „den<br />
Aufbau, die Aufrechterhaltung und/oder die Wiederherstellung der individuellen Handlungs-<br />
kompetenz zu gewährleisten“ (ebd.).<br />
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat diese Ziele für den neurorehabilitativen<br />
Bereich konkretisiert, wonach übergeordnete Ziele für die rehabilitationspädagogische Arbeit „…die<br />
drohende oder bereits manifeste Beeinträchtigung der Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der<br />
Gemeinschaft durch frühzeitige Einleitung der im Einzelfall gebotenen Leistungen abzuwenden, zu<br />
beseitigen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern“ sind. Der Rehabilitant<br />
soll (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit und/oder bestimmte Aktivitäten des täglichen<br />
Lebens möglichst in der Art und in dem Ausmaß ausüben, die für diesen Menschen als „normale“ (für<br />
seinen üblichen Lebenskontext üblich) erachtet werden (…)“ (BAR, 2010, S. 15). Demnach findet<br />
Rehabilitation auf der Ebene der <strong>med</strong>izinischen, beruflichen sowie sozialen Teilhabe statt, wie sie in<br />
SBG IX (vgl. 2012, S. 1254-1341) festgeschrieben ist.<br />
Pädagogische Interventionen erfordern immer eine Bestandsaufnahme. „Im Idealfall besteht diese<br />
darin, dass die AdressatInnen der Intervention zuvor einer gezielten Diagnostik oder eines gezielten<br />
Assessments unterzogen werden“ (Leutner, 2010, S. 64). Diese Anforderungen erfüllt die ICF-<br />
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